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RECHTLEGAL - Newsticker 26/2006 vom 29.06.2006

29.06.200610:01 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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(openPR) Arbeitsrecht - Überstunden

Die Vergütung für geleistete Überstunden war kürzlich Gegenstand einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz zum Az. 9 Sa 711/05.

Ein Mitarbeiter hatte Überstunden geleistet und wollte diese vom Arbeitgeber vergütet haben. Dieser wiederum wandte ein, er habe die Überstunden weder angeordnet noch billigend in Kauf genommen, betriebsnotwendig waren sie ebenfalls nicht. Deshalb weigerte er sich, die Überstunden zu vergüten, letztlich zu Recht, wie das LAG entschieden hat, da es nicht im Ermessen des Mitarbeiters steht, ob und wie er Überstunden ableistet, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen.




Arbeitsrecht - Ausschlussfrist und Zeugnis

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat zum Az. 9 AZR 507/04 entschieden, dass auch der Anspruch, ein Zeugnis zu berichtigen, in die arbeitsvertragliche Ausschlussfrist, die meist tarifvertraglich oder durch Arbeitsvertrag geregelt ist, fällt.

Ist eine solche Klausel zwischen den Parteien des Arbeitsvertrags vereinbart, muss innerhalb der Frist und in der erforderlichen Form, meist schriftlich, ein Berichtigungsanspruch des Zeugnisses geltend gemacht werden, ansonsten ist der Arbeitnehmer hiermit ausgeschlossen.


Vertragsrecht - Modelljahr bei Gebraucht-Kfz

Das Modelljahr eines gebraucht erworbenen Kfz stellt nach Ansicht des OLG Nürnberg einen erheblichen wertbildenden Faktor dar, so entschieden zum Az. 8 O 2366/04. Zum Sachverhalt: Der Käufer erwarb einen gebrauchten Volvo, der vertraglich festgehalten wurde mit Modelljahr 2002. Der Käufer entdeckte später, dass der Wagen älter ist, nämlich aus 2001 stammt, wollte daher den Volvo zurückgeben.

Während das erstinstanzlich zuständige Landgericht zu Gunsten des Verkäufers entschied, hob das OLG Nürnberg diese Entscheidung auf, und zwar mit der Begründung, dass ein Kfz ständigen technischen Entwicklungen und Veränderungen unterliegt, weshalb das Modelljahr wertbildend ist, zumindest, wenn es in dem Vertrag ausdrücklich aufgenommen wird.

Das Team von RECHTLEGAL hält die Entscheidung für - vorsichtig formuliert - grenzwertig, was aber dem Kfz-Verkäufer, der den Volvo gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurücknehmen muss, auch nicht weiter hilft.


Schadenersatz - rüdes Foul beim Fußball

Letztinstanzlich hatte sich das Oberlandesgericht (OLG) Hamm zum AZ. 34 O 81/05 mit einer "Blutgrätsche" bei einem Amateur-Fußballspiel zu befassen, wobei der Gefoulte sich mehrere Knochen brach. Dieser machte gegen den Schädiger Operation und Heilbehandlung kostenmäßig geltend in Höhe von EUR 6.000.-, die ihm das OLG Hamm zusprach.

Zur Begründung führte es aus, auch wenn Fußball körperbetont ist, und ein ständiges Verletzungsrisiko besteht, sei dieser Fall anders zu bewerten, da das Verhalten des Schädigers unfair, grob unsportlich und rücksichtslos war.

Deutsche Post - Steuervorteile auf der Kippe

Die EU-Kommission sieht eine unzulässige Wettbewerbsbehinderung in der teilweisen Befreiung der Deutschen Post von der Mehrwertsteuer. Ein entsprechendes Verfahren ist gegen die Bundesrepublik Deutschland daher eröffnet worden.

Zum Hintergrund: Während die Post-Konkurrenten die "übliche" Mehrwertsteuer auf all ihre Dienstleistungen zahlen, ist die Post privilegiert. Nicht nur die Briefdienste, sondern auch die Paketdienste für private Kunden, wie auch die Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften sind - mehr oder weniger - von der Mehrwertsteuer befreit. Der Unternehmensvorteil beläuft sich auf einen dreistelligen Millionenbetrag.


Spam - illegale Telefonwerbung

Während politisch Klagrechte gegen illegale Werbemethoden einschließlich unerlaubter Telefonwerbung diskutiert werden, hat die Verbraucherzentrale Hamburg mit Hilfe des Landgerichts Bad Kreuznach (Az. 5 O 39/05) in einem weiteren Fall illegale Telefonwerbung verbieten lassen.

Ein Unternehmen hatte ehemalige Kunden trotz deren Wunsch, telefonisch nicht vom Unternehmen belästigt zu werden, angerufen, sich konsequenterweise diese "gerichtliche Ohrfeige" abgeholt.


Zu guter Letzt - Erst denken, dann reden

Die Landesvorsitzende der hessischen SPD, Andrea Ypsilanti, hat folgendes zum Besten gegeben:

"Wir sollten über ein gesetzliches Verbot von betriebsbedingten Kündigungen für Unternehmen, die nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken, nachdenken."

Das Team von RECHTLEGAL enthält sich über die Überschrift hinaus jeglicher Bewertung zu dieser kompetenten Aussage und verweist lediglich darauf, dass ein bekanntes Wirtschaftsmagazin Frau Ypsilanti den Dodo, den Preis für ökonomischen Unsinn der Woche, verliehen hat.


Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.

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