… und Verkauf von Immobilien.
Wer eine Immobilie kauft, muss ganz genau hinschauen, schließlich soll es nicht zu unangenehmen Überraschungen kommen. Daher ist vor Abschluss eines Kaufvertrages stets eine umfassende Prüfung notwendig.
Verkäufer und Eigentümer sollten identisch sein
Wer bei Überprüfung des Grundbucheintrages auf einen anderen Namen stößt, sollte vorsichtig sein. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Eigentümer verstorben ist und die Erben die Immobilie veräußern. Es kann auch sein, dass der Verkäufer das Objekt selbst erst …
… bei einer Zwangsversteigerung und haben den faulen Hypothekenkredit rasch aus ihren Büchern;
» die Schuldner gewinnt wieder finanziellen Spielraum, teilweise auch durch erhebliche Restschuldbefreiungen und hat keinen „Zwangsversteigerungseintrag“ in der Schufa und auch nicht im Grundbuch;
» der Käufer erhält eine Immobilie zum günstigen Preis, oft deutlich unter dem Verkehrswert.
Wichtig für Investoren ist es, stets bei interessanten Objekten die Möglichkeit von „Short Sales“ beim Makler zu erfragen und zur Sicherung eines sehr wesentlichen …
… anderen auf die Höhe des Kaufpreises der Immobilie. Darüber hinaus sollten potentielle Käufer auch auf die Angaben zum Liefer- und Zahlungstermin achten. Weitere wichtige Punkte im Vertrag beziehen sich auf die Eintragungen in Abteilung zwei und drei des Grundbuches sowie im Baulastenverzeichnis. In diesem Zusammenhang sollte auch auf mögliche Hinweise hinsichtlich einer Bodenbelastung oder gar einer Kontaminierung des Grundstückes geachtet werden. Hier gilt besondere Vorsicht: Bei dem geringsten Hinweis auf Kontaminierung sollten Interessenten keine …
… Abschluss des Kaufvertrags prüfen
Bevor der Käufer eine Immobilie erwirbt, sollte er den tatsächlichen Zustand und Wert begutachten lassen. Um sicher zu sein, dass das Grundstück rechtlich nicht belastet ist, empfiehlt es sich, frühzeitig in das Grundbuch bzw. das Baulastenverzeichnis Einsicht zu nehmen. Dadurch erhält der Käufer Informationen zu Dauerwohnrechten, Wegerechten Dritter sowie Grundschulden, Hypotheken und sonstigen Belastungen des Grundstücks. Handelt es sich bei dem Kaufobjekt um eine Eigentumswohnung, informiert die Beschluss-Sammlung …
… Grundstücks. Handelt es sich lediglich um sogenanntes Bauerwartungsland, sollte man besser die Finger von dem Kauf lassen: Diese Flächen sind zwar langfristig als Bauland vorgesehen, es existiert jedoch noch kein Bebauungsplan, so immowelt.de.
Informationen aus dem Grundbuch
Aufschlussreich vor einem Kauf ist ein Blick ins Grundbuch. Sind dort sogenannte „Rechte Dritter“ verzeichnet, kann dies die Bebaubarkeit des Grundstücks stark einschränken, beispielsweise falls Leitungs- und Wegerechte eingetragen sind. Vorsicht ist auch geboten, wenn das …
… beim Erwerb sowie welche Folgekosten im Nachhinein entstehen - schon bevor die Unterschrift unter den Kaufvertrag gesetzt wird.
