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Kruzifixe bleiben zulässig

21.03.201109:16 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Mit Befriedigung hat der Vorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU Rems-Murr, David Müller, auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 18. März 2011 reagiert.

Mit dieser Entscheidung der Großen Kammer wurde eine nicht akzeptable Entscheidung der Vorinstanz, wonach Kruzifixe in Klassenzimmern unzulässig seien, korrigiert. Dafür hatte sich in einem Verfahren, das eine italienische Bürgerin angestrengt hatte, die erste Instanz des EGMR ausgesprochen. Der italienische Staat habe dagegen bei der Großen Kammer Berufung eingelegt.

„Der EAK Rems-Murr ist seit März 2010 in dieser Frage aktiv geworden“ berichtete David Müller. Der EAK habe nicht nur die örtlichen CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Joachim Pfeiffer und Norbert Barthle sondern auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und den Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder aufgefordert, der italienischen Berufung beizutreten. Dies habe die Bundesregierung getan.

„Die Entscheidung der Großen Kammer stellt klar, dass Kruzifixe in Klassenzimmern nicht gegen das Recht auf Bildung oder gegen die Religions- und Gewissensfreiheit verstoßen“ begrüßte David Müller die klarstellende Rechtsprechung des EGMR. Damit sei auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1995, wonach christliche Kreuze in Klassenzimmern gegen die Religionsfreiheit verstoßen, korrigiert worden.

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