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RECHTLEGAL - Newsticker 09 + 10/2006 vom 10.03.2006

10.03.200610:21 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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Anwaltskanzlei Kronenberghs
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(openPR) Arbeitsrecht - Kündigung wegen überhöhter Gehälter

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat zum Az. 6 Sa 943/04 eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen: Es hat einen Arbeitnehmer, der aufgrund eines Fehlers beim Arbeitgeber zu hohe Gehälter erhielt, nicht nur verurteilt, die überbezahlten Bezüge zurück zu zahlen, sondern zusätzlich die Kündigung des Arbeitgebers bestätigt. Der Arbeitgeber nämlich hatte, als ihm die Überzahlung auffiel, zunächst Rückzahlung verlangt. Nachdem der Arbeitnehmer sich nicht kooperativ zeigte und die Rückzahlung verweigerte, kündigte der Arbeitgeber.



Dieses Urteil steht - zumindest auf den "ersten Blick" - in Widerspruch zu einem Urteil des übergeordneten Bundesarbeitsgerichts (BAG), das seinerzeit zum Az. 6 AZR 217/01 entschieden hat, dass der Arbeitgeber dann keinen Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Gehälter hat, wenn dieser Rückforderungsanspruch verjährt ist.

Die BAG-Entscheidung finden Sie mit einem Kommentar des Teams von RECHTLEGAL in unserer Rubrik Arbeitsrechts-Urteile unter dem Titel "Arbeitsrecht - Rückzahlung doppelten Lohns" unter den BAG-Entscheidungen.



Arbeitsrecht - fristlose Kündigung bei langer Betriebszugehörigkeit

Wie das Arbeitsgericht Frankfurt / Main zum Az. 6 Sa 380/04 festgestellt hat, rechtfertigt auch eine mehr als 20jährige Betriebszugehörigkeit nicht sämtliche vertragswidrigen Eigenmächtigkeiten des Arbeitnehmers. Auch diesen kann der Arbeitgeber bei Vorliegen wichtiger Gründe fristlos entlassen.

Hintergrund des Streits war der negativ beschiedene Antrag des Arbeitnehmers, um Weihnachten herum Urlaub zu nehmen. Diesem Wunsch trat der Arbeitgeber mit der Begründung, es stehe die Jahres-Inventur an, entgegen. Daraufhin beurlaubte sich der Arbeitnehmer selbst, zu Unrecht. Auch eine lange Betriebszugehörigkeit rechtfertigt nicht, die persönlichen Interessen über die betrieblichen Erfordernisse zu stellen.



Arbeitsrecht - Abfindung bei Eigenkündigung des Arbeitnehmers

Das Arbeitsgericht Frankfurt / Main hat zum Az. 1 Ca 36/05 geurteilt, unter welchen Voraussetzungen Abfindungen gezahlt werden können. Dass Abfindungen selbstverständlich vom Arbeitgeber gezahlt werden können, wenn er - meist betriebsbedingt - kündigt, ist selbstverständlich und auch bekannt. Aber auch dann, wenn der Arbeitnehmer kündigt, kann er einen Anspruch auf Abfindung haben.

Sobald dem Team von RECHTLEGAL die näheren Umstände hierzu vorliegen, kommen wir auf diese Entscheidung nochmals zurück.



Verkehrsrecht - Sondernutzung bei Werbe-Kfz

Steht ein Kfz, das mit Werbung versehen ist, mehr als fünf Wochen unbewegt auf dem selben Parkplatz, wird es, so jedenfalls das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen zum Az. 11 A 4433/02, zur Litfaßsäule. Spätestens nach Ablauf dieser Frist, so das OVG, wechsele der Zustand des Kfz von einem betriebsbereiten Verkehrsmittel zu einer verkehrsfremden Sache. Dann darf für die Werbung im öffentlichen Raum die zuständige Kommune sogar eine Sondernutzungs-Gebühr beanspruchen.

Das Team von RECHTLEGAL meint: "Ansichtssache..."



Versicherungsrecht - sofortige Info nach Diebstahl

Nachdem einem Kfz-Besitzer dieses gestohlen wurde, hatte er in der Folgezeit doppeltes Pech. Seine Kfz-Versicherung verweigerte Zahlung, und zwar mit der Begründung, erst nach 11 Tagen sei der Verlust gemeldet worden, also außerhalb der in den Versicherungs-Bedingungen vereinbarten Frist von maximal einer Woche.

Zwar berief sich der Bestohlene auf die sofortige Information an die Polizei, dies jedoch war den Richtern des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm zu wenig. Sie verurteilten folgerichtig den bestohlenen Kfz-Eigner zum Az. 20 U 157/04 wegen Verletzung seiner Obliegenheit.



Kaufrecht - Mängel bei Gebraucht-Kfz

Bis zum Oberlandesgericht (OLG) Schleswig ging der Fall eines sich betrogen fühlenden Kfz-Händlers, der das Fahrzeug eines Kunden in Zahlung genommen hatte. Der Kunde wies hierbei den Händler auf einen Vorschaden mit Reparatur in Eigenarbeit hin, was der Händler lediglich zur Kenntnis nahm.

Wie nicht anders zu erwarten, stellte sich bei der erst später erfolgten Prüfung des Kfz heraus, dass der Schaden erheblich, zudem nicht fachmännisch repariert war.

Dem folgerichtig geäußerten Schadenersatz-Begehren des Händlers stellte sich letztinstanzlich das OLG Schleswig zum Az. 4 U 46/05 in den Weg, und zwar sinngemäß mit der Argumentation "... selbst schuld".



Patentrecht - Patentklage von Nike gegen Adidas

Nike hat Adidas in den USA mit einer Patentklage überzogen wegen angeblicher Verwendung eines Nike-Patents in den Adidas-Schuhsohlen.

Die Patentklage an sich kommt nicht unbedingt überraschend, wohl aber der Klage-Zeitpunkt: Der Schuh, dessen Sohle Nike moniert, ist bereits seit deutlich mehr als ein Jahr auf dem Markt.



Betrug - Millionenverlust bei Heros-Kunden

Der Betrug und die sich anschließende Insolvenz des Geldtransporteurs Heros hat zu erheblichen Schäden geführt. Betroffen hiervon sind nach eigenen Angaben McDonald´s, das Handelshaus Rewe und - man höre und staune - die Citibank. Rewe selbst räumt bereits mehr als EUR 160 Mio. an Verlusten ein.

Inwieweit Nachlässigkeiten bei den Kunden von Heros mitverantwortlich waren, ist aktuell noch offen.



Zu guter Letzt - Saudi-Arabien: Richter verurteilt sich selbst

Ein saudi-arabischer Richter hat in der für Moslems heiligen Stadt Mekka eine Taube überfahren. Dieser - an sich nicht außergewöhnliche Vorfall - bekommt seine entscheiden Bedeutung durch den Umstand, dass es in Mekka als Verbrechen gilt, ein Tier zu töten.

Der Richter zog daraufhin seine Konsequenzen: Nach Rückkehr auf seinen Richterstuhl in Jeddah (Dschidda) leitete er ein Strafverfahren gegen sich ein. Damit nicht genug, trat er in diesem Verfahren neben seiner Rolle als Richter gleichzeitig als Ankläger und als Zeuge auf.

Wie sodann nicht anders zu erwarten, sprach er sich der Tiertötung in der heiligen Stadt schuldig und verurteilte sich, ein Schaf zu opfern und die Opfergabe sodann unter den Armen zu verteilen.

Andere Länder, andere Sitten ...

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