Planung schütz vor Kostenfalle
Hier warnen Experten eindringlich vor versteckten Fallen: Neben dem Kaufpreis fallen beispielsweise Kosten für den Eintrag in das Grundbuch und in die amtlichen Flurkarten sowie nicht zu unterschätzende Gebühren für den Notar an. Da die meisten Menschen keine Erfahrung beim Hauskauf haben, sollten sie sich im Vorfeld gut informieren und am besten Beratung von objektiver Seite einholen. So …
Will ein Makler den Kaufpreis aus dem Grundbuch erfahren, muss für einen Provisionsanspruch eine beträchtliche Wahrscheinlichkeit sprechen. Zu dieser Erkenntnis gelangt das OLG Dresden in seinem Beschluss vom 3. Dezember 2009. Eine Maklerin möchte zur Berechnung ihrer Provision den Kaufpreis ermitteln. Das OLG lehnt eine Grundbucheinsicht ab. Will der Makler den Kaufpreis erfahren, ist sein „berechtigtes Interesse“ besonders streng zu prüfen. Für einen Provisionsanspruch darf nicht nur eine gewisse, sondern muss eine ganz beträchtliche Wahrscheinlichkeit …
Finanzierungsberater lotsen durch den Finanzierungsdschungel "Grundbuch", "Beleihung", "Effektivzins" - wer blickt bei der Immobilienfinanzierung heutzutage überhaupt noch durch? Die wichtigen Begriffe und ihre Bedeutung zu kennen, ist spätestens dann ein Muss, wenn die Investition in Wohneigentum geplant ist. Bauherren sollten sich mit den verschiedenen Möglichkeiten der Finanzierung vertraut machen, konkrete Berechnungen durchführen und ermitteln, wie viel Kapital sie aufbringen können - nur ein realistischer Finanzierungsplan stellt sicher, dass …
Nach einem aktuellen Urteil des BGH kann der Käufer einer Eigentumswohnung den Kaufpreis mindern, selbst wenn er den Sachmangel kannte. Das gilt aber nur dann, wenn dies nicht bei Abschluss des formnichtigen, erst durch Grundbucheintragung wirksam gewordenen Kaufvertrages, sondern erst im Zeitpunkt der Eintragung der Fall war.
Hintergrund
Der Kläger kaufte vom Beklagten eine Eigentumswohnung, mit der ein Sondernutzungsrecht an vier PKW-Stellplätzen verbunden war, sowie ein Teileigentum an zwei Räumen im Souterrain. Einen Teil des Kaufpreises erhielt …
… der Beratungsgesellschaft Aengevelt. "Bei einem Kaufpreis des 36fachen Jahresmietertrags verbleibt den Käufern nur noch eine Bruttorendite von 2,78 Prozent", erläutert Dirk Richolt vom Maklerhaus CB Richard Ellis. Werden die Erwerbsnebenkosten - Maklercourtage, Grunderwerbsteuer, Grundbuch- und Notargebühren - sowie die Aufwendungen für Instandhaltungen hinzugerechnet, ergibt sich nur noch eine Nettoverzinsung von knapp 1,9 Prozent auf das eingesetzte Kapital. Damit liegen die Immobilienerträge unterhalb der Renditen zehnjähriger Bundesanleihen, …
Eine WEG-Verwaltung (Hausverwaltung) sollte das Recht bekommen, online Einsicht ins Grundbuch zu nehmen. Dies fordert Steffen Haase vom Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) im Interview mit weg-hausverwaltung.net, einem Internetportal, das über alle Facetten der WEG-Verwaltung berichtet. Gemeinsam mit dem Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI) spricht sich der DDIV für einen schnellen und unkomplizierten Zugriff der Hausverwalter auf die Eigentumsdaten der Grundbücher aus, wofür bisher ein Behördengang beziehungsweise ein postalischer …
… bzw. zusichert, dass das gesamte Grundstück aus gewachsenem Boden besteht, oder es hätte eine Regelung dahingehend getroffen werden müssen, dass das Grundstück auch in den nicht bebauten Teilen ohne weiteres bebaubar ist. Aus der Beschreibung der Nutzungsart im Grundbuch bzw. im Liegenschaftskataster kann nichts hergeleitet werden, auch wenn diese Beschreibung in der Beschreibung des Kaufgegenstandes im Kaufvertrag wiedergegeben wird. Damit wird keine Aussage über die Eignung des Grundstücks für eine bestimmte Nutzungsart oder gar ihre Zulässigkeit …
… Goran Cubric steht in direktem Kontakt zu kroatischen Behörden, kennt Land und Leute bestens. Wir beraten Sie bei der Eruierung der Geschichte des Objektes und allen notwendigen Informationen, die Sie dazu benötigen.
