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Schutt, Waetke Rechtsanwälte GbR

Schutt, Waetke Rechtsanwälte GbR

Schutt, Waetke Rechtsanwälte Herr Rechtsanwalt & Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Thomas Waetke Kriegsstraße 37 76133 Karlsruhe info@schutt-waetke.de www.schutt-waetke.de http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/

Über das Unternehmen

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

Aktuelle Pressemitteilungen von Schutt, Waetke Rechtsanwälte GbR
Bild: Niedersachsen: Hohes Bußgeld bei DiskriminierungBild: Niedersachsen: Hohes Bußgeld bei Diskriminierung
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Niedersachsen: Hohes Bußgeld bei Diskriminierung

In Niedersachsen soll im Herbst ein Kabinettsentwurf diskutiert werden, nach dem Diskriminierung, bspw. an der Diskotür, mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden soll. Der Betroffene soll dabei – anders als beim bundesweit geltenden Gleichbehandlungsgesetz (“Antidiskriminierungsgesetz”) – nicht selbst gegen den Veranstalter klagen müssen, sondern es reicht dann eine Beschwerde bei der Polizei oder beim Ordnungsamt, die dann selbst ein Verfahren einleiten. Thomas Waetke Rechtsanwalt Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Aut…
10.09.2015
Bild: Nicht alles muss überprüft und gesichert werdenBild: Nicht alles muss überprüft und gesichert werden
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Nicht alles muss überprüft und gesichert werden

Die Frage, wofür man alles verantwortlich ist und was man alles sichern und überprüfen muss, verunsichert viele Verantwortliche: Einerseits will man es nicht übertreiben, andererseits will man nicht grenzenlos haftbar gemacht werden. Jedenfalls für einen Gegenstand ist die Frage beantwortet: Für eine Sonnenliege. Tatsächlich hat sich ein Urlauber in einem Hotel an einer Liege verletzt, als die Lehne plötzlich nach hinten klappte und dem Urlauber eine Fingerkuppe abtrennte. Der Urlauber verklagte seinen Reiseveranstalter, da dieser gegen die…
09.09.2015
Bild: Räumung nach Unwetter: Schutzraum sicher genug?Bild: Räumung nach Unwetter: Schutzraum sicher genug?
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Räumung nach Unwetter: Schutzraum sicher genug?

Für Open Air-Veranstaltungen wird oft behauptet, dass Schutzräume für die Besucher vorgehalten werden müssen, in die Besucher bei einer unwetterbedingten Räumung des Geländes flüchten können. Derlei Forderungen finden sich jedenfalls nirgendwo in einer Norm bzw. sie geben keinen Stand der Technik wider. Im Einzelfall mag ein Schutzraum sinnvoll und geboten sein; eine pauschale Forderung an den Veranstalter, er habe Schutzräume für den Unwetterfall zur Verfügung zu stellen, verbietet sich aber. Man bedenke: • Der Veranstalter müsste entsprec…
07.09.2015
Bild: Sturz vom Stuhl = Haftung VeranstalterBild: Sturz vom Stuhl = Haftung Veranstalter
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Sturz vom Stuhl = Haftung Veranstalter

Ein deutscher (Reise-)Veranstalter kann dafür verantwortlich sein, wenn ein Gast im ausländischen Hotel vom Stuhl fällt: Eine Urlauberin verbrachte ihren Urlaub in der Türkei und hatte die Reise über einen deutschen Reiseveranstalter gebucht. In dem Hotel wurde ein Animationsabend veranstaltet. Das Hotel stellte dazu Plastikstühle vor der Bühne auf, auf einem davon nahm die Urlauberin Platz. Ihr Stuhl aber stand auf einem Abflussgitter, sodass er umfiel, als ein Stuhlbein zwischen die Gitterstreben geriet. Die Urlauberin stellte erst sechs Wo…
04.09.2015
Bild: DIN-Normen können urheberrechtlich geschützt seinBild: DIN-Normen können urheberrechtlich geschützt sein
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DIN-Normen können urheberrechtlich geschützt sein

Die Blattgröße „DIN A4“ ist ebenso ein gängiger Begriff geworden wie „Tempo“ für ein Taschentuch. DIN steht dabei für Deutsches Institut für Normung, das unabhängig von einem verfassungsrechtlich legitimierten Organ Normen formuliert und verbreitet – das, was nach Auffassung des Instituts richtig oder geeignet ist. Der Beuth-Verlag, der die DIN-Normen verkauft, und das Institut kämpfen vehement gegen eine kostenfreie Verbreitung dieser Normen: Gesetzestexte dürfen von Jedermann kopiert werden, sie sind „gemeinfrei“ (siehe § 5 UrhG). DIN-Norm…
03.09.2015
Bild: Oktoberfest: Bevorzugung der Münchener EU-rechtswidrig?Bild: Oktoberfest: Bevorzugung der Münchener EU-rechtswidrig?
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Oktoberfest: Bevorzugung der Münchener EU-rechtswidrig?

