(openPR) „Die Grenze für die Verfügbarkeit über menschliches Lebens wird immer weiter gezogen“. Mit diesen Worten bedauerte der Vorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU Rems-Murr, David Müller, die jüngste Entscheidung des Deutschen Bundestags zur Präimplantationsdiagnostik (PID).
Vom Anfang der Diskussion an sei der EAK Rems-Murr für das Verbot von PID eingetreten. Nicht zuletzt habe sich auch der CDU-Bundesparteitag in Karlsruhe nach einer sehr eingehenden Diskussion für das Verbot von PID ausgesprochen. „Weder christliche Werte noch Grund- und Menschenrechte überlassen die Entscheidung, ob menschliches Leben sich entwickeln darf oder nicht, ob entstehendes menschliches Leben selektiert werden darf oder nicht, der Entscheidung Erwachsener oder dem Staat“. Der Lebensschutz ist ein grundsätzliches Recht, welches jedem menschlichen Leben gegen alle zu jedem Zeitpunkt zusteht.
Der EAK Rems-Murr habe registriert, dass alle Abgeordneten im Deutschen Bundestag mit großem Ernst das Thema des Verbots bzw. der Zulassung von PID erörtert und dass die Entscheidung dem Gewissen jedes einzelnen Abgeordneten überlassen wurde. „Die Entscheidung über die Frage des Beginns - wie des Endes - menschlichen Lebens geht aber weit über eine politische Entscheidung hinaus“ sagte David Müller. Es sei eine Rechtsfrage nach der Geltung von Menschen- und Grundrechte. Es sei eine medizinische Frage, wann Leben beginnt bzw. endet. Und es sei eine Frage der Werte, die in einer Gesellschaft gelten und angewandt werden.
Der EAK respektiere den Wunsch von Eltern nach einem Kind. Dieser Wunsch, zumal wenn er wie bei PID die Selektion zwischen einem gesunden und einem behinderten Kind zum Ziel habe, könne aber keinen Vorrang haben vor dem Lebensrecht eines Kindes. „In der Abwägung zwischen Wunsch und Lebensrecht gehört der Vorrang eindeutig dem Lebensrecht.“


