openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Künstlersozialabgabe

06.07.201008:44 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Fällt die Künstlersozialabgabe immer an?
Bundessozialgericht grenzt die Abgabepflicht ein

Wer Leistungen von Künstlern oder eines Publizisten in Anspruch nimmt oder solche Leistungen anbietet, der muss damit rechnen, zur Abgabe an die Künstlersozialkasse herangezogen zu werden. Grundlage ist das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG), welches das Sozialversicherungsrecht für selbstständige Künstler und Publizisten im Rahmen der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung von Künstlern regelt.



Was ist die Künstlersozialversicherung?

Die Künstlersozialversicherung ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Durch das Künstlersozialversicherungsgesetz (kurz: KSVG) unterwirft der Gesetzgeber selbständige Künstler und Publizisten der gesetzlichen Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, wenn sie eine auf Dauer angelegte, selbständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit in einem erwerbsmäßigen Umfang ausüben. „Erwerbsmäßig“ und „auf Dauer angelegt“ bedeutet, dass Künstler oder Publizisten mit ihrer Tätigkeit ihren Lebensunterhalt verdienen und diese Tätigkeit nicht nur vorübergehend (etwa als Urlaubsvertretung) ausüben. Die durch das Gesetz errichtete Künstlersozialkasse entscheidet über die Versicherungspflicht, zieht die Beiträge ein und leitet sie an die Versicherungsträger weiter. Seit 2007 ist auch die Deutsche Rentenversicherung für die Prüfung der rechtzeitigen und vollständigen Entrichtung der Künstlersozialabgabe zuständig.

Warum werde ich zur Künstlersozialabgabe herangezogen?

Eine Besonderheit der Künstlersozialversicherung gegenüber anderen Selbständigen, die ebenfalls einer berufsständischen gesetzlichen Pflichtversicherung unterliegen (z.B. Landwirte, Ärzte, Rechtsanwälte), besteht in der Art der Finanzierung. Der Finanzbedarf der Künstlersozialversicherung wird nämlich nur zur Hälfte aus den Beiträgen der Versicherten aufgebracht. Die andere Hälfte tragen die Verwerter von künstlerischen oder publizistischen Leistungen in Form einer pauschal umgelegten Künstlersozialabgabe. Für das Jahr 2010 beträgt der Satz der Künstlersozialabgaben für alle Nutzer und Verwerter von künstlerischen oder publizistischen Leistungen zusätzliche 3,9 % der an den Künstler oder Publizisten gezahlten Rechnungssumme. Auf diese Weise werden selbstständige Künstler und Publizisten ähnlich wie Arbeitnehmer behandelt, bei denen Arbeitgeber ebenfalls Beiträge zur Sozialversicherung für ihre Mitarbeiter aufbringen müssen. Die Verfassungsmäßigkeit dieser im Sozialversicherungs-System sicherlich einzigartigen Finanzierung wurde vom Bundesverfassungsgericht im Jahre 1987 bestätigt (Beschl. v. 08.04.1987 – 2 BvR 909/82).

Wann muss ich als Verwerter an die Künstlersozialkasse zahlen?

Die Fallkonstellationen bei der eine Künstlersozialabgabe erhoben werden kann, sind denkbar vielfältig. Die Möglichkeit der Abgabenpflicht beginnt bei der Band, die bei einer Betriebsfeier auftritt, geht weiter über die für Unternehmen oftmals unentbehrliche Werbeagentur und endet noch längst nicht bei extern eingeschalteten Fotografen oder dem extern eingeschalteten PR-Autor. Die Abgabepflicht hängt an der Definition des Berufes eines Künstlers oder Publizisten. Als Künstler gilt, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft oder lehrt. Als Publizist gilt, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist oder lehrt. Ebenfalls von der Künstlersozialabgabe betroffen können Kritiker, Übersetzer, wissenschaftlichen Autoren oder Fachleute für Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung sein.

Wann muss ich als Verwerter nicht zahlen?

Über die Abgabenpflicht von Verwertern an die Künstlersozialkasse existiert eine Vielzahl an Rechtsstreitigkeiten. Im Jahre 2008 hat das Bundessozialgericht bspw. entschieden, dass die Abgabenpflicht zur Künstlersozialversicherung nicht auf Berufssportler zutrifft, die in einem Werbefilm eine künstlerische Rolle einnehmen (BSG, Urt. v. 24.01.2008 – B 3 KS 1/07 R). In dem Fall wurde eine Agentur in Anspruch genommen, die die Persönlichkeitsrechte von Profisportlern vermarktete. Zu ihren Kunden zählten zwei Profiboxer. Im Rahmen des Vermarktungsvertrages entstanden auch zwei TV-Werbespots. Dafür erhielt die Vermarktungsgesellschaft ein Honorar von einem Werbeunternehmen. Das Honorar reichte sie abzüglich einer Provision an die beiden Profiboxer weiter. Die Künstlersozialkasse nahm die Vermarktungsgesellschaft daraufhin auf Zahlung von Künstlersozialabgaben in Höhe von 28.963,60 € in Anspruch. Die Künstlersozialkasse argumentierte, dass es sich bei den Aufnahmen um kleine Filmbeiträge handelt, bei denen die Profiboxer als Darsteller in einer Rolle zu sehen seien, d. h. als Künstler und weniger in Ihrer Eigenschaft als Sportler. Dem widersprach der 3. Senat des Bundessozialgerichtes und entschied, dass auch die Aufnahme von Sportlern in einem Werbefilm letztendlich nur ein Annex zu der Tätigkeit der Sportler sei. Profisportler würden durch einen Werbespot nicht zu Künstlern.

