(openPR) Arbeitsrecht - Kündigungsschutz für Zeitarbeiter
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat zum Az. 2 AZR 412/05 eine Grundsatzentscheidung für Mitarbeiter von Zeitarbeits-Firmen gefällt. Geklagt hatte ein bereits fünf Jahre zu einem Kunden "ausgeliehener" Mitarbeiter der Zeitarbeits-Firma, dem nach Ende dieser Tätigkeit betriebsbedingt gekündigt wurde. Knappe Begründung des Arbeitgebers: Der Auftrag beim Kunden sei erledigt.
Über die Instanzen entschieden sämtliche Arbeitsgerichte bis zum BAG, dass lediglich Auftragslücken beim Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer an Dritte "verleiht", nicht ausreichend sind für eine betriebsbedingte Kündigung. Erforderlich ist vielmehr eine negative Prognose für die Zukunft, schließlich ist der Arbeitnehmer nicht speziell "für den Job der letzten fünf Jahre" eingestellt worden, sondern geeignet, auch für andere Kunden der Zeitarbeits-Firma tätig zu werden.
Arbeitsrecht - Lockerung Kündigungsschutz
Aller Wahrscheinlichkeit nach wird in dieser Legislaturperiode der Kündigungsschutz entgegen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag nicht angetastet. Ob dies positiv oder negativ zu bewerten ist, lässt das Team von RECHTLEGAL zunächst dahinstehen, hat allerdings kein Verständnis für den SPD-Vorsitzenden Kurt Beck, der den Medien gegenüber wiederum Stimmungsmache betreibt mit der Aussage, die Arbeitgeberseite solle erst einmal den Nachweis bringen, dass weniger Kündigungsschutz zu mehr Beschäftigung führt.
Kartellrecht - Verdoppelung der Bußgelder
Aufgrund der siebten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbs-Beschränkungen aus Juli 2005 hat das Kartellamt die Bußgelder für Kartellabsprachen drastisch erhöht, nämlich vom dreifachen des durch das Kartell erzielten Mehrerlöses auf bis zu 10% des Umsatzes. Der "einfache" Bußgeldrahmen für Kartellrechts-Verstöße wurde auf EUR 1 Mio. verdoppelt.
Der Kartellamtschef Ulf Böge äußerte die Erwartung, dass sich Kartellabsprachen nun immer weniger lohnen werden, nachdem die deutsche Bußgeldpraxis dem europäischen Niveau angeglichen worden ist.
Steuerrecht - Splitting in gleichgeschlechtlichen Ehen
Gleichgeschlechtliche Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft können nicht zusammen veranlagt werden, wie einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zum Az. III R 51/05 entnommen werden kann.
Der BFH begründet die Schlechterstellung der sogenannten "Homo-Ehe" mit dem Gesetzeswortlaut, der die Zusammenveranlagung nur für Ehegatten, dies sind aus Sicht des BFH Mann und Frau, vorsieht. Ob gegen dieses Urteil außerordentliche Rechtsbehelfe, wie z.B. eine Verfassungsbeschwerde, eingelegt sind, ist dem Team von RECHTLEGAL aktuell nicht bekannt.
Wirtschaftskriminalität - Zunahme der Delikte
Der Versicherer Euler Hermes schätzt eine Steigerung von Betrug, Untreue und Unterschlagung um knapp 5% verglichen mit dem Vorjahr. Die hierdurch ausgelöste Schadensumme ist um 22% auf immerhin rund EUR 4,5 Mrd. angestiegen.
Ölpreis - Ein Euro pro Liter?
Der stellvertretende Chefökonom von BP, Christof Rühl, teilte gegenüber einer großen deutschen Zeitung mit, dass er nicht ausschließt, dass in absehbarer Zeit der Benzinpreis wieder unter einen Euro fallen wird. Experten rechnen nämlich in den nächsten Monaten mit einem weiteren deutlichen Sinken der Rohöl- und damit der Benzinpreise.
Ob allerdings die sinkenden Rohölpreise, so wie vom BP-Chefökonomen prognostiziert, an die Verbraucher weitergegeben werden, bezweifelt das Team von RECHTLEGAL ganz erheblich.
Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.