• Wir beraten Sie zu Besonderheiten in Grundbuch- und Katasterauszügen und zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen, wenn es um das Grundbuch, die bisherigen Eigentümer und alle Eintragungen geht. Zudem Prüfung zu Altlasten etc.
• Beratungstätigkeiten zu Bebauungsplan und Nutzungsvoraussetzungen.
• Auf Wunsch begleiten wir Sie vor Ort …
… von 25 Jahren festgeschrieben. Eine Mieterhöhung ist somit für diese Zeit ausgeschlossen. Zusätzlich legt der Optionskäufer als seine Reserve mit der monatlichen Wohnrate mindestens 1,1% p. a. der Investitionssumme als zweckgebundene Ansparung an.
Der Optionskäufer erwirbt das im Grundbuch festgehaltene Kaufrecht für die Immobilie und hat somit die Möglichkeit, innerhalb von 25 Jahren zu einem frei gewählten Zeitpunkt die Immobilie ohne Schulden und Finanzierungsrisiken zu erwerben.
In der Ansparphase bleibt neben der Miete auch der Kaufpreis …
… oder fremdvermietet. Im zweiten Fall kann er neben der Denkmalabschreibung noch die Darlehenszinsen vollständig steuerlich absetzen. So sind Steuererstattungen von bis zu 40% des Kaufpreises keine Seltenheit."
Eine Denkmalschutzimmobilie ist eine sichere, rentable und im Grundbuch eingetragene Kapitalanlage, die insbesondere beim Aufbau einer fundierten Altersvorsorge eine bedeutende Rolle spielt. Dies gilt vor allem deshalb, weil Denkmalschutzimmobilien einen Sachwert darstellen, der nicht durch eine möglicherweise nicht mehr zu vermeidende lang …
… oder fremdvermietet. Im zweiten Fall kann er neben der Denkmalabschreibung noch die Darlehenszinsen vollständig steuerlich absetzen. So sind Steuererstattungen von bis zu 40% des Kaufpreises keine Seltenheit."
Eine Denkmalschutzimmobilie ist eine sichere, rentable und im Grundbuch eingetragene Kapitalanlage, die insbesondere beim Aufbau einer fundierten Altersvorsorge eine bedeutende Rolle spielt. Dies gilt vor allem deshalb, weil Denkmalschutzimmobilien einen Sachwert darstellen, der nicht durch eine möglicherweise nicht mehr zu vermeidende lang …
… oder fremdvermietet. Im zweiten Fall kann er neben der Denkmalabschreibung noch die Darlehenszinsen vollständig steuerlich absetzen. So sind Steuererstattungen von bis zu 40% des Kaufpreises keine Seltenheit."
Eine Denkmalschutzimmobilie ist eine sichere, rentable und im Grundbuch eingetragene Kapitalanlage, die insbesondere beim Aufbau einer fundierten Altersvorsorge eine bedeutende Rolle spielt. Dies gilt vor allem deshalb, weil Denkmalschutzimmobilien einen Sachwert darstellen, der nicht durch eine möglicherweise nicht mehr zu vermeidende lang …
… oder fremdvermietet. Im zweiten Fall kann er neben der Denkmalabschreibung noch die Darlehenszinsen vollständig steuerlich absetzen. So sind Steuererstattungen von bis zu 40% des Kaufpreises keine Seltenheit."
Eine Denkmalschutzimmobilie ist eine sichere, rentable und im Grundbuch eingetragene Kapitalanlage, die insbesondere beim Aufbau einer fundierten Altersvorsorge eine bedeutende Rolle spielt. Dies gilt vor allem deshalb, weil Denkmalschutzimmobilien einen Sachwert darstellen, der nicht durch eine möglicherweise nicht mehr zu vermeidende lang …
… Entscheidend ist, dass genügend Eigenkapital vorhanden ist. 20 Prozent sollte ein Bauherr möglichst aus eigenen Mitteln finanzieren können. Darüber hinaus verlangen die Banken die übliche Sicherheiten, wie Geldanlagen oder die Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch.