Wann muss ich als Künstler / Publizist nicht zahlen?

Tätigkeiten bei denen handwerkliche Arbeit im Vordergrund steht, unterfallen im Regelfall nicht der Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung. Dazu zählen bspw. handwerkliche Tätigkeiten von Kunsthandwerkern, auch wenn sie zweifellos eine gewisse gestalterische Leistung erbringen. Das gleiche gilt auch für Tätowierer (BSG, Urt. v. 28.02.2007 – B 3 KS 2/07 R), da hier die handwerkliche Tätigkeit im Vordergrund steht.
Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass Sie aus ihrer künstlerischen oder publizistischen nicht nur vorübergehend ausgeübten Tätigkeit ein Mindesteinkommen beziehen, nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen und nicht anderweitig von der Versicherungspflicht befreit sind. Insbesondere nebenberufliche Künstler, die ihr überwiegendes Einkommen aus einer anderweitigen Haupttätigkeit beziehen, sind von der Versicherungspflicht ausgenommen.

Ulrich Schulte am Hülse
Rechtsanwalt

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 445146
 148

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Künstlersozialabgabe“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von ilex Rechtsanwälte & Steuerberater

Qualitätsmanagement und Datenschutz in Arztpraxen: Interview mit Lutz-Ingo Sauer und Stephan Gärtner
Qualitätsmanagement und Datenschutz in Arztpraxen: Interview mit Lutz-Ingo Sauer und Stephan Gärtner
Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte ist es, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern, Sterbenden Beistand zu leisten und an der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Gesundheit der Menschen mitzuwirken (§ 1 Absatz 2 Musterberufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte). Dieses hehre Selbstverständnis, dem sich viele Ärztinnen und Ärzte verpflichtet fühlen, sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine gute ärztliche Versorgung auch da…
Dienste zur Messung der Online-Reputation (Online-teien): Recht und Tatsachen
Dienste zur Messung der Online-Reputation (Online-teien): Recht und Tatsachen
Jede, jedes und jeder nutzt täglich das sog. Scoring. Wenn ein Verbraucher oder ein Unternehmer vor einer Entscheidung steht, verteilt er auf die Alternativen bestimmte Werte und geht schließlich den Weg mit den meisten Punkten (Scoring). Diese menschliche Eigenart ist im Bereich der Bonitätsmessung bekannt; viele Banken, Vermieter oder andere Dienstleister nutzen das Scoring der Auskunfteien (z.B. Schufa, Creditreform), um sich zu vergewissern, dass der potentielle Vertragspartner seine Rechnungen künftig auch begleichen wird. Auskunfteien b…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Wann fällt die Künstlersozialabgabe an? Das Bundessozialgericht schafft weiter Klarheit!Bild: Wann fällt die Künstlersozialabgabe an? Das Bundessozialgericht schafft weiter Klarheit!
Wann fällt die Künstlersozialabgabe an? Das Bundessozialgericht schafft weiter Klarheit!
Die Künstlersozialabgabe beim Christopher Street Day (CSD) und der RTL-Shows Let’s Dance und Dancing on Ice. Das Bundessozialgericht (BSG) hat durch Urteil vom 28. September 2017 entschieden, dass eine Produktionsfirma keine Künstlersozialabgabe für die Mitwirkung professioneller (Eis-) Tänzer in den TV-Shows „Let‘s Dance“ und „Dancing on Ice“ entrichten …
Bild: Heimliche Abgabenfalle lauert auf Unternehmen und Agenturen -  Vorsicht bei der Auftragsvergabe an „kreative Berufe“Bild: Heimliche Abgabenfalle lauert auf Unternehmen und Agenturen -  Vorsicht bei der Auftragsvergabe an „kreative Berufe“
Heimliche Abgabenfalle lauert auf Unternehmen und Agenturen - Vorsicht bei der Auftragsvergabe an „kreative Berufe“
Auf viele Unternehmen lauert eine Abgabe, von der Sie noch nichts gehört haben: Die Künstlersozialabgabe! Gleich ob produzierendes Gewerbe oder Agentur ? sobald publizistische oder künstlerische Leistungen von selbständigen Grafikern, Textern, Journalisten etc. für werbliche Zwecke in Anspruch genommen werden wird die Abgabe fällig. Im Falle der Missachtung …
Bild: Künstlersozialabgabe – Agenturen und Unternehmen jetzt in der FalleBild: Künstlersozialabgabe – Agenturen und Unternehmen jetzt in der Falle