“Die Wies‘n wird ein Stück münchnerischer”, sagte der Zweite Bürgermeister und Wirtschaftsreferent Josef Schmid (CSU), nachdem im Mai der Wirtschaftsausschuss im Münchner Stadtrat beschlossen hatte, dass Münchner mehr Chancen bekommen sollen, einen Tischplatz zu reservieren. Die Festwirte sollen an bestimmten Tagen 15 % mehr Reservierungen nur an Münchner vergeben, die ihre Reservierung dazu persönlich mit ihren Personalausweis abholen müssten. Nachdem es mit der Maut nicht so recht klappt und die Stromtrassen nun doch in Bayern gebaut werde…
02.09.2015
Bild: Datenschutz II: BayLDA setzt fünfstelliges Bußgeld festBild: Datenschutz II: BayLDA setzt fünfstelliges Bußgeld fest
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Datenschutz II: BayLDA setzt fünfstelliges Bußgeld fest

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat mitgeteilt, dass es gegen ein Unternehmen ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe festgesetzt hat, weil der dort verwendete Auftragsdatenverarbeitungsvertrag fehlerhaft war: Wer einen externen Dienstleister als so genannten Auftragsdatenverarbeiter mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten beauftragt, muss mit diesem einen schriftlichen Vertrag abschließen (siehe § 11 BDSG). In dem beanstandeten Vertrag fehlten aber konkrete technisch-organisatorische Maßnahmen zum Schu…
01.09.2015
Bild: Dumm gelaufen = 1,3 Million Euro SchadenBild: Dumm gelaufen = 1,3 Million Euro Schaden
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Dumm gelaufen = 1,3 Million Euro Schaden

Ein 12-Jähriger hat in einem Museum in Taiwan ein 1,3-Million Euro teures Gemälde von Paolo Porpora zerstört, als er mit einem Getränkebecher in der Hand seitlich am Gemälde vorbeischlenderte – besser: vorbeischlendern wollte – und über ein kleines Podest vor dem Gemälde stolperte. Dabei schüttete er den Becherinhalt auf das Gemälde und stützte sich am/im Gemälde ab. Eigentlich war das kleine Podest als Absperrung gedacht: Auf dem Boden lag eine etwas erhöhte weiße Bodenplatte, auf der auch zwei Kordelständer standen. Glück für das Museum, …
31.08.2015
Bild: Auch Pressearchive müssen 'vergessen'Bild: Auch Pressearchive müssen 'vergessen'
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Auch Pressearchive müssen 'vergessen'

Das fälschlicherweise so genannte „Recht auf vergessen“ ist nach wie vor in aller Munde. In erster Linie wird damit Google als die führende Suchmaschine in Verbindung gebracht. Doch natürlich gilt der vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entwickelte Löschungsanspruch für ältere, nicht mehr dem öffentlichen Interesse unterfallende und daher persönlichkeitsrechtsverletzende Treffer für alle Suchmaschinen. Doch damit nicht genug. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat jetzt entscheiden, dass auch Pressearchive dafür sorgen müssen, dass ein solc…
28.08.2015
Bild: Ein Bundesverband treibt sein UnwesenBild: Ein Bundesverband treibt sein Unwesen
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Ein Bundesverband treibt sein Unwesen

Das Datenschutzrecht ist ähnlich beliebt wir das Steuerrecht und andere Rechtsbereiche: Oft schlicht unbekannt und wenig verständlich. Im Datenschutzrecht drohen aber heftige Bußgelder, sodass ein Unternehmen im eigenen Interesse prüfen sollte, ob und wie sehr es vom Datenschutzrecht betroffen ist und welche Pflichten sich für das Unternehmen ergeben. Derzeit schreibt der „Bundesverband sichere Kunden- und Patientendaten e.V.“ (BVSKPD e.V.) offenbar Ärzte an und fordert diese auf, ein Verfahrensverzeichnis nach dem Datenschutzrecht vorzulegen…
27.08.2015
Bild: Der Kunde spurt nicht: Was tun?Bild: Der Kunde spurt nicht: Was tun?
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Der Kunde spurt nicht: Was tun?

