(openPR) Arbeitsrecht - Zugang der Kündigung
Mit dem Versuch des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer "auf den letzten Drücker" eine Kündigung zu übergeben, hatte sich letztinstanzlich das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln zum Az. 14 Sa 61/06 zu befassen.
Beim Versuch der Übergabe der Kündigung traf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht mehr an dessen Arbeitsplatz an. Also rügte er im Kündigungsschutzverfahren, der Arbeitnehmer habe den Zugang der Kündigung arglistig vereitelt, immerhin habe er den Arbeitsplatz früher als sonst verlassen.
Dieser Sichtweise widersprachen die Arbeitsrichter und urteilten, dass das zeitlich frühere Verlassen der Arbeitsstätte üblich ist und keine Zugangsvereitelung darstellt.
Arbeitsrecht - Kündigung bei Krankheit
Der Arbeitgeber kündigte einem unentschuldigt fehlenden Mitarbeiter fristlos. Im anschließenden Verfahren wandte der Arbeitnehmer ein, er habe nicht unentschuldigt gefehlt, vielmehr sei er krank gewesen und habe die Erkrankung rechtzeitig dem Arbeitgeber mitgeteilt.
Dies wollte der Arbeitgeber so nicht gelten lassen, konnte aber auch keinen Nachweis führen, dass der Arbeitnehmer ihn nicht über sein Fernbleiben wegen Krankheit informiert habe. Da er diesen Beweis nicht erbringen konnte, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zum Az. 2 Sa 76/06 zu Gunsten des Arbeitnehmers.
Kaufrecht - Haftung für später entdeckte Kfz-Mängel
Der Bundesgerichtshof hat sich zum Az. VIII ZR 209/05 letztinstanzlich mit einem Gebrauchtwagen beschäftigt, der sich nachträglich als Unfallwagen herausgestellt hat. Er hat entschieden, dass Käufer eines solchen Kfz den Kaufpreis wieder zurück verlangen dürfen, natürlich unter Anrechnung der Nutzungen.
Ein Händler hatte das besagte Kfz verkauft und dieses als unfallfrei gepriesen. Bei einem späteren Werkstattaufenthalt stellte sich allerdings das Gegenteil heraus. Daraufhin hat der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten, worauf der verkaufende Händler entgegnete, ihm sei der Schaden nicht bekannt gewesen.
Dies reicht, so die Karlsruher Richter, nicht aus. Wenn der Verkäufer Unfallfreiheit zusichert, muss er hierfür einstehen, ansonsten erklären, ihm seien Vorschäden nicht bekannt.
Verkehrsrecht - Nummernschild für Harley-Davidson
Nach Kenntnis des Teams von RECHTLEGAL ist erstmals eine Harley-Davidson vor das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz gelangt. Dieses hat zum Az. 7 A 10754/06 zur Größe der an Harleys anzubringenden Nummernschilder gerichtlich Stellung bezogen. Der klagende Harley-Davidson Fahrer wollte von der Verkehrsbehörde die Sondererlaubnis, ein kleineres Kennzeichen benutzen zu dürfen, das normale sei für seine Harley zu groß.
Diesem Ansinnen hat das OVG Rheinland-Pfalz wie auch die Vorinstanz widersprochen, da diese kleinen Nummernschilder - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nur für langsamere Fahrzeuge gedacht sind, was für den Harley-Davidson Fahrer zur Konsequenz hat, dass er den technisch möglichen Umbau zur Anbringung eines normal großen Schildes durchführen muss.
Prozessrecht - europäisches Mahnverfahren
Die EU-Kommission möchte Gläubigern das europaweite Eintreiben von Schulden erheblich erleichtern. So soll künftig auch die Kontenpfändung grenzüberschreitend möglich sein.
Das europäische Parlament hat sich überwiegend positiv hierzu geäußert, das Team von RECHTLEGAL beobachtet die Angelegenheit weiter.
Zu guter Letzt I - E-mails verschwinden nicht einfach...
...so das OLG Nürnberg zum Az. 5 U 456/06.
Ein (wahrscheinlich ehemaliger) Mandant nahm seinen Anwalt in die Pflicht, da dieser trotz seiner Beauftragung per mail kein Rechtsmittel eingelegt habe. Der Anwalt entgegnete, er habe keine solche mail bekommen, und legte eidesstattliche Versicherung seines Büropersonals vor. Hierauf wiederum versicherte der Mandant - ebenfalls an Eides statt - er habe dem Anwalt die besagte mail zugesandt.
Das OLG Nürnberg hält - nach Ansicht des Teams von RECHTLEGAL etwas lebensfremd - das Abhandenkommen von mails für äußerst unwahrscheinlich, geht daher davon aus, dass der Mandant beim Absenden wohl einen Fehler gemacht habe, hat folgerichtig die Klage abgewiesen.
Manchmal kann man über die Dummheit, bei wichtigen Fristsachen nicht ein weiteres Mal nachzufassen, nur den Kopf schütteln, meint das Team von RECHTLEGAL.
Zu guter Letzt II - Elektronischer Opferstock
Bargeldloses Zahlen ist in, auch in den Kirchen in Bayern. Das Kloster Schäftlarn hat jetzt den ersten für EC-Karten geeigneten Opferstock des Freistaats Bayern in Betrieb genommen.
Einen Kommentar hierzu gibt das Team von RECHTLEGAL besser nicht ab.
Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.













