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RECHTLEGAL Newsticker Arbeitsrecht - Privatpost auf Kosten des Arbeitgebers

14.09.200709:55 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: RECHTLEGAL Newsticker  Arbeitsrecht - Privatpost auf Kosten des Arbeitgebers
Anwaltskanzlei Kronenberghs http://www.rechtlegal.de
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(openPR) Ein Arbeitnehmer, der seine private Post mittels der Frankiermaschine des Arbeitgebers mit Porto versieht, riskiert ohne weiteres eine fristlose Kündigung, so das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen zum Az. 16 Sa 1865/06.

Das LAG hat klargestellt, dass es in diesem Zusammenhang, gerade weil ein erheblicher Vertrauensbruch vorliegt, auf die Höhe des verursachten Schadens nicht ankommt, insbesondere auch ein äußerst geringer Schaden die fristlose Kündigung nach sich zieht.



Prozessrecht - Postfach als Parteiadresse unzureichend

Das Hessische Finanzgericht hat zum Az. 3 K 1997/05 die ständige Rechtsprechung bestätigt, wonach eine Postfachadresse keine ladungsfähige Anschrift im Sinne des deutschen Prozessrechts darstellt.

Im entschiedenen Fall hatte der Kläger als Anschrift nur ein Postfach angegeben, nicht aber seine tatsächliche Adresse, das Finanzgericht hat dies als unzureichend angesehen, da über ein Postfach keine Partei geladen werden kann, konsequent die Klage als unzulässig mangels ladungsfähiger Anschrift abgewiesen.

Verkehrsrecht - Kurzzulassung und Kaufvertrag

Bis zum Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg ist eine in einem Kfz-Kaufvertrag nicht erwähnte frühere Kurzzulassung eines PKW durch die rechtlichen Instanzen gegangen.

Das OLG Brandenburg hat dann zum Az. 4 U 68/06 entschieden, dass eine Kurzanmeldung, die ein Händler lediglich vornimmt, um seine eigenen oder die Zulassungszahlen der Marke "zu schönen", beim Kauf eines älteren, gebrauchten Fahrzeugs keine Rolle mehr spielt und nicht im Kaufvertrag angegeben werden muss.

Das Team von RECHTLEGAL merkt an, dass dies wohl nur für Kurzzulassungen gilt, nicht aber für sonstige Vorbesitzer des veräußerten Fahrzeugs.

Verkehrsrecht - Rechtsfahrgebot

Wer das Rechtsfahrgebot nicht beachtet, also zu weit links fährt, hierdurch mit dem entgegen kommenden Fahrzeug kollidiert, trägt in jedem Fall eine Mitschuld, so das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart zum Az. 13 U 74/06.

Dem Fahrer wird lediglich zugestanden, einen etwa ein Meter breiten Abstand zum rechten Fahrbahnrand zu halten, den im entschiedenen Fall der Autofahrer mit mehr als zwei Meter deutlich überschritten hatte.

Auch der Einwand, der Unfallgegner sei volltrunken gewesen, vermochte am Ergebnis nichts zu ändern, sondern lediglich an der Quote der Schadenteilung zwischen beiden. Immerhin, so die Stuttgarter Richter, wäre der Unfall durch Fahren unter Beachtung des Rechtsfahrgebots vermieden worden.

Internetrecht - Ticketrückgabe

Wer Tickets für privat genutzte Veranstaltungen, beispielsweise Konzerte oder Fußballspiele, telefonisch oder per Internet bestellt, ist an diesen Kauf gebunden.

Die Tickets können nicht zurückgegeben werden, wie das AG München zum Az. 182 C 26144/05 entschieden hat. Das grundsätzlich nämlich bestehende Widerrufsrecht sei bei Veranstaltungen, die der Freizeitgestaltung dienen, ausgeschlossen.

Verkehrsrecht - Nächtlicher Bremsweg und Sichtweite

Es gilt immer noch der alte und allgemein bekannte Grundsatz, dass Autofahrer bei Dunkelheit nur so schnell fahren dürfen, dass sie innerhalb ihrer Sichtstrecke anhalten können. Verstöße gegen dieses Gebot resultieren immer in einer Mithaftung, so das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz zum Az. 12 U 258/06.

Zum Fall: Ein PKW war nachts am linken Straßenrand nach einem Defekt zum Stehen gekommen, am rechten Fahrbahnrand standen bereits mehrere Fahrzeuge, deren Fahrer Hilfe leisten wollten. Dennoch ist ein Kfz-Führer links in das stehende Auto hinein gefahren obwohl er, wäre er unter Beachtung des Sichtfahrgebots unterwegs gewesen, den Unfall hätte vermeiden können.

Zu guter Letzt - CIA und Wikipedia

Angeblich soll die frei und jedem zugängliche Online-Enzyklopädie Wikipedia vom US-Geheimdienst CIA manipuliert worden sein.

Doch damit nicht genug, auch amerikanische Kongressabgeordnete und sogar der Vatikan sollen angeblich mehrere hundert Einträge bei Wikipedia in ihrem Sinne und für sich positiv umgeschrieben haben.

Das Team von RECHTLEGAL meint augenzwinkernd: "Ob daran wohl etwas wahr ist?"

Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.

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