Immer wieder habe auch ich Mandanten, die unter selektiv-temporärer Taubheit leiden: Meist dann, wenn ich ihnen etwas sage, was so gar nicht in ihr Weltbild passt. Wenn die Taubheit noch nicht ganz so fortgeschritten ist, dann erwidern sie mit tollen Argumenten wie “Das wäre ja noch schöner”, oder “Das war schon immer so” oder (im Ranking ganz oben) “Da passiert schon nix”. Erreicht die Taubheit aber einen Absolutheitsgrad von 100 Prozent, dann entschwindet der Mandant einfach (mit ihm oftmals dann auch mein Auftrag). Kunde will nicht hören…
26.08.2015
Bild: Sicherungspflichten beim Betrieb einer WebseiteBild: Sicherungspflichten beim Betrieb einer Webseite
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Sicherungspflichten beim Betrieb einer Webseite

Nicht nur eine Versammlungsstätte muss sicher betrieben werden, sondern auch eine Webseite: Das Telemediengesetz (kurz: TMG) wurde dahingehend geändert, dass geschäftsmäßige Webseitenbetreiber nunmehr verpflichtet sind, ausreichende technisch-organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um Hackerangriffe und Datenverluste zu vermeiden (§ 13 Absatz 7 TMG). So muss der Betreiber sicherstellen, dass • kein unerlaubter Zugriff auf die für die Telemedienangebote genutzten technischen Einrichtungen möglich ist und • diese Einrichtungen gegen …
25.08.2015
Bild: Einschätzung nicht als sichere Grundlage darstellenBild: Einschätzung nicht als sichere Grundlage darstellen
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Einschätzung nicht als sichere Grundlage darstellen

Wer einen Kunden berät, muss dabei auf gesicherte Erkenntnisse zurückgreifen – anders formuliert: Bei der Beratung muss der Kunde darüber informiert werden, wenn die Quelle für die Beratung unsicher ist und nur auf der persönlichen Einschätzung des Beraters beruht. Ein Beispiel: Im Bereich der Veranstaltungssicherheit sind viele interessante und wichtige Fragen noch nicht gesichert geklärt; vielfach bewegt man sich daher naturgemäß auf unsicheren Wegen und muss auf die eigene Einschätzung bauen. Das ist für sich gesehen juristisch kein Prob…
24.08.2015
Bild: Das ArbeitnehmerüberlassungsgesetzBild: Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
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Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Vor ein paar Tagen haben wir mit der Serie “Regelwerke im Veranstaltungsbereich” begonnen und das Antidiskriminierungsgesetz vorgestellt. Nun ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (kurz: AÜG) an der Reihe. Das AÜG ist anwendbar, wenn ein Entleiher (z.B. der Veranstalter) Arbeitnehmer des Verleihers (z.B. Zeitarbeitsfirma oder Sicherheitsdienst) ausleiht und bei sich arbeiten lässt. Maßgeblich ist insbesondere, dass dann der Entleiher weisungsbefugt ist gegenüber dem Leiharbeitnehmer. Das bedeutet aber zugleich, dass der Entleiher auch für …
24.08.2015
Bild: Vertrag: Bloß nicht kopierenBild: Vertrag: Bloß nicht kopieren
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Vertrag: Bloß nicht kopieren

Bekanntlich kann man einen Vertrag grundsätzlich „formlos“ schließen, d.h. eben auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten. Ob das im Einzelfall sinnvoll ist bzw. nicht ein schriftlicher Vertrag mit eigenen Regelungen sinnvoller wäre, ist eine Frage des Einzelfalls. Oft aber ist ein schriftlicher Vertrag zu empfehlen: • Dann gibt es später keinen unnötigen Streit über das Vereinbarte; • dann können auch andere regelungsbedürftige Punkte geregelt werden, die sich nicht aus dem Gesetz ergeben (auf das man zurückgreifen würde, wenn es kein…
20.08.2015
Bild: YouTube hat nach Kenntnis Pflicht Rechtsverletzungen zu verhindernBild: YouTube hat nach Kenntnis Pflicht Rechtsverletzungen zu verhindern
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YouTube hat nach Kenntnis Pflicht Rechtsverletzungen zu verhindern

