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RECHTLEGAL - Newsticker 31 und 32/2005 vom 09.08.2005

26.08.200508:57 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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Anwaltskanzlei Kronenberghs
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(openPR) Arbeitsrecht - BAG stärkt Arbeitgeber-Rechte bei Teilzeitjobs

Das Bundesarbeitsgericht hat zum Az. 9 AZR 409/04 den grundsätzlich dem Arbeitnehmer zustehenden Anspruch auf Verringerung seiner Tätigkeit Grenzen gesetzt.

Im zu entscheidenden Fall hatte der Arbeitnehmer die Verringerung seiner Wochenarbeitszeit von 37,5 auf 30 Stunden, also um 20%, gefordert. Der Arbeitgeber widersprach unter Berufung auf betriebliche Gründe, weil die Einstellung einer Ersatzkraft für wöchentlich nur 7,5 Stunden unverhältnismäßig teuer sei. Zwar berief sich der Arbeitnehmer nunmehr darauf, er könne die Arbeit, für die er bislang 37,5 Stunden gebraucht habe, künftig auch in seiner Teilzeittätigkeit vollständig erbringen, jedoch folgte das Bundesarbeitsgericht diesem - nach Ansicht des Teams von RECHTLEGAL abenteuerlichen - Vortrag nicht.





GEZ - Rundfunkgebühren für Computer

Ab dem 01.01.2007 müssen für internetfähige Computer Rundfunkgebühren gezahlt werden, voraussichtlich in Höhe von EUR 17,03 monatlich für Radio- und Fernsehnutzung.

Während sich bei Privatnutzern dies wegen der Anrechnung der Zweitgeräte nicht auswirkt, sind Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler betroffen. Bislang, nämlich bis Ende 2006, sind nur Computer betroffen, die mit einer Fernsehkarte ausgestattet sind.

Unabhängig vom Vorhandensein einer TV-Karte soll ab Anfang 2007 für jeden internetfähigen PC, eine nachvollziehbare Definition fehlt, an die GEZ gezahlt werden. Während die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten erfreut über die Mehreinnahmen von jährlich etwa EUR 200 Mio. reagieren, regt sich unter den Betroffenen bereits erster Protest.

Das Team von RECHTLEGAL berichtet über die weitere Entwicklung.



Sammelklagen in Deutschland - Musterverfahrensgesetz

Zum 01.11.2005 tritt das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ((KapMuG) in Kraft. Die neuen Sammelklagen werden bei Kapitalmarkt-Prozessen Anwendung finden.

Finden sich dann mindestens zehn Geschädigte, können sie einen Musterprozess im Wege einer Sammelklage führen, der für die Geschädigten kostengünstiger ist. Eines der betroffenen Verfahren wird zum führenden erklärt und ist für die anderen bindend. Hierdurch werden Gerichtskosten, Gutachterkosten etc. durch die Umlage auf die größere Anzahl von Klägern für jeden einzelnen günstiger.

Wenn erste Erfahrungen mit den neuen Sammelklagen vorliegen, berichtet das Team von RECHTLEGAL erneut.



Motorschaden bei Gebraucht-Kfz - Händlerhaftung

Das Oberlandesgericht Frankfurt / Main hat zum Az. 24 U 198/04 entschieden, dass ein gewerblicher Kfz-Händler für einen relativ kurz nach Verkauf eingetretenen Motorschaden an einem Gebraucht-Kfz haftet. Im entschiedenen Fall trat der Motorschaden nur 8.000 Kilometer nach dem Kauf auf. Nach dem neuen Gewährleistungsrecht haftet der Gewerbetreibende zumindest dann, wenn der Mangel bereits bei Übergabe zumindest im Ansatz vorhanden ist.

Genau dies ist kritisch zu sehen: Die OLG-Richter gingen wie selbstverständlich davon aus, dass ein modernes Mittelklasse-Kfz mit Dieselmotor länger als nur knapp 90.000 Kilometer halten müsse. Da zudem noch, so die richterlichen Feststellungen, die Flüssigkeitsstände im Motor in Ordnung waren, könne der Kfz-Käufer nichts falsch gemacht haben.

Dem Team von RECHTLEGAL sind jedoch gegensätzliche Erfahrungen bekannt. Gerade in Zeiten von häufigen Zahnriemen-Rissen ist die Sachverhaltsaufklärung des OLG Frankfurt / Main unzureichend. Über einen Zeitraum von 8.000 Kilometern können durchaus nicht wenige Gründe Anlass für einen kapitalen Motorschaden sein, weshalb letztlich nicht das Urteil kritisiert wird, wohl aber dessen Begründung.



