(openPR) Die Künstlersozialabgabe steht auf den Prioritätslisten der meisten Unternehmen ganz unten, sofern überhaupt bekannt ist, daß das eigene Unternehmen eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten hat.
Dabei besteht das KSVG nun seit über 20 Jahren. Es hat 1983 die Versicherungspflicht selbständiger Künstler und Publizisten in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung eingeführt und damit die soziale Absicherung der Kreativen wesentlich vorangetrieben.
Finanziert wird diese Absicherung - und das macht das Thema so relevant - durch eine Abgabe all derjenigen Unternehmen, Gemeinden und Vereine, die Werke und Leistungen selbständiger Künstler für sich nutzen.
Der Kreis der abgabepflichtigen Einrichtungen ist sehr viel weiter gezogen,als viele der Betroffenen glauben. Es zählen eben nicht nur die klassischen Kunstverwerter wie Bühnen, Fernsehen und Kunsthandel, sondern beispielsweise jedes Unternehmen, das bei seine Werbung wenigstens teilsweise von freien Werbe-Agenturen und Fotografen gestalten läßt.
Einen ausführlichen Ratgeber hat der Rechtsanwalt Andri Jürgensen unter dem Titel "Praxishandbuch Künstlersozialabgabe" veröffentlicht. Jürgensen gilt als einer der Spezialisten auf diesem Rechtsgebiet.
Dieses "Praxishandbuch Künstlersozialabgabe" von Rechtsanwalt Andri Jürgensen ist nun auch über www.WerbeCheck.de zu beziehen.
Das Team von WerbeCheck.de arbeitet schon lange an der Aufklärung zu diesem Thema in den Unternehmen und vertreibt seit über einem Jahr ein eigenes Skript über die Künstlersozialabgabe. Wichtige Informationen in wenigen Minuten klar verständlich vermitteln, das ist das Ziel der WerbeCheck-Publikation. Die Veröffentlichung von RA Andri Jürgensen ist für all diejenigen Unternehmen von Bedeutung, die sich ausführlich informieren möchten.
Inhaltsübersicht
I. Eine kurze Einführung in das System der Künstslersozialversicherung
II. Wer muß die Künstlersozialabgabe zahlen?
Eine detaillierte Aufstellung der abgabepflichtigen Unternehmen samt Beschreibung der erstmaligen Meldung bei der KSK
III. Welche Honorare müssen der KSK gemeldet werden?
In diesem Kapitel erfahren Sie, auf welche Honorare die Künstlersozialabgabe zu leisten ist - und auf welche nicht. Hinweise zu Einsparmöglichkeiten runden diesen im Unternehmensalltag wichtigen Teil ab.
IV. Das Verwaltungsverfahren:
Wie Sie die jährliche Entgeltmeldung an die KSK vornehmen und wie sich die monatlichen Vorauszahlungen berechnen.
V. Welche Aufzeichnungspflichten Sie zu beachten haben und wie eine Betriebsprüfung verläuft.
VI. Hilfe gegen Entscheidungen der KSK:
Der Rechtsschutz im Verwaltungsverfahren und vor Gericht.
Hardcover, 163 Seiten, 19 x 27 cm, 45,- Euro.
Bezugsquelle: www.WerbeCheck.de/html/kuenstlersozialkasse
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