(openPR) Arbeitsrecht - Verfallfrist / Ausschlussfrist
Bis zum Bundesarbeitsgericht (BAG) ist die Problematik zu Verfall- und Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen gegangen, welches kürzlich eine Grundsatzentscheidung hierzu gefällt hat (Az. 5 AZR 511/05).
Danach ist eine Regelung im Arbeitsvertrag, nach der Ansprüche innerhalb einer gewissen Frist nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers von diesem geltend gemacht werden müssen, sonst verfallen sie, grundsätzlich unwirksam.
Das Bundesarbeitsgericht hat dies damit begründet, dass diese Regelung eine unangemessene Benachteiligung der Arbeitnehmer darstellt, weil nicht gewährleistet ist, dass der Arbeitnehmer diese Regelung überhaupt zur Kenntnis nehmen und durchsetzen kann.
Das Team von RECHTLEGAL hat für diese Sicht der Dinge des immerhin höchsten deutschen Arbeitsgerichts kein Verständnis, da das BAG in anderen Fällen einem Arbeitnehmer bei einer Kündigung zumutet, die Drei-Wochen-Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage kennen zu müssen, anderenfalls die Klage als verspätet abgewiesen wird, ohne dass der Arbeitnehmer diese Frist im Arbeitsvertrag niedergelegt findet.
Arbeitsrecht - Freistellung nach Kündigung
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat zum Az. 14 Sa 1394/05 die ständige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte bestätigt, dass der Arbeitgeber einen Mitarbeiter nach ausgesprochener Kündigung freistellen darf, und zwar unter Anrechnung auf Resturlaub und Überstunden.
Arbeitsrecht - Schriftform des befristeten Arbeitsvertrags
Ein befristeter Arbeitsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden, so schreibt es das Gesetz vor. Obwohl der Gesetzeswortlaut eindeutig ist, ist Streit über die Schriftform eines solchen Arbeitsvertrages über die Instanzen bis letztlich zum Bundesarbeitsgericht nach Erfurt gegangen. Das BAG hat zum Az. 7 AZR 514/05 das gesetzliche Schriftformerfordernis - erwartungsgemäß - bestätigt.
Ebay - Haftung für Angaben bei Internetauktion
Wer über eine Internet-Plattform Gegenstände erwirbt, darf diese zurückgeben, wenn die Angaben des "Verkäufers" falsch sind.
Dies geht aus einem Urteil des AG Menden (Az. 4 C 337/05) hervor. Der Kläger ersteigerte online ein Autoradio, dessen Displayfarbe von der angegebenen abwich, verlangte deshalb - da für sein Fahrzeug nicht passend - Rücknahme, was der Beklagte verweigerte: Schließlich habe er seine Gewährleistung wirksam ausgeschlossen, da er privat verkauft habe.
Dieser Sicht schoben die Mendener Richter einen Riegel vor und bewerteten die angegebene Farbe als eine vereinbarte Beschaffenheit der Kaufsache, deren Fehlen zum Vertragsrücktritt führt.
Verkehrsrecht - Extrem gefährliches Linksabbiegen
Ein Linksabbieger kollidierte mit einem entgegenkommenden Kfz, wollte für die finanziellen Unfallfolgen aber nicht aufkommen. Daher wandte er ein, der Entgegenkommende habe die Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten, in diesem Fall um unstreitig 14 km/h.
Aber auch dies konnte an der Haftung nichts ändern, wie das AG Plön zum Az. 2 C 1197/04 entschieden hat. Danach ist Linksabbiegen ein extrem gefährliches Verkehrsmanöver, bei dem besonders vorsichtig und defensiv abgebogen werden muss.
Mit gewissem Augenzwinkern kann sich das Team von RECHTLEAGL folgenden Kommentar nicht verkneifen: "Anstatt sich ein Mal durch Linksabbiegen in eine extrem gefährliche Verkehrssituation mit der Folge regelmäßig alleiniger Haftung zu begeben, raten wir Ihnen, lieber drei Mal rechts abzubiegen, was zum gleichen Ergebnis führt, aber sehr viel ungefährlicher ist."
Umfrage I. - Wohlstand in Deutschland
Das Marktforschungs-Institut M. Bauer Research hat herausgefunden, dass die Deutschen zu den wohlhabendsten Verbrauchern in Europa gehören. Sie rangieren, dies ergibt sich aus einem Kaufkraftvergleich, auf Platz sechs hinter Luxemburg, Schweiz, England und weiteren Staaten.
Immerhin verfügt jeder Bundesbürger über eine durchschnittlich jährliche Kaufkraft von EUR 18.000.-, woraus sich ebenfalls errechnet, dass Deutschland der größte Konsumentenmarkt Europas ist.
Umfrage II. - Arbeitslosigkeit
Sämtliche Bürger in Europa haben Angst vor Arbeitslosigkeit, wie die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) herausgefunden hat.
Wie nicht anders zu erwarten, ist die Sorge um den Arbeitsplatz in Deutschland am größten, was im krassen Gegensatz zum hiesigen Schutz der Arbeitnehmer durch das deutsche Arbeitsrecht steht. Dennoch haben aktuell knapp 80% der Westdeutschen sowie sogar 85% der Ostdeutschen Angst vor Arbeitslosigkeit.
Zu guter Letzt - Unterhalt für einen Hund
Mit einem etwas kurios anmutenden Fall hat sich das Oberlandesgericht Zweibrücken zum Az. 2 OF 87/05 befasst.
Im Rahmen einer Ehescheidung musste geklärt werden, ob die vertragliche Vereinbarung der Ehegatten, dass der Ehemann für den bei der Ehefrau verbleibenden Hund Angie monatlich EUR 100.- bis zu dessen Ableben zahlt, rechtsunwirksam ist.
So sah es nämlich der Ehemann, der den Hunde-Unterhaltsvertrag kündigte und die Zahlung einstellte, wogegen die Frau sich für ihren Hund erfolgreich durch die Instanzen klagte.
Ergebnis: Die Kündigung ist unwirksam, der Hund ist weiter zu alimentieren.
Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.













