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RECHTLEGAL - Newsticker 36/2005 vom 26.09.2005

26.09.200510:32 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: RECHTLEGAL - Newsticker 36/2005 vom 26.09.2005
Anwaltskanzlei Kronenberghs
Anwaltskanzlei Kronenberghs

(openPR) Arbeitsrecht - Zeugnisänderung

Das Bundesarbeitsgericht hatte zum Aktenzeichen 9 AZR 352/04 wieder einmal Stellung zu beziehen zu Arbeitszeugnissen, deren inhaltlichen Voraussetzungen und deren Abänderung auf Wunsch des Arbeitnehmers.


Eine Arbeitnehmerin hatte vom Arbeitgeber bei ihrem Ausscheiden ein Zeugnis erhalten, welches zwei kleine Fehler enthielt, nämlich einen falschen Geburtsort wie auch einen Schreibfehler. Über die Bitte um Korrektur war der Arbeitgeber vermutlich derart verärgert, dass er zwar die Änderungen vornahm, gleichzeitig aber das "stets einwandfreie" Verhalten der Mitarbeiterin eigenmächtig abänderte und dieses nur noch als "einwandfrei" im Zeugnis angab.

Dies wiederum akzeptierte die Arbeitnehmerin nicht, der neuerliche Wunsch auf Änderung fand ebenfalls nicht die Zustimmung des Arbeitgebers, weshalb das BAG den Arbeitgeber höchstrichterlich darauf hinweisen musste, dass er grundsätzlich an seinem bereits verwendeten Zeugnistext gebunden ist.



Gehaltserhöhung - Bescheidenheit ist eine Zier ...

Nach diesem Grundsatz fordern die deutschen Krankenhausärzte und deren Interessenvertreter eine 30%ige Gehaltserhöhung in den jetzt anstehenden Tarifverhandlungen. Nach Ansicht der Interessenvertreter der Krankenhausärzte seien diese radikal unterbezahlt. Im übrigen würde eine solche Gehaltserhöhung die Krankenhauskosten auch nur um 5% steigen lassen.

Das Team von RECHTLEGAL meint wie in der Überschrift erwähnt: "Bescheidenheit ist eine Zier ..."



Gaspreise - die unendliche Geschichte

Die unendliche Gasgeschichte geht weiter. Das Team von RECHTLEGAL hatte in der Vergangenheit regelmäßig über die Preiserhöhungen für Primärenergie und Reaktionen hierauf berichtet, so dass schon im Raum stand, unseren newsticker in Gasticker umzubenennen.

Nunmehr liegt eine erste gerichtliche Stellungnahme vor, nämlich seitens des Landgerichts Hamburg zum Az. 301 O 32/05. Das LG Hamburg ist der Auffassung, das Energieunternehmen, die Firma E.on Hanse habe eine faktische Monopolstellung, aus der sich das Recht der Kunden ergibt, über die detaillierte Zusammensetzung des Gaspreises bei Preiserhöhungen informiert zu werden. Dies entspricht der gesetzlichen Regelung. Das Landgericht hat E.on Hanse eine sechswöchige Frist für die Begründung der Preiserhöhung eingeräumt.

Die Einschätzungen über diesen Verfahrensstand sind naturgemäß geteilt. Die Verbraucherzentrale Hamburg wertet die vorläufige Einschätzung des Gerichts als einen "3:0 Punktsieg für die Verbraucher", während E.on Hanse wörtlich verlauten lässt : "Unsere Begeisterung hält sich in Grenzen."



Steuerrecht - Wegzugssteuer

Die bereits im Jahre 1972 eingeführte Wegzugssteuer, auch bekannt geworden als "Lex Horten", geregelt in § 6 des Außensteuergesetzes, will das Bundesfinanzministerium (BMF) nach einschlägigen Presseberichten nicht außer Kraft setzen.

Obwohl der Europäische Gerichtshof diese Abgabe, zumindest für Umzüge im Bereich der EU, gekippt hat, aktuell ein Vertragsverletzungs-Verfahren der EU-Kommission gegen Deutschland läuft, hält das BMF nach einem internen Rundschreiben an der Wegzugssteuer fest.



Europäische Union - Defizitverfahren gegen Deutschland

Nach internen Berichten plant die EU-Kommission, das nicht weiter verfolgte Defizitverfahren gegen Deutschland im November 2005 wieder aufzunehmen, wie aus Kreisen der Finanzminister der EU verlautete.

Wahrscheinlich hängt dies, so meint das Team von RECHTLEGAL, mit dem aktuellen deutschen Defizit für das Jahr 2005 zusammen, das mit nunmehr knapp 4% erheblich höher ausfällt als die zunächst erwarteten 3,7%.



Erfolg I - Bio-Siegel

Als wahrscheinlich letzte Amtshandlung hat Verbraucherministerin Künast vier Jahre nach Einführung des staatlichen Bio-Siegels Bilanz gezogen. Fast 1.500 Firmen nutzen das Bio-Siegel, der Umsatz mit Bio- Produkten habe verglichen mit dem Vorjahr um fast 15% zugenommen.



Erfolg II - Führungsfrauen

Keine Erfolgs-, sondern eine Misserfolgsmeldung ist laut der Managementberatung Kienbaum der Anteil von Frauen in deutschen Führungsetagen. Dieser stagniert seit Jahren mehr oder weniger unverändert um 10%.



Erfolg III - Aufsichtsräte

Noch eine weitere Misserfolgsmeldung: Eine Studie der Universität Dortmund ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Aufsichtsräte in deutschen Unternehmen zu wenig Kontrolle ausüben. Insbesondere gilt dies bei der Wahrnehmung der Kontrollfunktion im Rahmen von strategischen Unternehmensentscheidungen.

Da die Studie fast 50 Aufsichtsräte großer deutscher Unternehmen befragte, steht zu erwarten, dass eine objektive Analyse zu einem noch schlechteren Ergebnis gelangt. Solange sich am Verhalten der Aufsichtsräte nichts wesentliches ändert, wird das - aus Sicht von RECHTLEGAL nicht ganz unberechtigte - Vorurteil vom nur kassierenden Aufsichtsrat weiter bestehen bleiben.



Spam - leichte Abnahme

Das Institut für Internetsicherheit der FH Gelsenkirchen hat ermittelt, dass der Anteil unerwünschter E-Mails wie auch Computerviren rückläufig ist. Dies wird auf die verbesserte Spam- und Virenabwehr zurückgeführt.

Die Spam-Erfahrung teilt das Team von RECHTLEGAL, weist aber darauf hin, dass aktuell einige aggressive Computerviren "unterwegs" sind, wovon wir uns in der letzten Woche selbst eindrucksvoll überzeugen konnten. Dies ist der Grund des leicht verspäteten Erscheinens dieses newstickers.

Bei allen uns hilfreich zur Seite stehenden Virenexperten bedanken wir uns an dieser Stelle herzlich.



Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.

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