(openPR) Arbeitsrecht - Frist Kündigungsschutzklage
Grundsätzlich gilt für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage eine Drei-Wochen-Frist.
Will ein Arbeitnehmer aber nicht die Kündigung insgesamt angreifen, sondern sich nur gegen eine zu kurze Kündigungsfrist wehren, ist er, so hat das Bundesarbeitsgericht zum Az. 2 AZR 148/05 geurteilt, an diese Frist nicht gebunden.
Arbeitsrecht - Befristung bei älteren Arbeitnehmern
Der Europäische Gerichtshof hat zum Az. C-144/04 festgestellt, dass die Arbeitsverträge, die Arbeitgeber mit älteren Arbeitnehmern schließen, nicht uneingeschränkt befristet werden dürfen. Geplant war mit dem entsprechenden deutschen Gesetz , Arbeitgebern den Anreiz zu geben, ältere Arbeitnehmer über 52 Jahre einzustellen und die Verträge umfassend zu befristen.
Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass eine Befristung von Verträgen mit älteren Arbeitnehmern zwar immer noch möglich ist, jedoch nicht uneingeschränkt. Vielmehr muss die Regelung, die auch für sämtliche anderen Arbeitnehmer gilt, auf ältere Arbeitnehmer angewandt werden. Daher darf ein solcher Vertrag längstens für die Dauer von zwei Jahren befristet abgeschlossen werden, maximal drei Verlängerungen innerhalb dieser Zeit sind erlaubt. Darüber hinaus erlaubt sind weiterhin Befristungen aus anderen Gründen, wie beispielsweise im Fall der Krankheitsvertretung.
Steuerrecht - Dienstwagen unter Marktpreis
Kauft der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen zum "Freundschaftspreis", muss er die Differenz zwischen dem vergünstigten Preis und dem Marktpreis als Arbeitslohn versteuern, so der Bundesfinanzhof (BFH) zum Az. VI R 84/04.
Kaufrecht - Rücknahme von EU-Kfz
Das OLG Frankfurt hat sich zum Az. 24 U 210/03 mit der Rückgabe von EU-Import Fahrzeugen befasst. Im entschiedenen Fall hatte der Käufer eines solchen Kfz wegen erheblicher Mängel vom Kaufvertrag zurücktreten wollen. Dazu versuchte er, einen der deutschen Vertragshändler der Automarke in Anspruch zu nehmen, letztlich aber zu Unrecht, wie das OLG Frankfurt entschieden hat.
Auch wenn ein solches Fahrzeug über eine europaweite Garantie verfügt, unterfällt das Recht auf Rückgabe des Fahrzeugs nicht der Garantie. Also kann der Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag nur seinem Vertragspartner gegenüber erklären, also entweder dem ausländischen Verkäufer oder dem - eventuell sogar im Inland sitzenden - Importeur, falls dieser, was jedoch selten vorkommt, im eigenen Namen verkauft hat.
Steuerrecht - Anforderungen an Fahrtenbücher verschärft
Der Bundesfinanzhof BFH hat in zwei aktuellen Fällen zu den Az. VI R 27/05 und VI R 64/04 erhebliche Anforderungen an Fahrtenbücher gestellt. Er hält dabei an einer klassischen Buchdefinition fest.
In einem der beiden Verfahren hat der BFH die Führung eines Fahrtenbuches als "Lose Blatt-Sammlung" nicht als ordnungsgemäß anerkannt, da, so wörtlich, "lose Notizzettel schon begrifflich kein Fahrtenbuch sein" können. Es muss sich im Gegensatz zu dieser Zettelwirtschaft um ein in sich geschlossenes Verzeichnis handeln, das geeignet ist, nachträgliche Änderungen kenntlich zu machen, was nur die klassische Buchform gewährleistet.
Noch krasser verhält es sich mit der zweiten Entscheidung des BFH, wo die Führung des Fahrtenbuches mit der Tabellenkalkulation Excel als nicht ordnungsgemäß zurückgewiesen worden ist. Eine solche EDV-Aufstellung belegt weder den zeitnahen und lückenlosen Charakter der Angaben, da insbesondere Eintragungen später ohne Aufwand verändert werden können so der BFH.
Beide Verfahren sind momentan nicht rechtskräftig.
Energiepreise - Versorgungssperre
Ein Düsseldorfer war nicht bereit, die sich ständig erhöhenden Energiepreise zu zahlen. Auf Grund der Nichtakzeptierung einer Preiserhöhung drohten die Stadtwerke ihm die Sperrung seines Anschlusses. Dagegen erhob der Düsseldorfer Klage beim Landgericht Düsseldorf, welches zum Az. 12 O 544/05 dem Verbraucher Recht gab.
Auf Grund ihrer Monopolstellung dürfen die Lieferanten von Primärenergie nicht willkürlich Anschlüsse sperren, müssen darüber hinaus ihre Preiskalkulation bei Preiserhöhungen offen legen, was hier - wie auch in vielen anderen Fällen - nicht geschehen war.
Wirtschaftskriminalität - erhebliche Zunahmen
Nach Mitteilung der Kreditversicherung Euler Hermes ist die Wirtschaftskriminalität, betreffend im wesentlichen Betrug, Untreue und Unterschlagung zwar "nur" um 5% gestiegen, jedoch hat sich die Schadensumme um 30% auf EUR 6 Mrd. erhöht. Knapp die Hälfte der Fälle haben Mitarbeiter ihrer Unternehmen zu verantworten.
Zu guter Letzt - kostenloser Rechtsrat
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat zum Az. 8 LB 119/03 entschieden, dass berufserfahrene Volljuristen ohne Erlaubnis unentgeltlich beraten dürfen. Dies hat für die Rechtssuchenden aber leider nicht zur Konsequenz, dass nunmehr Rechtsanwälte mit einer gewissen Zahl an Berufsjahren gratis zur Verfügung stehen, wie das Team von RECHTLEGAL nochmals betont.
Geklagt hatte im entschiedenen Fall vielmehr ein pensionierter Richter, dem auf Grund seiner unentgeltlichen Beratung ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz vorgeworfen wurde, letztlich aber zu Unrecht, so das OVG Lüneburg.
Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.