Sind diese Punkte erfüllt, sollte der Kreditnehmer darauf achten, dass in dem Darlehensvertrag einige wichtige Punkte geklärt werden. Zum Beispiel die Zinsbindung (http://www.geld.de/kredite-lexikon-zinsbindueng.html). Sie legt fest, wie lange ein bestimmter Zinssatz für den Kredit …
… senken müssen. Die Immobilie entwickelt sich dann zum Ladenhüter. Der nächste wichtige Punkt ist die Zusammenstellung und Prüfung der benötigten Unterlagen. Die wenigsten Privatverkäufer wissen z.B., was ein Baulastenverzeichnis ist oder was ein Sanierungsvermerk im Grundbuch bedeutet. Eine weitere Stolperfalle liegt bei der Festlegung einer Verkaufsstrategie. Die Zielgruppe für das Objekt muss gefunden werden, die Auswahl der Anzeigenmedien und die Gestaltung der Verkaufsunterlagen müssen genau zur Zielgruppe passen. Auch der Besichtigungstermin …
… Verbraucherpreisindex unterliegt; bei steigenden Lebenshaltungskosten steigen also auch die Leistungsraten. „Dieser Inflationsschutz in Verbindung mit einem Zinssatz ist auf dem Wertpapiermarkt nicht erhältlich“, ergänzt Wittlinger. Zur Absicherung der Leibrente erfolgt die Eintragung in das Grundbuch. Der Verkäufer ist damit finanziell abgesichert. In der Praxis haben sich weitere Gestaltungen mit Rentengarantiezeit, Nießbrauch oder Wohnrecht bewährt, die individuell auf jeden Einzelfall abgestimmt werden können.
Der Erwerber zahlt die Leibrente so …
…
Die Teilungserklärung ist die Mitteilung des Grundstückseigentümers über die einzelnen Eigentumseinheiten der Wohnanlage und entspricht einer Art Aufteilungsplan, der die einzelnen Besitzansprüche der Räumlichkeiten festhält. Diese Erklärung muss wegen der Absicherung der Rechtsverhältnisse im Grundbuch festgehalten werden. So lässt sich mit der Teilungserklärung das Miteigentum, das Sonder- sowie das Gemeinschaftseigentum genau festlegen. Die exakte Zuteilung erfolgt durch eine Bauzeichnung, aus der Standort und Größe der Zuordnung ersichtlich …
… welchen Zusatzkosten der Bauherr auf jeden Fall rechnen sollte.
Nürnberg, 25. Mai 2010 - Das Grundstück ist gefunden, jetzt folgt der Vertragsabschluss, der notariell beurkundet werden muss. Der Notar kümmert sich auch um den obligatorischen Eintrag ins Grundbuch, das vom Grundbuchamt oder Amtsgericht verwaltet wird, denn: Erst damit ist der Käufer auch offiziell neuer Eigentümer des Grundstücks. Rund 1,5 Prozent des Kaufpreises fallen für Grundbucheintrag und Notargebühren an, weiß das Fachportal bauen.de.
Grunderwerbssteuer
Auch das Finanzamt …
… vertraglich ein Vorkaufs-recht am Grundstück erhalten, sollte das Grundstück veräussert werden.
Um an ein Erbbaugrundstück zu gelangen, ist es hilfreich beim zuständigen Liegenschaftsamt oder dem örtlichen Pastor nachzufragen. Dokumentiert wird das Erbbaurecht im Grundbuch und im Erbbaugrundbuch. Damit wird sichergestellt, dass das Erbbaurecht auch bei einer Zwangsversteigerung des Grundstücks weiterbesteht. Endet die Vertragslaufzeit, erhält der Erbbauberechtig-tigte den Gebäudewert vergütet.
Über den Autor
Ralph Pass ist Vorsitzender des Immobilienverband …
… Dagegen kann sich der Schenker durch Nutzungs- und Vorbehaltsrechte absichern. Soll etwa verhindert werden, dass der Beschenkte nicht ohne Zustimmung die Immobilie verkauft oder belastet, kann der Schenker sich vertraglich ein Mitspracherecht einräumen und eine Vormerkung im Grundbuch eintragen lassen.
