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RECHTLEGAL - Newsticker 50/2006 vom 21.12.2006

21.12.200614:13 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: RECHTLEGAL - Newsticker 50/2006 vom 21.12.2006
Anwaltskanzlei Kronenberghs http://www.rechtlegal.de
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(openPR) Arbeitsrecht - Urlaub bei Arbeitsmangel

Der Arbeitgeber verpflichtete vertraglich und vermeintlich wirksam den Arbeitnehmer, im Fall von Arbeitsmangel Urlaub zu nehmen. Als der Arbeitnehmer tatsächlich auf Grund Arbeitsmangels Urlaub nehmen sollte, passte ihm das nicht, und er bemühte die Arbeitsgerichte.



In der zweiten Instanz gab das Landesarbeitsgericht Nürnberg zum Az. 6 Sa 111/06 dem Arbeitnehmer recht und entschied, dass das wirtschaftliche Risiko, welches grundsätzlich der Arbeitgeber trägt, nicht einfach so, vor allem nicht ohne nähere Begründung, auf den Arbeitnehmer verlagert werden darf.

Arbeitsrecht - Antidiskriminierungs-Gesetz (AGG)

Kaum ist das neue Antidiskriminierungs-Gesetz (AGG) in Kraft getreten, gibt es auch schon den ersten Fall:

Drei Piloten haben die Lufthansa wegen Diskriminierung verklagt. Die Piloten sind der Meinung, dass der Lufthansa-Haustarifvertrag, nach dem Piloten bereits mit 60 Jahren in Rente gehen müssen, gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, so der offizielle Titel des Gesetzes, verstößt.

Sobald dem Team von RECHTLEGAL das Aktenzeichen des Verfahrens vor dem Arbeitsgerichts Frankfurt vorliegt, wird dieses nachgereicht. Das Verfahren wird übrigens im März 2007 fortgesetzt.

Verkehrsrecht - Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstoß

Die Städte München, Dortmund, Kiel und andere ersetzen ihre alten "Ampelblitzer" teilweise durch neue Modelle. Mit diesen ist es möglich, nicht nur Rotlichtverstöße zu ahnden, sondern gleichzeitig auch Geschwindigkeitsverstöße.

Wer also bei Gelb zur "Vermeidung des Rotlichtverstoßes" herzhaft beschleunigt, ist dann "am Wickel der Justiz" wegen Geschwindigkeitsüberschreitung .

Flugrecht - Schweißgestank und Schadenersatz

"Wer stinkt, fliegt nicht!" Dies ist der Grundsatz von British Airways.

Das Unternehmen hat einen Passagier auf Grund erheblichen und übelriechenden Schweißgeruchs nicht befördert, nachdem sich die Sitznachbarin hierüber beschwert hatte. Die Konsequenz war ein sich hieran anschließender Schadenersatz-Prozess, der über mehrere Instanzen bis zum Oberlandesgericht Düsseldorf ging, nachdem zuvor die Schadenersatzklage über EUR 2.200.- zum Az. I-18 U 110/06 abgewiesen worden war. Aber auch beim OLG blitzte der übelriechende Fluggast ab.

Das Team von RECHTLEGAL zieht die Konsequenz hieraus und meint: "Gegen gewisse Maßnahmen sollte man besser nicht anstinken..."

Verkehrsrecht - Rasieren und Singen

Wer am Steuer seines Kfz mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, sollte sich seine Ausreden besser ausdenken, wie das Oberlandesgericht Hamm zu Az. 2 Ss OWi 528/06 dem betroffenen Autofahrer im Urteilswege mitteilte.

Dieser nämlich begründete, jedoch erst im gerichtlichen Verfahren, nicht schon vorher, seine Tätigkeit im Straßenverkehr als Rasur mit einem Akkurasierer unter gleichzeitigen Mitsingens der im Autoradio laufenden Lieder. Die OLG-Richter hielten diese Einlassung zwar für fantasievoll, gleichwohl aber für eine reine Schutzbehauptung.

Das Team von RECHTLEGAL weist darauf hin, dass weniger fantasievolle Ausreden wie "Gerade diktierte ich einen Schriftsatz an den Bundesgerichtshof, als sie mich anhielten...", höhere Erfolgschancen bieten, da Diktieren am Steuer auch ohne Freisprecheinrichtung grundsätzlich nicht verboten ist, nichts desto trotz aber ebenso gefährlich ist.

Limonade - Explosionshaftung

Der Bundesgerichtshof hat zum Az. VI ZR 223/05 ein explosives Thema entscheiden müssen, nämlich die von grundsätzlicher Rechtsbedeutung getragene Frage, wer für im Supermarkt plötzlich und unerwartet explodierende Limonadenflaschen haftet. Da Limoflaschen nicht tagtäglich "hochgehen", ging die Sache bis zum höchsten deutschen Zivilgericht.

Der BGH ist in seinem Urteil zu dem Ergebnis gekommen, dass der Betreiber des Supermarktes nicht haftet, einzig der Hersteller des kohlensäurehaltigen Getränks in Anspruch genommen werden kann.

Berufsrecht - Grippe und Fristen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat rechtzeitig zu Beginn der Grippesaison die Berufspflichten kurzfristig erkrankter Anwälte klar gestellt zum Az. I ZR 53/05.

Wenn also ein Anwalt unvorhersehbar an der Wahrnehmung eines Termins gehindert ist, muss er alles ihm Mögliche und Zumutbare tun, damit das Gericht rechtzeitig von seiner Verhinderung erfährt, so der allgemeine Grundsatz.

Der betroffene Anwalt war in der Nacht vor dem Gerichtstermin nach eigener Angabe derart schwer an Grippe erkrankt, dass er - so auch seine anwaltliche Versicherung - den Termin am Folgetag wegen Fieber, Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit und Übelkeit nicht wahrnehmen konnte. Um 7.06 Uhr versuchte er, einen Kollegen anzurufen - vergeblich. Um 8.56 Uhr schlug sein zweiter Versuch, diesmal das Gericht zu erreichen, wo wenige Minuten später, nämlich um 9.00 Uhr, Verhandlungsbeginn war, ebenfalls fehl. Erst um 9.37 Uhr schaffte es unser Anwalt, ein Fax über seinen desolaten Zustand an das Gericht zu schicken, das aber bereits 7 Minuten zuvor, nämlich um 9.30 Uhr, das für "unseren" Anwalt negative Urteil gesprochen hatte.

Was aber in den knapp zwei Stunden zwischen 7.06 Uhr und 8.56 Uhr passierte, blieb ungeklärt, und brach unserem Anwalt das "grippekranke Genick". Auf jeden Fall, so der BGH, hatte der Anwalt es versäumt, in dieser Zeit, entweder über seine Kanzlei oder direkt, das Gericht zu informieren.

Zu guter Letzt - nur Positives

Wie bereits im Vorjahr hat das Team von RECHTLEGAL sich bemüht, in diesen letzten newsticker des Jahres 2006 nur positive oder kuriose Nachrichten aufzunehmen.

Deshalb berichten wir an dieser Stelle auch nicht über die Erhöhung der MWSt, sonstige Steuernachteile, die geänderte Entfernungspauschale, die Erhöhungen der Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherer und so weiter und so fort.

Statt dessen wünschen wir unseren Lesern frohe Weihnachtstage, einen guten Rutsch ins neue Jahr und alles Gute für 2007.

Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.

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