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RECHTLEGAL - Newsticker 15/2005 vom 22.04.2005

22.04.200515:55 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: RECHTLEGAL - Newsticker 15/2005 vom 22.04.2005

(openPR) Schadenersatz für fehlende Kfz-Ersatzteile

Das Amtsgericht Rüsselsheim (ein Schelm, wer Böses beim Gerichtsstand denkt...) hat zum Az. 3 C 769/03 entschieden, dass ein Kfz-Hersteller Schadenersatz für nicht lieferbare Ersatzteile leisten muß, zumindest, wenn das Kfz, wie entschieden, nicht älter als acht Jahre ist.



Im vorliegenden Fall dauerte die Ersatzteilbeschaffung beinahe zwei Jahre. Hierfür sprach das Gericht dem Kfz-Besitzer Schadenersatz und Nutzungsausfall in Höhe von beinahe EUR 3.000.- für die Ausfallzeit zu. Das AG Rüsselsheim argumentiert, Automobil-Hersteller haben eine Lieferpflicht, da sie selbst darauf bestehen, dass Reparaturen etc. nur in ihren Fachbetrieben durchgeführt werden. Dann aber müssen sie, so der richterliche Schluss, auch Original-Ersatzteile vorrätig haben.

Das Team von RECHTLEGAL bleibt am Ball, da Rechtsanwalt Kronenberghs selbst einen seltenen, beinahe sechs Jahre alten Italiener fährt, und wird sicher über die Vollstreckung vergleichbarer Urteile in das europäische Ausland wie Italien berichten.



Arbeitsrecht - unerlaubter Dienstwagengebrauch

Mit dem nicht erlaubten Privatgebrauch eines Dienstwagens des Arbeitgebers hatte sich das Arbeitsgericht Frankfurt / Main zum Az. 22 Ca 9208/04 zu befassen.

Ein Arbeitnehmer hatte das ihm lediglich zu geschäftlichen Fahrten überlassene Kfz des Arbeitgebers wiederholt privat benutzt und war deshalb mehrfach abgemahnt worden. Dennoch nutzte der Arbeitnehmer das Fahrzeug weiter für private Zwecke, woraufhin der Arbeitgeber ihn kündigte.

Das Arbeitsgericht Frankfurt / Main wies die erhobene Kündigungsschutzklage zu Recht zurück.



Arbeitsrecht - Zeugnisklausel

Mit der Schlussformulierung eines Endzeugnisses befasste sich das Arbeitsgericht Berlin zum Aktenzeichen 88 Ca 604/02.

Der Arbeitgeber hatte die in Zeugnissen allgemein übliche Schlussklausel, beinhaltend Dank für die geleistete Arbeit wie auch Wünsche für die Zukunft, nicht benutzt. Daraufhin klagte der ausgeschiedene Arbeitnehmer auf entsprechende Zeugnisberichtigung, und zwar nach Ansicht des Arbeitsgerichts Berlin erfolgreich. Das Arbeitsgericht führt aus, dass sich bereits aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ein Anspruch auf diese Zeugnisklausel ergibt.

Damit entscheidet das Arbeitsgericht Berlin gegen das Bundesarbeitsgericht (BAG), das hierzu bereits Anfang 2001 zum Aktenzeichen 9 AZR 55/00 entgegengesetzt Stellung bezogen hatte.

Schlussformulierungen in Arbeitszeugnissen bleiben daher weiterhin nicht vorhersehbar, da die einzelnen Arbeitsgerichte entgegengesetzt entscheiden, und die höchstrichterliche Urteile im Arbeitsrecht die unteren Instanzen nicht binden.



Telekom - unerlaubte Werbung

Die Telekom versucht, ihre seit März 2005 geänderten Tarife dubios an ihre Kunden zu bringen. Zahlreiche Betroffene berichten über aggressive Werbetelefonate von Mitarbeitern des Bonner Unternehmens, so die Verbraucherzentrale Brandenburg.

Das nach den Telefonaten zum Teil den Kunden übersandte, angebliche Informationsmaterial stellt sich tatsächlich als Bestätigung einer Auftragsänderung durch den Kunden dar. Daher ist Vorsicht geboten.