Künstlersozialabgabe – Agenturen und Unternehmen jetzt in der Falle
Die Deutsche Rentenversicherung überwacht fortan die Zahlung der Künstlersozialabgabe. Somit wird es für Agenturen und Firmen, die Künstler - im Sinne der Künstlersozialkasse - beauftragen, unmöglich die Entrichtung dieser Abgabe zu umgehen. Auf viele Agenturen lauern Nachzahlungen im fünf- und sechsstelligen Bereich, da diese bis zu fünf Jahre Rückwirkend …
Bild: Die Künstlersozialabgabe - Achtung: Nach wie vor drohen hohe AbgabenbescheideBild: Die Künstlersozialabgabe - Achtung: Nach wie vor drohen hohe Abgabenbescheide
Die Künstlersozialabgabe - Achtung: Nach wie vor drohen hohe Abgabenbescheide
Den deutschen Unternehmern droht leider durch die Künstlersozialabgabe nach wie vor eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung. Der Gesetzgeber hat bereits im Jahr 2007 ein neues Prüfverfahren für die vielen Unternehmern bis dahin gänzlich unbekannte Künstlersozialabgabe eingeführt. Entsprechende Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung sind daher …
Bild: KünstlersozialabgabeBild: Künstlersozialabgabe
Künstlersozialabgabe
Seit dem Jahr 1983 existiert die Künstlersozialabgabe für selbständige Künstler und ähnliche Berufe. Die Künstlersozialabgabe zahlt die Rentenversicherungsbeiträge für diesen Personenkreis an die Deutsche Rentenversicherung Bund. Der Vorteil für die Künstler besteht darin, dass diese lediglich die Hälfte der Beiträge zahlen. Die andere Hälfte zahlen …
Bild: Künstlersozialabgabe - Herstellung v. Druckvorlagen für Werbebeilagen durch Werbeagentur nicht abgabepflichtigBild: Künstlersozialabgabe - Herstellung v. Druckvorlagen für Werbebeilagen durch Werbeagentur nicht abgabepflichtig
Künstlersozialabgabe - Herstellung v. Druckvorlagen für Werbebeilagen durch Werbeagentur nicht abgabepflichtig
Den deutschen Unternehmern droht durch die Künstlersozialabgabe nach wie vor eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung. Für das Jahr 2011 wurde der Abgabesatz der Künstlersozialabgabe unverändert auf 3,9% der Bemessungsgrundlage festgesetzt. Der Gesetzgeber hat bekanntlich bereits im Jahr 2007 ein neues Prüfverfahren für die vielen Unternehmern bis dahin …
Bild: Neuregelung der Künstlersozialabgabe (KSVG) in Kraft zum 15.06.2007Bild: Neuregelung der Künstlersozialabgabe (KSVG) in Kraft zum 15.06.2007
Neuregelung der Künstlersozialabgabe (KSVG) in Kraft zum 15.06.2007
… Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung werden zur Hälfte von den Versicherten und zur Hälfte über einen Bundeszuschuss und eine Künstlersozialabgabe finanziert. An der Finanzierung der Künstlersozialabgabe sind die Verwerter beteiligt. Unternehmer , die die Dienste eines selbstständigen Künstlers oder Publizisten in Anspruch …
Bild: Praxishandbuch KünstlersozialabgabeBild: Praxishandbuch Künstlersozialabgabe
Praxishandbuch Künstlersozialabgabe
Die Künstlersozialabgabe steht auf den Prioritätslisten der meisten Unternehmen ganz unten, sofern überhaupt bekannt ist, daß das eigene Unternehmen eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten hat. Dabei besteht das KSVG nun seit über 20 Jahren. Es hat 1983 die Versicherungspflicht selbständiger Künstler und Publizisten in der gesetzlichen …
Bild: Sind Sie fit in Sachen Künstlersozialabgabe?Bild: Sind Sie fit in Sachen Künstlersozialabgabe?
Sind Sie fit in Sachen Künstlersozialabgabe?
Seminar am 27.06.2014 in München klärt auf Die Bundesregierung plant ab Mitte des Jahres eine Verschärfung der Künstlersozialabgabe-Kontrollen. Wird der Betrag nicht ordnungsgemäß abgeführt, drohen den Unternehmen Nacherhebungen für die letzten fünf Jahre, Säumniszuschläge und Bußgelder. Das Seminar „Künstlersozialabgabe bei Medienunternehmen“ der Akademie …
Bild: KünstlersozialabgabeBild: Künstlersozialabgabe
Künstlersozialabgabe
… der flächendeckenden Überprüfung der Zahlungen und der Nacherhebung von Beiträgen begann. In der Folgezeit haben viele Unternehmen versucht, sich gerichtlich gegen die Künstlersozialabgabe zu wehren. Allerdings sind die ersten Urteile der verschiedenen Sozialgerichte negativ ausgefallen und bestätigen die Verfassungsmäßigkeit der Abgabe. Es ist daher …
Sie lesen gerade: Künstlersozialabgabe