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RECHTLEGAL - Newsticker 20 und 21/2006 vom 01.06.2006

01.06.200610:14 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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(openPR) Arbeitsrecht - Ausschlussfrist

Verfall- oder Ausschlussfristen dienen dazu, die Durchsetzung von Ansprüchen bereits lange vor ihrer Verjährung unmöglich zu machen.

Solche Klauseln finden sich regelmäßig in Arbeitsverträgen, meist an deren Ende, und bestimmen eine Frist, innerhalb derer Arbeitnehmer und Arbeitgeber streitige Ansprüche anzeigen, teils auch gerichtlich anbringen müssen.



Mit einer lediglich zwei Monate betragenden, vertraglichen Ausschlussfrist in einem Arbeitsvertrag ist das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich konfrontiert worden. Es hat zum Az. 5 AZR 52/05 entschieden, dass eine derart kurze Ausschlussfrist unangemessen ist, gleichzeitig darauf hingewiesen, dass nach seiner Ansicht eine weniger als drei Monate betragende Ausschlussfrist immer unangemessen kurz ist, jedenfalls dann, wenn sie nicht auf Tarifverträgen basiert.



Arbeitsrecht - Gehaltszuschlag an Sonn- und Feiertagen

Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht haben Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, keinerlei gesetzlichen Anspruch auf Gehaltszuschlag. Dies hat aktuell das Bundesarbeitsgericht (BAG) zum Az. 5 AZR 97/05 unter Bezugnahme auf die eindeutige Regelung im Arbeitszeitgesetz geurteilt. Danach hat der Arbeitnehmer lediglich Anspruch auf Ersatzruhetage für seine Tätigkeit an Sonn- und Feiertagen, aber grundsätzlich keinen Anspruch auf Mehrarbeits-Zuschläge.

Etwas anderes gilt dann, wenn Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung die Vergütung der Sonn- und Feiertagsarbeit vorsehen.



Verkehrsrecht - Keine Vorfahrt nur mit Blaulicht

Das Kammergericht (KG) Berlin hat zum Az. 12 U 15/04 entschieden, dass ein Einsatzfahrzeug der Polizei nur dann Sonderrechte beanspruchen darf, wenn zum Blaulicht auch das Martinshorn eingeschaltet ist.

Zum Fall: Ein Streifenwagen fuhr mit eingeschaltetem Blaulicht, aber ohne Martinshorn bei Rot in eine Kreuzung. Deshalb musste der eigentlich vorfahrtberechtigte Autofahrer, dessen Ampel Grün zeigte, eine Vollbremsung durchführen, um einen Unfall mit dem Streifenwagen zu vermeiden, woraufhin ein weiteres Kfz auf das bremsende Fahrzeug auffuhr.

Pech für den Polizisten war, dass das KG Berlin die Schuld eindeutig verteilt sah, nämlich allein bei ihm.



Verkehrsrecht - Anhörung und Verjährung

Wer eine Verkehrsordnungswidrigkeit begeht, etwa bei Rot über die Ampel fährt, kann auf eine zunächst nur dreimonatige Verjährung hoffen. Wenn allerdings vor Ablauf dieser Frist eine Anhörung durch Versendung eines Anhörungsbogens erfolgt, wird die Verjährung unterbrochen, wodurch eine neue, sechsmonatige Verjährungsfrist beginnt.

Mit einer computergestützten Anhörung musste sich daraufhin das Oberlandesgericht (OLG) Hamm zum Az. 1 Ss OWi 132/05 befassen. Dem betroffenen Autofahrer wurde eine Anhörung, die der Behördencomputer ohne menschliches Zutun veranlasst hatte, zugestellt. Da niemand die Anhörung angeordnet hatte, machte sich der Autofahrer bereits Hoffnung auf Verjährung, jedoch nach Ansicht der Hammer OLG-Richter zu Unrecht.

Nach deren Ansicht sind automatische Handlungen des Computers dem Behördenwillen gleich zu setzen, schließlich habe die Behörde den Computer genau darauf programmiert, die automatische Abarbeitung der Angelegenheit zu erledigen.



Kfz-Kauf - Mängelbeseitigung bei Ortsverschiedenheit

Bis zum Oberlandesgericht (OLG) Münster ist der Fall eines mangelhaften und in einer fremden Stadt gekauften Autos gegangen. Ein in Nordrhein-Westfalen wohnender Autofahrer hatte in Chemnitz einen Gebrauchtwagen gekauft, der, dies fiel erst zu Hause auf, Mängel hatte. Der sächsische Händler war zwar zur Mängelbeseitigung bereit, jedoch nur vor Ort in Chemnitz.

Diese Sichtweise hat das OLG Münster zum Az. 15 O 2190/05 zurückgewiesen und geurteilt, entweder müsse der Händler zum Kunden kommen, um das Auto dort zu besichtigen und zu reparieren, oder das Fahrzeug auf eigene Kosten abholen, instandsetzen und zurückbringen.



Riester-Rente - Vererbbarkeit

Ob die Riester-Rente nach dem Tod des Versicherten vererbbar ist, hängt von der Art der Geldanlage ab.

Handelt es sich um Bank- oder Fondsparpläne, wird nach dem Tod des Versicherten an die berechtigten Personen bzw. die Erben geleistet. Einzig im Fall von Rentenversicherungen auf Basis Riester-Rente ist eine Vererbung an die Erbberechtigten nicht möglich.



Arbeitsrecht - Meldepflicht bei Entlassung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat zum Az. 2 AZR 343/05 entschieden, dass Arbeitgeber bei geplanten Massenentlassungen nicht nur früher als bisher die Arbeitsagentur informieren müssen, sondern vor Ausspruch der Kündigung den Betriebsrat anzuhören haben.



Werbungskosten - Rentenbeiträge absetzbar?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in einer Grundsatzentscheidung gegen die volle Absetzbarkeit von Rentenbeiträgen als Werbungskosten ausgesprochen, gestützt auf die Vorschriften des Einkommensteuer-Gesetzes (EStG). Ein Betroffener hatte mit der Begründung geklagt, bei seinem Renteneintritt um das Jahr 2040 herum müsse er dann seine Rente zu fast 100% versteuern, weshalb die Beitragszahlungen, zumindest in dieser Höhe, sogenannte vorweg genommene Werbungskosten darstellen, weshalb sie steuermindernd seien.

Dies wiederum hat der BFH entgegengesetzt gesehen, und die lediglich beschränkte Absetzbarkeit der Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung als verfassungsrechtlich unbedenklich gewertet.



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