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RECHTLEGAL - Newsticker 28 + 29/2006 vom 24.07.2006

23.07.200613:29 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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Anwaltskanzlei Kronenberghs rechtlegal.de
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(openPR) Arbeitsrecht - Befristung bei älteren Mitarbeitern

Das Bundesarbeitsgericht hat zum Az. 7 AZR 500/04 geurteilt, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages mit einem älteren Mitarbeiter allein mit der Begründung, er sei Mitte 50, unzulässig ist und zwar als unerlaubte Diskriminierung. Die eigentliche gesetzlich gestattete Erlaubnis einer solchen Befristung widerspricht höherrangigem europäischen Recht.



Arbeitsrecht - Kündigung Schwerbehinderter

Bei jeder Kündigung eines Schwerbehinderten muss zuvor das sogenannte Integrationsamt zustimmen. Dies gilt sogar bei fristlosen Kündigungen, deren Grund nicht in der Behinderung liegt, wie der Verwaltungsgerichtshof Mannheim zum Az. 9 S 2178/05 entschieden hat.

In der Prüfung ist das Integrationsamt aber beschränkt, da es nicht überprüfen darf, ob die genannten Gründe tatsächlich eine fristlose Kündigung rechtfertigen oder nicht.

Arbeitsrecht - Sozialauswahl bei Kündigungen

Bis zum Bundesarbeitsgericht ging die Frage, wie die einzelnen Kriterien der Sozialauswahl untereinander zu gewichten sind. Das höchste deutsche Arbeitsgericht hat zum Az. 2 AZR 480/04 entschieden, dass keins der Kriterien Vorrang besitzt.

Zum Hintergrund: Kündigt ein Arbeitgeber betriebsbedingt, gibt es zusätzlich weitere Arbeitnehmer, die dem Gekündigten vergleichbar sind, muss der Arbeitgeber in die Sozialauswahl eintreten. Hierdurch soll er herausfinden, welcher der Arbeitnehmer am ehesten auf seinen Arbeitsplatz verzichten kann und kündbar ist. Die vier ausdrücklich genannten Kriterien sind das Lebensalter, die Dauer der Zugehörigkeit zum Betrieb, Unterhaltspflichten wie auch der Grad der Schwerbehinderung.

Wichtig für den Arbeitgeber ist nur, dass er die Kriterien einigermaßen nachvollziehbar und gleichmäßig ins Verhältnis setzt, was sich am entschiedenen Fall deutlich zeigt: Dort hatte ein 42jähriger mit acht Jahren Betriebszugehörigkeit seine Kündigung angegriffen mit der Begründung, man hätte seinem 55jährigen Arbeitskollegen mit nur drei Jahren Betriebszugehörigkeit kündigen müssen, was das BAG - gestützt auf obige Argumentation - zurückwies.

Das Team von RECHTLEGAL merkt an, dass mit der gleichen Begründung der Arbeitgeber auch dem älteren Mitarbeiter hätte kündigen können, da ebenfalls im Rahmen des Ermessens liegend. Unzulässig sind nur krasse Auswahlfehler, wie beispielsweise das höher Bewerten einer längeren Betriebszugehörigkeit von nur einem Jahr bei einem um zwanzig Jahre geringerem Lebensalter.

Steuerrecht - Grundsteuer bei selbstgenutztem Wohnraum

Das Team von RECHTLEGAL hat mit rechtaktuell Oktober 2005 über die Verfassungsbeschwerde zweier Betroffener berichtet, die für ihre selbstbewohnten Einfamilien-Häuser nicht länger bereit waren, Grundsteuer zu zahlen. Hauptargument bei der Verfassungsbeschwerde war, dass der Grundsteuer nicht wie bei fremdvermieteten Wohnraum Einnahmen, nämlich Miete, gegenüber stehen. Daher zehrt die Grundsteuer die Substanz der Immobilie langsam auf.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit nicht durch weitere Rechtsmittel anfechtbarem Beschluss die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen.

Konsequenzen hat die Nichtannahme nicht nur für die beiden Betroffenen, sondern bundesweit auch für mehrere zehntausend weitere, die gegen ihre Grundsteuerbescheide unter Bezugnahme auf das anhängige Verfahren vor dem Verfassungsgericht Rechtsmittel eingelegt hatten.

Mietrecht - Fristlose Kündigung nach Drohung

Eigentlich kann man sich nicht recht vorstellen, dass ein Mieter tatsächlich droht, seinem Vermieter die Zähne auszuschlagen und ihn totzuschlagen, wenn er nochmals die ausstehende Miete anmahnt.

Dennoch musste über mehrere Instanzen letztlich das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf zum AZ. 10 O 32/05 sich mit der hierauf nachvollziehbar folgenden fristlosen Kündigung des Mieters durch den Vermieter und der Räumung befassen. Ergebnis: Die erheblichen sprachlichen Entgleisungen des Mieters rechtfertigen eine fristlose Kündigung.

Steuerrecht - Formlose Begründung von Ansparrücklagen

Der 11. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat geurteilt, das bei Ansparrücklagen - für künftige Investitionen in neue Wirtschaftsgüter nach § 7 g EStG - Einnahme-Überschuss-Rechner die Ansparrücklage formlos bilden dürfen, wozu die Benennung des künftigen Wirtschaftsguts nebst dessen Investitionshöhe auf einem selbstgefertigten Buchungsbeleg ausreicht.

Damit sind die Versuche der Finanzämter in der Vergangenheit, diese Art der Gewinnminderung bei Einnahme-Überschuss-Rechnern zu unterbinden, höchstrichterlich gescheitert.

Das Team von RECHTLEGAL wird das Az. des BFH-Urteils nachreichen, sofern dieses vorliegt.

Zu guter Letzt - Microsoft, IBM und Yahoo

Während IBM seinen Gewinn im zweiten Quartal 2006 um 11% gesteigert hat, sind die Analysten von den Vergleichszahlen von Yahoo enttäuscht. Zwar hat auch Yahoo seinen Gewinn nicht unerheblich gesteigert, jedoch die Erwartungen in noch schnellere Gewinnsteigerungen enttäuscht.

Ob Microsoft im Vergleichszeitraum hohe Gewinne eingefahren hat, ist dem Team von RECHTLEGAL nicht ausdrücklich bekannt, steht aber zu erwarten. Zu erwarten steht ebenfalls, dass dieser Gewinn durch die EU abgeschöpft wird.

In Insiderkreisen wird gemutmaßt, dass rückwirkend ab Mitte Dezember 2005 ein Zwangsgeld von EUR 2 Mio. täglich gegen Microsoft verhängt wird, und zwar zusätzlich zu dem Bußgeld von knapp EUR 500 Mio., das die EU-Kommission bereits 2004 gegen Mircrosoft verhängt hatte. Microsoft weigert sich immer noch hartnäckig, Teile seines Betriebssystems Windows offenzulegen, damit Mitbewerber kompatible Produkte anbieten können. Vor diesem Hintergrund ist nicht ausgeschlossen, dass das Bußgeld sogar EUR 3 Mio. täglich betragen wird.

Das Team von RECHTLEGAL berichtet über die weitere Entwicklung.



Ihr Team von RECHTLEGAL
http://www.rechtlegal.de

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