Kfz-Kauf - Rückerstattung für Zubehör

Wer ein "Montagsauto" erwirbt, dieses später wegen der Mängel gegen Kaufpreiserstattung zurückgibt, hat nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zum Az. VIII ZR 275/04 auch Anspruch auf Erstattung der nutzlos aufgewandten Kosten für das Zubehör dieses Fahrzeugs. Im entschiedenen Fall hatte der Käufer sein "Montagsauto" mit Leichtmetall-Felgen, Breitreifen, Autotelefon, Tempomat und Navi ausgestattet und hierfür mehr als EUR 5.000.- aufgewandt, die der Verkäufer nicht rückerstatten wollte.

Dem widersprach der BGH, der die Kosten für das Zubehör als vergeblich ansetzte und lediglich eine Minderung um 20% wegen der bis dato einjährigen Nutzung vornahm.



Strafanzeige gegen Bundesverkehrsminister - "Brüllbeton" auf A 20

Der etwa 14 Kilometer lange Abschnitt der Ostseeautobahn A 20 zwischen Schönberg und Lübeck beschäftigt nicht nur die Zivilgerichte, sondern jetzt auch die Strafgerichte. Die von den Betroffenen gegründete Bürgerinitative hat angekündigt, Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe wie auch die Baugesellschaft DEGES wegen Körperverletzung anzuzeigen. Hintergrund der Strafanzeige ist der auf dem Autobahn-Teilstück verwendete "Brüllbeton", dessen Querrillen derartigen Verkehrslärm produzieren, dass der eigentlich zulässige Geräuschpegel deutlich überschritten wird.

Während der zivilrechtliche Teil dieser Angelegenheit beim Landgericht Berlin anhängig ist, liegen zum strafrechtlichen Teil noch keine näheren Mitteilungen vor.



Eigenheimzulage und ALG II

In einem Eilverfahren (das Aktenzeichen liegt nicht vor) hat das Landessozialgericht Hamburg entschieden, dass bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II die Eigenheimzulage nicht als Einkommen des Betroffenen berücksichtigt werden darf. Das LSG Hamburg begründet dies damit, dass die Eigenheimzulage ausschließlich der Förderung der Anschaffung des eigenen Hauses dient, nicht aber der Bestreitung des Lebensunterhaltes.



Spam - illegale Werbeanrufe

Das Team von RECHTLEGAL hat sich kürzlich bereits mit der Frage auseinander gesetzt, dass auch unerlaubte Werbeanrufe wettbewerbswidrig sind. Noch einen Schritt weiter ist das OLG Frankfurt / Main im zum Az. 6 U 175/04 ergangenen Urteil gegangen.

Hiernach sind nicht nur die "üblichen" Neukunden-Werbetelefonate unzulässig, sondern auch die telefonische Akquise bei Altkunden zwecks Erweiterung des Geschäftes, insbesondere bei Verlängerung, Ausweitung oder Ergänzung des bestehenden Vertrags.



Kraftfahrt-Bundesamt - kostenlose Abfrage der Punkte

Weil uns öfter entsprechende Anfragen erreichen, informiert das Team von RECHTLEGAL auf diesem Wege, dass jeder Interessierte seinen Punktestand kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in 24932 Flensburg abfragen kann. Voraussetzung ist ein Antrag mit sämtlichen Personendaten (Vor- und Zuname, Geburtstag und -ort, Anschrift), der amtlich beglaubigt werden muss. Solche Beglaubigungen erhält man von den örtlichen Kommunen.



Schweiz - blühende Wirtschaftskriminalität

Gerade die als überaus korrekt bekannten Eidgenossen kennen sich mit Betrug, Korruption und Wirtschaftskriminalität bestens aus. Zu diesem Ergebnis jedenfalls kommt eine Studie von KPMG, wonach 75% aller schweizer Unternehmen bereits mit Wirtschaftskriminalität zu tun hatten.



Bundeskartellamt - Prüfung der Strompreise

Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) verdächtigt die vier großen deutschen Stromunternehmen des Missbrauchs ihrer marktbeherrschenden Stellung. Auf Grund dessen verlangt der VIK eine entsprechende Prüfung durch das Bundeskartellamt.



Zu guter Letzt - Google kassiert ab

Der führende Betreiber von Internet-Suchmaschinen hat mitgeteilt, weitere Aktien an die Börse zu bringen. Bereits der letzte Börsengang hat erhebliches Geld in die Kriegskasse von Google "gespült".



Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.

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