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RECHTLEGAL - Newsticker 04/2006 vom 27.01.2006

27.01.200611:21 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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Anwaltskanzlei Kronenberghs
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(openPR) Arbeitsrecht - Höchstens 48 Stunden

Zum Az. 1 ABR 6/05 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden, dass die wöchentliche Arbeitszeit von Arbeitnehmern im Durchschnitt eines jeden Jahres 48 Stunden nicht überschreiten darf. Zur Arbeitszeit zählt auch die Bereitschaftszeit.



Dieser Beschluss des BAG findet auch Anwendung auf Tarifverträge, die vor Einführung des Arbeitszeitgesetzes Ende 2003 abgeschlossen worden sind.



Markenrecht - "Post" nicht geschützt

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat einen Beschluss aus 2003, mit dem auf Antrag der Deutschen Post das Wort "Post" als Markenname geschützt wurde, aufgehoben. Gleichzeitig wurde "Post" aus dem Register gelöscht.

Begründung des Amtes: Post sei ein allgemeiner Begriff, der für die Deutsche Post markenrechtlich nicht schützbar ist, da er für alle Betriebe, die Post befördern, benutzt wird, zudem auch in vielen Redensarten vorkommt. Nun muss das Bundespatentgericht entscheiden, allerdings bleibt "Post" zunähst bis zu einem rechtskräftigen Urteil als Markenname geschützt.

Dem Team von RECHTLEGAL stellt sich nur die Frage der Entscheidungsstringenz beim DPMA. Es wirkt schon absonderlich, Ende 2003 "Post" als Marke zu schützen, diesen Schutz allerdings zwei Jahre später aufzuheben.



Arbeitsrecht - Fortbildungskosten bei Kündigung

Macht der Arbeitnehmer auf Kosten des Arbeitgebers Fortbildungen, kann der Arbeitgeber die Kosten hierfür dem Arbeitnehmer in Rechnung stellen, wenn dieser nach Abschluss der Fortbildung nicht eine gewisse Zeit für ihn weiter tätig ist.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden Württemberg hat zum Az. 22 Sa 91/04 entschieden, dass in einem solchen Fall der Arbeitnehmer die Kosten der Fortbildung nur dann zurückzahlen muss, wenn er selber gekündigt hat. Kündigt also der Arbeitgeber, kann er Rückzahlung nicht verlangen. Die vom Arbeitgeber verwendete Regelung im Arbeitsvertrag, der Arbeitnehmer müsse bei jeder Beendigung die Kosten zurückerstatten, ist also in dieser Allgemeinheit unwirksam.



Steuerrecht - Abzug bei Handwerker-Rechnungen

Der Streit über die Steuerermäßigung für Handwerker-Leistungen ist beigelegt. Mit Wirkung ab 01.01.2006 dürfen von privaten Handwerkerrechnungen 20% der Kosten der Arbeitsleistung abgezogen werden bis zu maximal EUR 600.- jährlich.

Damit können Privathaushalte die Kosten für Arbeitsleistungen im Rahmen von Renovierungs-, Erhaltungs- wie auch Modernisierungs-Maßnahmen absetzen, nicht jedoch die Materialkosten.



Steuerrecht - Aktiengewinne aus 1999

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zum Az. IX R 49/04 geurteilt, dass die Besteuerung von Gewinnen aus Wertpapier-Verkäufen nicht verfassungswidrig war. Im Gegensatz zu den beiden Vorjahren, die das Bundesverfassungsgericht entgegengesetzt entschieden hatte, sei die Situation in 1999 vollständig anders gewesen, da der Fiskus aufgrund besserer Kontrollmöglichkeiten effizienter habe durchgreifen können.



Zu guter Letzt I - "Heuschrecken"

Das Börsen-Unwort des Jahres 2005 heißt "Heuschrecken". Die Börsenkreise halten den von Franz Müntefering geprägten Begriff für alle Finanzinvestoren verunglimpfend, insbesondere da diese eine wichtige Rolle bei Finanzierung und Sanierung von Unternehmen spielen.



Zu guter Letzt II - "Entlassungsproduktivität"

"Entlassungsproduktivität" ist das allgemeine Unwort des letzten Jahres. Hiermit wird die Steigerung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens durch Personalabbau gekennzeichnet, wobei die fünf Sprachwissenschaftler, die diesen Begriff gekürt haben, vor allen Dingen das "Schönfärben" der schädlichen Folgen für die Volkswirtschaft kritisieren.

Das Team von RECHTLEGAL allerdings hält die Vorschläge auf den Folgeplätzen, vor allen Dingen "Gammelfleisch", für deutlich vorzugswürdiger.



Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.

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