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RECHTLEGAL - Newsticker 07/2007 vom 22.02.2007

22.02.200722:34 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: RECHTLEGAL - Newsticker 07/2007 vom 22.02.2007
Anwaltskanzlei Kronenberghs http://www.rechtlegal.de
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(openPR) Arbeitsrecht - Änderungskündigung

Ein Arbeitnehmer, dem der Arbeitgeber eine Änderungskündigung ausspricht, hat nur drei Wochen Zeit, um zu reagieren. Bleibt er untätig, endet nach Ablauf der drei Wochen das Arbeitsverhältnis mit der Folge, dass der Arbeitnehmer das Änderungsangebot nicht mehr annehmen kann, wie das BAG zum Az. 2 AZR 44/06 entschieden hat.



Das Team von RECHTLEGAL empfiehlt also von Änderungskündigungen betroffenen Arbeitnehmern, auf jeden Fall innerhalb dieser drei Wochen tätig zu werden, und dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass die Änderung akzeptiert oder unter Vorbehalt akzeptiert wird, ansonsten in der selben Frist Klage beim Arbeitsgericht zu erheben.

Arbeitsrecht - Dienstalter und Diskriminierung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zum Az. C - 17/05 entschieden, dass ein höheres Gehalt, das der Arbeitgeber einem Mitarbeiter mit mehr Dienstjahren zahlt, keine Diskriminierung des geringer verdienenden Kollegen darstellt. Regelmäßig ist nämlich, so der EuGH, höheres Dienstalter mit besserer Leistung und mehr Erfahrung verbunden.

Hierdurch schränkt der EuGH den eigentlich bestehenden Grundsatz "gleiches Geld für gleiche Tätigkeit" ein.

Verkehrsrecht - Fristen und Fahrtenbuch

Das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt/Oder hat zum Az. 2 L 116/06 entschieden, dass die Ermittlungsbehörde einige Fristen einhalten muss, bevor ein Fahrtenbuch zur Auflage gemacht wird.

Es kann nicht angehen, so das Verwaltungsgericht, dass der Fahrzeughalter bei einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung erst drei Wochen nach der Tat einen Anhörungsbogen erhält, auf seine sofortige Nachfrage erst weitere 1,5 Monate hiernach ein unscharfes Bild, und ihm dann, weil er den Fahrer nicht erkennen kann oder will, die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt wird.

Apothekenrecht - Wieder einmal DocMorris

Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs (BGH) teilt mit, dass das gegen DocMorris angestrengte Rechtsmittel zurückgenommen worden ist. Dies hat zur Konsequenz, dass die Entscheidung des OLG Hamm, wonach DocMorris in Deutschland Medikamente versenden darf, rechtlichen Bestand hat.

Die Az. lauten beim BGH I ZR 158/04 und beim OLG Hamm 4 U 74/04.

Primärenergie - Benzinabsatz stark gefallen

In Deutschland ist der Benzinverbrauch erheblich zurückgegangen. Er war im Januar 2007, verglichen mit dem Vorjahresmonat, um beinahe 11% geringer. Erwartungsgemäß hat der Absatz von Dieselkraftstoff leicht um 2,4% zugenommen.

Zu guter Letzt I - Rätsel um zerfallene Banknoten

Im Juni 2006 waren erstmals Euro-Banknoten in Umlauf geraten, die bereits bei Berührung zerbröselten. Laut Aussage der Bundesbank sind hiervon betroffen der Großraum Berlin und Ostdeutschland. Meistens handelt es sich um 10- und 50-Euro-Scheine.

Trotz mehr als sieben Monate dauernder Ermittlungen haben Bundesbank und Polizei noch keine nachvollziehbare Erklärung, warum die Geldscheine von alleine zerbröseln.

Allein schon aus beruflicher Neugier bittet das Team von RECHTLEGAL, wenn die Leserschaft eine Antwort weiß, um Aufklärung.

Zu guter Letzt II - In eigener Sache

Auf Grund exorbitanter Schlampigkeit der Telekom waren die Telefon- und Faxleitungen des Teams von RECHTLEGAL im Zeitraum von den frühen Morgenstunden des 20.02. bis zum 21.02.2007, 10.00 Uhr, nicht erreichbar. Angesagt wurde der sinnfreie Text "Kein Anschluss unter dieser Nummer".

Hintergrund war kein technischer Fehler im Leitungsnetz der Telekom, sondern menschliches Versagen. Eine vom Team von RECHTLEGAL nicht in Auftrag gegebene Vertragsumstellung führte zur vorübergehenden Nichterreichbarkeit des Kanzleianschlusses für Telefone und Telefaxe. Mails waren zum Glück hiervon nicht betroffen.

Wir entschuldigen die Beeinträchtigungen und hoffen gleichzeitig, dass die Telekom die Erreichbarkeit - wie in den letzten zehn Jahren zuvor - auch für derartig lange zukünftige Zeiträume sichert.

Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.

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