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RECHTLEGAL - Newsticker 48 und 49/2005 vom 22.12.2005

22.12.200509:45 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: RECHTLEGAL - Newsticker 48 und 49/2005 vom 22.12.2005
Anwaltskanzlei Kronenberghs
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(openPR) Versicherungsrecht - Brennender Tannenbaum

Rechtzeitig zur Weihnachtszeit möchte auch das Team von RECHTLEGAL auf die aktuelle und immer wiederkehrende Problematik der brennenden Tannenbäume zu Weihnachten eingehen. Immerhin gibt es laut Statistik jedes Jahr etwa 20.000 Schadenfälle, meist verursacht durch unbeaufsichtigte Kerzen.



In der Regel zahlen Schäden durch brennende Advents-Kränze oder Weihnachtsbäume die Hausratversicherer. Voraussetzung hierfür ist - neben dem Abschluss einer solchen - allerdings, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ein beliebter Streitpunkt im sich anschließenden neuen Jahr.

Zwei Dinge verdienen Beachtung: Brennende Kerzen dürfen niemals unbeaufsichtigt sein, heruntergebrannte Kerzen müssen so rechtzeitig getauscht werden, dass sie nicht den Baum in Brand setzen können. Dass zudem Streichhölzer und Feuerzeuge kindersicher aufzubewahren sind, versteht sich eigentlich von selbst.

Sollte es dennoch trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zum Brand kommen, ist zunächst, wenn nicht selbst gelöscht werden kann, die Feuerwehr zu informieren, sodann auch der Versicherer.



Arbeitsrecht - Sozialauswahl

Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit Urteil zum Az. 2 AZR 158/04 mit der Sozialauswahl bei Kündigungen befasst. Der Arbeitgeber hatte einen neu als Verkaufsleiter eingestellten Mitarbeiter in eine neu eröffnete Filiale versetzt. Die Filiale arbeitete verlustig, so dass der Arbeitgeber sich entschloss, einen der beiden Verkaufsleiter, nämlich diesen Arbeitnehmer, betriebsbedingt "wegen schlechter Zahlen" zu entlassen.

Der Arbeitnehmer hielt die Kündigung für unwirksam, obwohl er einen geringeren Sozialschutz genoss als sein ebenfalls als Verkaufsleiter tätiger Kollege. Er bezog sich auf seine vertragliche Versetzungsklausel und war der Ansicht, der Arbeitgeber hätte ihm in angemessener Entfernung in einer anderen Filiale eine vergleichbare Tätigkeit anbieten müssen.

Dieser Auffassung ist das BAG nicht gefolgt, da die Sozialauswahl lediglich betriebsbezogen zu erfolgen habe, nicht aber bezogen auf das gesamte Unternehmen, woran auch die Versetzungsklausel nichts ändert.



Arbeitsrecht - Abfindungen künftig nicht mehr steuerfrei

Das wahrscheinlich zum 01.01.2006 in Kraft tretende Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm wird die bisher zu mindestens EUR 7.200.- anteilig steuerfreien Abfindungen neu regeln. Hiernach sollen Abfindungen ab dem Beginn des neuen Jahres grundsätzlich vollständig der Einkommensteuer unterliegen.

Eine Übergangsregelung ist geplant, die die vor 2006 geschlossenen Aufhebungsverträge speziell regelt, vorausgesetzt, die vereinbarte Abfindung wird vor Ende 2007 ausbezahlt.



Konzernrecht - grenzüberschreitender Verlustausgleich

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zum Az. C-446/03 zum grenzüberschreitenden Verlustausgleich ein Grundsatzurteil gefällt.

Danach können sich grenzüberschreitend tätige Konzerne grundsätzlich Verluste ihrer ausländischen Gesellschaften am Konzernsitz anrechnen lassen. Dies setzt aber voraus, dass der Konzern den Nachweis führt, dass die von der Tochtergesellschaft erwirtschafteten Verluste nicht an deren Sitz angerechnet werden können.



Verkehrsrecht - Zurücksetzen und Rückwärtsfahren

Wer beispielsweise beim Ausparken rückwärts gegen ein hinter ihm geparktes Auto fährt, wird oft mit Par. 9 Abs. 5 StVO konfrontiert, gleichbedeutend mit einem Bußgeld von EUR 60.- und drei Punkten in Flensburg.

Aber nicht jedes Zurücksetzen stellt ein gefahrgeneigtes Rückwärtsfahren dar. Herrscht beim Zurücksetzen nämlich kein fließender Verkehr, kann dem unachtsamen Fahrer lediglich ein Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht vorgeworfen werden, die ein deutlich geringeres und nicht punktebewehrtes Bußgeld nach sich zieht.



Mobilcom - Vergleich mit France Télécom nicht ordnungsgemäß

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat den Milliarden schweren Vergleich zwischen der Mobilcom und der France Télécom als nicht ordnungsgemäß zustande gekommen gewertet. Hierfür spricht, so das OVG, dass im wesentlichen die Aktionäre nicht ausreichend über die Konsequenzen dieses Vergleiches informiert worden sind, weshalb ihre Zustimmung unwirksam ist.

Aktuell wird das Urteil von den Beteiligten naturgemäß kontrovers aufgenommen.



0900-Telefonnummern

Bis Ende 2005 werden die bisherigen 0190-Rufnummern durch 0900-Rufnummern ersetzt. Dabei stehen die Endziffern 1 für Information, 3 für Unterhaltung die gefährliche 5 für sonstige Dienste und die noch gefährlichere 9 für Dialer.



Kartellrecht - EUR 290 Mio. Bußgeld

Die EU-Kommission hat gegen 16 Unternehmen im Raum der EU wegen illegaler Preisabsprachen für Kunststoffsäcke die höchste Strafe, die seit drei Jahren verhängt wurde, ausgesprochen. Insgesamt wurden die überwiegend in Deutschland, Frankreich, Benelux und Spanien ansässigen Unternehmen zu EUR 290 Mio. Bußgeld verurteilt.

Hintergrund für dieses Bußgeld sind die allbekannten Preisabsprachen sowie Ausschreibungs-Kartelle.



Exel - Logistikunternehmen übernommen

Die deutsche Post hat den britischen Logistik-Dienstleiter Exel für EUR 5,5 Mrd. übernommen und ist hierdurch das nach Mitarbeiterzahl größte deutsche Unternehmen geworden.



Zu guter Letzt I - Kein Tannenbaum im Knast

Aus aktuellem Anlass hat das Berliner Kammergericht (KG) entschieden, dass Inhaftierte kein Recht auf einen Weihnachtsbaum in ihrer Zelle haben. Immerhin, so die Begründung, könne der Baum geschmuggeltes Rauschgift oder ähnliches enthalten.

Das Team von RECHTLEGAL meint: "Prüfen Sie unbedingt, ob in Ihrem Baum eine Feile versteckt ist."



Zu guter Letzt II - Frohes Fest

An dieser Stelle wünschen wir allen Lesern unseres newstickers ein frohes Weihnachtsfest und geruhsame Weihnachtstage. Rechtzeitig zu den Wünschen zum neuen Jahr sind wir mit unserem Jahresabschluss-newsletter zurück, der, so unser Ziel, nur Positives enthalten sollte. Die besten Wünsche für 2006 reichen wir dann nach.



Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.

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