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Künstlersozialabgabe

Bild: Künstlersozialabgabe

(openPR) Seit dem Jahr 1983 existiert die Künstlersozialabgabe für selbständige Künstler und ähnliche Berufe. Die Künstlersozialabgabe zahlt die Rentenversicherungsbeiträge für diesen Personenkreis an die Deutsche Rentenversicherung Bund. Der Vorteil für die Künstler besteht darin, dass diese lediglich die Hälfte der Beiträge zahlen. Die andere Hälfte zahlen die Unternehmen, die Künstler und Verwandte Berufe beauftragen. Darüber hinaus wird der Bereich öffentlich subventioniert.
Wenn Sie weitergehendes Interesse an diesem Thema haben, können sie auf meiner Homepage www.steuerberaterin-muenchen.com im Bereich der Infothek: http://www.steuerberaterin-muenchen.com/Kuenstlersozialabgabe__.html einen entsprechenden Beitrag abrufen.

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