Er kann sich zudem den Nießbrauch vorbehalten oder ein Wohnungsrecht einräumen lassen. Der Nießbrauch empfiehlt sich, wenn der Schenker die Immobilie weiterhin nutzen will, indem er sie selbst bewohnt oder vermietet. Das Wohnungsrecht bezieht sich …
… in einem Beschluss vom 20.10.2009, AZ 15 Wx 81/09 die eigene Rechtszuständigkeit der WEG im Bereich des Erwerbs von Immobilieneigentum gestärkt und zwar im formellen Bereich. Das Gericht hat festgestellt, dass die WEG selbst als Grundstückseigentümer in das Grundbuch eingetragen werden kann, sodass nunmehr der Rechtserwerb leichter durchgeführt werden kann. Allerdings muss ein tätiger Verwalter besonders bevollmächtigter sein, sodass sich eine WEG in diesem Rechtsbereich vor Durchführung etwaiger Maßnahmen rechtsanwaltlich beraten lassen sollte.
… einigen und eine Grenzregelung auszuhandeln. Möglich sei zum Beispiel eine sogenannte Überbaurente oder eine Abfindung für die entsprechend überbaute Fläche. Die erzielte Vereinbarung sollte unbedingt schriftlich formuliert und ins Grundbuch eingetragen werden. Damit wären auch spätere Eigentümer an die Regelung gebunden. In einigen Bundesländern wird jedoch bereits an einer neuen, generellen Regelung für die grenzüberschreitende Wärmedämmung gearbeitet.
Weitere Informationen:
http://news.myimmo.de/waermedaemmung-nur-auf-eigenem-grundstueck/4716.html
… Bauland, gerade in der Nähe einer Metropole wie Berlin!
Erbpachtverträge sind mit den oben beschriebenen Rechten (Bebauung, Vererbung, Veräußerung) verbunden und gelten für 99 Jahre. Der Vertrag kann von keiner Seite gekündigt werden. Er wird notariell beglaubigt und ins Grundbuch eingetragen. Damit sind die Rechte des Pächters denen eines Eigentümers sehr ähnlich (sog. ‚grundstücksgleiches Recht“). Es ist somit auch problemlos möglich, seine Immobilie innerhalb der Laufzeit weiter zu verkaufen oder zu vererben.
Weitere Infos gern unter der kostenlosen …
… höheren Limit anbieten, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. So können Hausbesitzer für Modernisierungen jetzt auf diese unbürokratische Finanzierungsvariante in einer Höhe bis zu 30.000 Euro zurückgreifen. Die Besonderheit von Blankodarlehen besteht darin, dass keine Absicherung im Grundbuch vorgenommen wird. Daher eignen sie sich auch für Finanzierungsvorhaben wie die Bestandssanierung von Häusern, bei denen das Grundbuch bereits hoch mit Grundschulden und Krediten belastet ist. Ein netter Nebenaspekt: Da das Grundbuchamt nicht eingebunden …
… 12 Abs. 1 WEG von der Zustimmung des Verwalters oder auch von einem Beschluss der Wohnungseigentümer abhängig gemacht werden. Erforderlich für eine solche Regelung ist eine Vereinbarung, die als Inhalt des Sondereigentums der Eintragung in das Grundbuch bedarf.
Mit einer solchen Vereinbarung soll der Wohnungseigentümergemeinschaft die Möglichkeit gegeben werden, sich gegen das Eindringen unerwünschter Personen zu schützen. Die Wohnungseigentümer können allerdings nach jetzt geltendem Recht bestehende Veräußerungsbeschränkungen gemäß § 12 Abs. 4 …
… beträgt fast immer 99 Jahre, beziehungweise die Restzeit, sofern Sie eine Immobilie mit Erbpachtvertrag erwerben.
Das Erbbaurecht gibt dem Rechteinhaber eine fast gleichwertige Stellung wie einem „richtigen“ Grundstückseigentümer. Der Vertrag muss vor einem Notar abgeschlossen und ins Grundbuch eingetragen werden, in diesem Fall in das so genannte Erbbaugrundbuch. Die Immobilie kann belastet werden, jedoch nur der Gebäudewert, da das Grundstück ja nicht Ihnen gehört.
