(openPR) Kein Immobilienkauf in Deutschland ohne Notar. Das soll Käufer wie auch Verkäufer vor Betrug schützen, hat aber seinen Preis, weiß das Immobilienportal Immowelt.de.
Nürnberg, 20. November 2008. Der Immobilienkauf muss in Deutschland stets durch einen Notar beurkundet werden, so will es das Bürgerliche Gesetzbuch. Zu den klassischen Aufgaben, die der Gesetzgeber dem Notar auferlegt, gehören zum Beispiel die Einsicht ins Grundbuch und Beurkundungen jeder Art. Er bestellt Hypotheken sowie Grundschulden und fungiert als Mittler zwischen den Parteien. Dabei ist der Notar auch verpflichtet, die Vertragspartner über eventuelle Risiken des Vertrages aufzuklären. Er fungiert als neutrale Instanz und darf nicht zugunsten der einen oder anderen Seite Partei ergreifen, sondern muss die Interessen aller angemessen berücksichtigen. Wenn sich die Betroffenen über einen Punkt nicht einig sind, darf er auch Lösungsvorschläge machen, muss dabei aber seine Rolle als Vermittler im Auge behalten, erläutert das Immobilienportal Immowelt.de.
Bevor der Kaufvertrag beim Notar unterzeichnet wird, sollte der Entwurf den Beteiligten zugegangen sein. Dieser sollte genau geprüft werden. Alle unklaren Punkte sowie deren rechtliche Konsequenzen können mit dem Notar geklärt werden. Handelt es sich nur um kleinere Fragen, können diese auch direkt bei der Beurkundung besprochen werden, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen, erklärt Immowelt.de.
Der Notar übernimmt mit der Abwicklung der Grundstücks- und Immobiliengeschäfte hoheitliche Aufgaben. Er ist in diesem Zusammenhang an eine Gebührenordnung gebunden. Dafür, dass er den Kaufvertrag beurkundet und berät, zahlt der Käufer rund ein Prozent des Kaufpreises, berichtet Immowelt.de. Wird eine Grundschuld bestellt, erhöht sich die Summe. Dazu kommen noch die Auslagen des Notars sowie die Mehrwertsteuer – Kosten, an die unbedingt bei der Kreditaufnahme gedacht werden sollte.
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