Zwei Urteile des Oberlandesgerichts Hamburg lassen aufhorchen. Dort ging es um einen Rechtsstreit zwischen der GEMA und YouTube. Alte Bekannte, was den Streit über Urheberrechte und deren Verletzung angeht. So war es auch hier. Es ging um urheberrechtsverletzende Videos mit Musik, an der die GEMA die Rechte hat. Das Gericht stellt fest, dass YouTube im Verhältnis zur GEMA kein Täter bei der Bereitstellung der fraglichen Musikvideos ist, da es zunächst nicht selbst handelt, sondern die Nutzer die Videos hochladen. YouTube ist aber so genannt…
19.08.2015
Bild: Erlaubnis von Pyrotechnik im Stadion?Bild: Erlaubnis von Pyrotechnik im Stadion?
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Erlaubnis von Pyrotechnik im Stadion?

Die Nachwuchsorganisation der FDP in Niedersachsen, die Jungen Liberalen, haben sich dafür ausgesprochen, die Nutzung von Pyrotechnik durch Fans unter gewissen Umständen zu: Während Pyrotechnik, die unter das Sprengstoffgesetz fällt, weiterhin verboten bleiben soll, sollen zuvor angemeldete Rauchfackeln usw. in abgegrenzten Bereichen im Stadion erlaubt sein; hierfür könne ein “Pyro-Pass” ausgestellt werden. Zur Begründung führen die Jungen Liberalen an, dass die bisherigen gänzlichen Verbote ja ohnehin umgangen würden, und die Pyrotechnik vi…
18.08.2015
Bild: Marketing: Nicht übertreiben bei OrtsangabenBild: Marketing: Nicht übertreiben bei Ortsangaben
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Marketing: Nicht übertreiben bei Ortsangaben

Sucht man im Internet nach Agenturen oder Dienstleistern, fällt oft auf, dass sich so manche Unternehmen “überall” befinden… egal in welcher Stadt man sucht, man findet dasselbe Unternehmen. Aus Sicht des werbenden Unternehmens sollen ortsansässige potentielle Auftraggeber damit auf das eigene Angebot aufmerksam gemacht werden. Ich selbst habe schon oft genug im Internet Agenturen gefunden, die vorgeben, an verschiedenen Standorten in Deutschland tätig zu sein, tatsächlich sich damit aber nur größer machen wollen als sie sind, bzw. den Kunden…
17.08.2015
Bild: Jingle der ZDF-Heute-Nachrichten geschütztBild: Jingle der ZDF-Heute-Nachrichten geschützt
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Jingle der ZDF-Heute-Nachrichten geschützt

Auch ein sehr kurzes Musikstück, beispielsweise eine Folge von zehn Tönen als Jingle für eine Nachrichtensendung, ist urheberrechtlich geschützt. Der Schutzbereich ist dann aber sehr eng, so dass schon kleine Abweichungen nicht mehr als unzulässige Bearbeitung anzusehen sind. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor. In dem Rechtsstreit machte ein Musikverlag seine Rechte an der alten Fassung der Heute-Melodie des ZDF geltend. Er verlangt die 2009 modernisierten Varianten der Melodie nicht mehr zu senden und sie …
14.08.2015
Bild: Teure Betriebsfeste: Vorstände müssen Kosten erstattenBild: Teure Betriebsfeste: Vorstände müssen Kosten erstatten
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Teure Betriebsfeste: Vorstände müssen Kosten erstatten

Zwei Vorstände einer Krankenkasse müssen für verschwenderische Ausgaben für zwei Betriebsfeste mit ihrem Privatvermögen geradestehen. Das Bundesversicherungsamt hatte die Novitas BKK angewiesen, ihre Vorstände in Regress zu nehmen, da diese gegen das Gebot der Sparsamkeit verstoßen hätten: Zwei Betriebsfeste hätten insgesamt ca. 75.000 Euro gekostet. Nachdem das Bundessozialgericht das Rechtsmittel gegen ein Urteil des Landessozialgerichts NRW verworfen hatte, muss nun die Krankenkasse auf dem Regressweg gegen ihre eigene Vorstände vorgehen…
13.08.2015
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