Das Team von RECHTLEGAL weist darauf hin, dass unerlaubte Telefonwerbung nicht zulässig ist. Allerdings ist sie schwer nachweisbar. Jedenfalls aber sind angebliche Auftragsbestätigungen unwirksam, wenn es keinen vom Telekom-Kunden unterzeichneten Auftrag vorher gegeben hat.



Arbeitsrecht - pauschale Überstundenregelung unwirksam

Arbeitsverträge, die vorsehen, dass sämtliche Überstunden pauschal im Gehalt enthalten und mit diesem abgegolten sind, sind unwirksam. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein zum Az. 3 Sa 245/04 entschieden.

Das LAG Schleswig-Holstein führt aus, dass ein solcher Arbeitsvertrag, zudem noch einseitig seitens des Arbeitgebers gestellt, immer dann unwirksam ist, wenn er eine allgemeine Überstundenpauschale beinhaltet. Diese stellt eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers dar, da er hiernach unbegrenzt Zusatztätigkeiten leisten muss, ohne hierfür zusätzlich entlohnt zu werden. Wirksam ist demgegenüber eine Vereinbarung, die vorsieht, dass lediglich eine gewisse Anzahl von Überstunden mit dem Gehalt abgegolten ist.



Mietrecht - Erzwingung der Renovierung

Bis zum Bundesgerichtshof (BGH) ging folgender Fall, den dieser zum Az. VIII ZR 192/04 zu Gunsten des Vermieters entschied. Ein Mieter weigerte sich hartnäckig, die ihm vertraglich obliegenden Schönheitsreparaturen vorzunehmen oder auf seine Kosten vornehmen zu lassen. Hiergegen klagte der Vermieter, woraufhin der BGH entschied, dass auch während eines laufenden Mietverhältnisses der Vermieter die Schönheitsreparaturen gegen den Willen des Mieters auf dessen Kosten vornehmen lassen kann.

Wie allerdings die vom Urteil betroffene Wohnung am Ende des Instanzenzuges, den das Team von RECHTLEGAL mit mindestens fünf Jahren annimmt, ausgesehen hat, mag sich jeder selbst vorstellen, vor allem, wenn die Wohnung bereits zum Beginn des langen Rechtsstreits erheblich renovierungsbedürftig war.



Strafrecht - Graffiti

Nachdem nunmehr Bündis 90 / Die Grünen ihren Widerstand gegen eine schärfere Ahndung von Graffiti aufgegeben haben, hat das Bundesjustizministerium (BMJ) angekündigt, diese härter unter Strafe zu stellen.

Nach der aktuellen Rechtslage ist die Verfolgung von Graffiti wenig wirksam, wenn nicht die Substanz der bemalten Flächen in Mitleidenschaft gezogen wird. Nach dem aktuell geltenden Tatbestand der Sachbeschädigung sind nur Substanzbeschädigungen strafbar, nicht aber lediglich optische Veränderungen.

Ob eine solche Änderung des Strafgesetzbuchs die Graffiti-Anzahl erheblich mindert, bleibt abzuwarten, das Team von RECHTLEGAL hat jedenfalls hieran erhebliche Zweifel.



Lebensversicherer - Beihilfe zur Steuerhinterziehung

Die Oberfinanzdirektion (OFD) Düsseldorf hat mitgeteilt, dass sich deutsche Lebensversicherer nicht Strafverfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ausgesetzt sehen müssen.

Zwar wird derzeit gegen deutlich mehr als 2.000 Versicherungsnehmer wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung ermittelt im Rahmen von abgeschlossenen Kapital-Lebensversicherungen, gegen die Versicherungsgesellschaften jedoch liegt kein konkreter Anfangsverdacht vor, so ein Sprecher der OFD Düsseldorf.



Führungskräfte - Steuerbelastung

Eine aktuelle Studie von Pricewaterhouse-Coopers zusammen mit dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung hat nach dem Handelsblatt zu dem Ergebnis geführt, dass Deutschland für qualifizierte Führungsmitarbeiter weiterhin ein Hochsteuerland bleibt.

Darauf hat der hessische Finanzminister - wohl vorschnell - eine zeitlich auf drei Jahre befristete Steuersenkung vorgeschlagen, die es in einigen anderen europäischen Staaten bereits gibt. Da diesem Vorschlag erhebliche steuerrechtliche Bedenken entgegen stehen, berichtet das Team von RECHTLEGAL, sofern nähere Informationen vorliegen, weiter.

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