Wie kommt man an Erbbaugrundstücke?
Am besten fragen Sie beim Liegenschaftsamt …
Seit Beginn der Einführung des neuen Grundbuchs ist viel Bewegung in den griechischen Markt für Immobilien gekommen. In vielen Regionen ist die Einführung schon abgeschlossen und gibt dem angehenden Investor mehr Sicherheit. Investoren dürfen darauf vertrauen, dass die Eintragungen im Grundbuch richtig sind und Rechte nur erworben werden können, wenn dies eingetragen wird. Es handelt sich um ein elektronisch geführtes Grundbuch, das in Zukunft auch über das Internet eingesehen werden kann.
„In den letzten Jahren werden immer mehr Regionen in Griechenland …
… fallen keinerlei Lizenzkosten an. Aus diesem Grund ist der flexible Liegenschaftsakt von IQSOFT wesentlich günstiger als herkömmliche Lösungen.
2. Einfache Benutzeroberfläche: Für jedes Objekt wird ein Katalog mit den verschiedenen, frei konfigurierbaren Liegenschaftsthemen (Verwaltung, Grundbuch, Abrechnung etc.) angelegt. Die zum jeweiligen Thema vorliegenden Dokumente sind in der bekannten Windows Explorer-Baumstruktur leicht zu finden.
3. Integrierbar in bestehende Anwendungen: Die Werte für die Attributierung der Dokumente werden über eine …
… unter dem Titel „Immobilien Kroatien“ exklusiv als eBook bei www.Ebozon.com erhältlich ist. In seinem Buch schildert Goran Cubric, wie dreiste Makler ihre Kunden abzocken und gibt wertvolle Informationen, was beim einem Immobilienerwerb im Bezug auf das Grundbuch zu beachten ist. Zudem gibt das eBook Aufschluss über die eigentlichen Herstellungskosten einer Immobilie, sodass diese mit den zum Großteil überteuerten Kaufpreisforderungen der Verkäufer verglichen werden können.
»Immobilien Kroatien«. eBook. Art.Nr. 1222. Erschienen 2009. Erhältlich …
… Zeitraum (meist 99 Jahre) verpachtet. Der Pächter kann das Grundstück bebauen, es weiter vererben oder das Erbbaurecht, das er mit dem Pachtvertrag erwirbt, veräußern. Der Vertrag kann aber von keiner Seite gekündigt werden. Er wird notariell beglaubigt und ins Grundbuch eingetragen. Damit sind die Rechte des Pächters denen eines Eigentümers sehr ähnlich (sog. ‚grundstücksgleiches Recht“). Es ist auch möglich, ein Ankaufsrecht zu vereinbaren, wenn der Pächter später einmal ‚richtiger’ Eigentümer des Grundstücks werden will. Für die Nutzung des Landes …
… Besonders wenn die Zuwege lang sind, kann so ein Wintertag richtig aufwendig werden. «So groß wie nötig und so klein wie möglich» sei ein bewährtes Motto für den Eigenheimkauf.
Ist ein Objekt in die engere Wahl gekommen, sollte man das Grundbuch daraufhin überprüfen, ob das Grundstück frei von Belastungen ist. «Bestehende Geh- oder Überfahrtsrechte von Nachbargrundstücken könnten beispielsweise zur Folge haben, dass Nebengebäude an bestimmten Standorten nicht errichtet werden dürfen», erläutert Stüven. Mitunter sind auch die gemäß örtlichem Baurecht …
Für Immobilieninteressenten stehen die Zeichen günstig. Die Hypothekenzinsen befinden sich auf einem Tiefstand, und das Angebot an Eigentumswohnungen und Häusern ist groß.
Lage und Ausstattung bestimmen den Preis
Das Käuferinteresse an Häusern und Wohnungen nimmt zu: „Die Nachfrage ist in den letzten Monaten deutlich gestiegen. Es gibt bei den Käufern viele Kunden, die sich vor einem halben Jahr noch nicht für Immobilien interessiert haben und jetzt eine sichere Kapitalanlage suchen“, sagt Jürgen Michael Schick vom Immobilienverband Deutsch…
… Verwandtschaftslinie keinen Knick macht (Kind, Enkel, Urenkel oder etwa Eltern, Großeltern, Urgroßeltern).
In allen anderen Fällen gilt: Nur wenn die Grunderwerbssteuer gezahlt wurde, erteilt das Finanzamt eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinung, was den Weg frei macht für die Umschreibung des Grundbuches. Wer zahlt, ist dem Fiskus egal. Das kann also durchaus der Verkäufer übernehmen, wenn das vertraglich vereinbart wurde.
Eine echte Stellschraube für die Höhe der Grunderwerbssteuer ist die Bemessungsgrundlage. Dabei geht es um den Wert des Grundstücks …
Es gibt gute Nachrichten für alle, die sich eine Immobilie in Kroatien kaufen möchten. Die Chancen eine Finanzierung zu bekommen, habe sich wesentlich verbessert. Vor allem braucht man selbst im Heimatland kein Eigentum zu besitzen weil der Kredit im Grundbuch der kroatischen Immobilie besichert wird. Nachdem es 2008 kaum möglich war einen Kredit zu vernünftigen Konditionen und unter 50 Prozent Eigenkapital zu erhalten, reichen jetzt meist schon 30 Prozent. Dank der Leitzinssenkungen der EZB sind auch die Zinsen für solche Kredite fast zwei Prozent …
… Dachgeschossraum ebenfalls zu diesem Sondereigentum gehörte. Später stellte sich jedoch heraus, dass der Dachgeschossraum nach den Teilungsunterlagen nicht zu der Wohnung gehörte. Der BGH entschied, dass der Notar sich nicht schadensersatzpflichtig gemacht hat, weil er nur das Grundbuch und nicht die Grundakte eingesehen hat.
Praxistipp:
Beim Verkauf eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung muss sich der Notar von Gesetzes wegen lediglich über den Inhalt des Grundbuchs unterrichten. Im Unterschied zu einem normalen Grundstückgrundbuch wird bei …
… oder vorweggenommene Erbfolge erfordert einen Schenkungsvertrag beim Notar.
Viele Eltern schrecken vor der Schenkung von Immobilien zurück, weil sie befürchten, nicht mehr "Herr im eigenen Haus" zu sein. Doch dafür gibt es Sicherungsklauseln. So schützt etwa ein im Grundbuch eingetragenes lebenslanges Wohnungsrecht davor, auf die Straße gesetzt zu werden, wenn die Kinder das Haus verkaufen wollen. Bei einer vermieteten Immobilie empfiehlt sich ein Nießbrauch, die Schenker können dann weiter die Mieterträge kassieren. Weiterer Vorteil: Das Wohnungsrecht …
Welt- Finanzkrise: Alternative Anlage durch online Immobilienauktionen
In Zeiten der Welt-Finanzkrise bieten Immobilien eine sichere Anlagealternative. Durch Immobilienauktionen können Immobilien besonders günstig erworben werden.
Düstere Zeiten kamen auf Anleger an den Weltfinanzmärkten zu, als sich aus der Immobilienkrise in den USA die schlimmste Finanzkrise aller Zeiten entwickelte. Binnen weniger Monate erlitten Kleinanleger und Investoren immense Verluste. Die Flucht aus den Märkten glich einem Ausverkauf, so dass es kaum verwunderlich…
… 1.602 Euro inklusive Werbungskostenpauschale. Für Darlehensgeber wie Darlehensnehmer ist es daher in jedem Fall ratsam, sich über mögliche steuerliche Folgen genau zu informieren.
Darlehensvertrag schriftlich fixieren
Ein weiterer großer Vorteil des Verwandtendarlehens ist, dass es nicht im Grundbuch eingetragen werden muss und somit auch keine Sicherheiten zu erbringen sind. Außerdem fallen keine Bearbeitungsgebühren, Schätz- und andere Nebenkosten beim Notar an. Wird das Darlehen doch im Grundbuch eingetragen, kann dies nachrangig erfolgen, mit …
… Einzelfall geschehen kann oder besser muss und warum sich nicht jeder Vertrag im Nacherein als ausreichend erweist, wird in den Ratgebern “Immobilienkaufverträge” (Teil 1 und 2) ausführlich beschrieben.
Weitere umfänglich beschriebene Themenbereiche sind das Grundbuch, seine Abteilungen und deren Bedeutung. Erklärt wird zudem, welche Vereinbarungen beurkundungspflichtig sind, wie sich vor Mängeln geschützt werden kann, Haftungen ausgeschlossen werden können u.v.a.m.
Weitere Information zum Thema Immobilienkaufverträge stellt der ImmoVerlag unter …
… Immowelt.de.
Nürnberg, 20. November 2008. Der Immobilienkauf muss in Deutschland stets durch einen Notar beurkundet werden, so will es das Bürgerliche Gesetzbuch. Zu den klassischen Aufgaben, die der Gesetzgeber dem Notar auferlegt, gehören zum Beispiel die Einsicht ins Grundbuch und Beurkundungen jeder Art. Er bestellt Hypotheken sowie Grundschulden und fungiert als Mittler zwischen den Parteien. Dabei ist der Notar auch verpflichtet, die Vertragspartner über eventuelle Risiken des Vertrages aufzuklären. Er fungiert als neutrale Instanz und darf …
… Dunkeln, bis sie dann irgendwann zum eminent wichtigen Faktor für den Erwerber werden. Dies ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn die miterworbenen Lasten wertbeeinflussend sind oder Kosten für die Beseitigung der Lasten entstehen.
Ein Blick in das Grundbuch und Abteilungen oder ins Altlastenverzeichnis könnte da bereits häufig vor Schaden bewahren. Allerdings gilt auch hier: man muss natürlich das Grundbuch lesen können und die Bedeutung dessen, was darin geschrieben steht, verstehen. Hierbei soll der kürzlich im ImmoVerlag veröffentlichte …
… die Eignung der Dachfläche. Hier gilt: Sonnige Lage, möglichst kein Schatten und Südausrichtung. Eine gute Solaranlage auf einem optimalen Dach kann im besten Fall zweistellige Renditen erwirtschaften, berichtet Immowelt.de.
Wichtig für beide Seiten ist ein Pachtvertrag mit genauen Regelungen. Im Grundbuch sollte dem Betreiber eine dingliche Sicherung eingeräumt werden, damit dieser über den gesamten Zeitraum von 20 Jahren die Sicherheit hat, dass er die Solaranlage auch betreiben darf und im Falle von technischen Problemen das Recht hat, das Dach …
… Maklern führen können. Autor von »Immobilienkaufverträge Teil 2« ist, wie schon beim Teil 1, der Rostocker Notar, Dr. Stefan Zimmermann.
Zimmermann, der in Teil 1 im Wesentlichen auf die Vermittlung von Basiswissen bei der Immobilienvertragsgestaltung wie, wie sieht eigentlich ein Grundbuch aus, was bedeuten die Abteilungen, was sind Baulasten sowie die Gefahrenerkennung und Fehlervermeidung setzt und diesen Ratgeber auch ein Stück weit als Beratungshilfe für den Profi versteht, spricht nun in Teil 2 gezielt die Vermittler an.
Der Makler muss beim …
… Rücklagen gedeckt sind.
Tipp 4: Nebenkosten
Die Gesamtkalkulation wird unter anderem von den Nebenkosten beeinflusst. Käufer und Verkäufer sollten sich darüber im Klaren sein, welche Kosten neben den Kaufpreis auf sie zukommen. Allgemein gilt: Notar- und Grundbuchkosten zahlt der Käufer, ebenso die Grunderwerbsteuer. Aber Achtung: Sollte der Käufer kurzfristig zahlungsunfähig sein, bleiben die Kosten beim Verkäufer hängen. Sind bei Neubauten bereits Erschließungskosten angefallen, zahlt dies üblicherweise der Verkäufer, spätere Rechnungen müssen …