(openPR) „Hilfen für Schwangere in einer Konfliktsituation sind auch Hilfen für ungeborene Kinder“, so der Vorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU-Rems-Murr, David Müller, gegenüber der Presse. Der Vorstand des EAK Rems-Murr habe sich in zwei Gesprächen mit Beratungsstellen im Rems-Murr-Kreis eingehend informiert und in seiner letzten Vorstandsitzung eine Entschließung verabschiedet, die nun den Verantwortlichen der CDU im Deutschen Bundestag, im Landtag von Baden-Württemberg und im Kreistag Rems-Murr zugeleitet wurde.
Nach wie vor sei die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland mit knapp 110 000 (2010) hoch. Nachdenklich müsse dabei vor allem stimmen, dass über 97 % dieser Abbrüche sozial begründet werden. Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 29. Mai 1993 den Gesetzgeber verpflichtet, die Praxis der Beratung zu beobachten und bei Bedarf zu korrigieren bzw. nachzubessern.
„Die Gespräche des Vorstands des EAK Rems-Murr mit zwei Beratungsstellen im Kreis haben gezeigt, dass dort außerordentlich qualifiziert gearbeitet und die Beratungssuchenden mit großem persönlichem Engagement und mit Einfühlungsvermögen aufgenommen werden“, berichtet David Müller. In einigen zentralen Punkten zeige sich jedoch Bedarf, die Hilfsangebote auszubauen mit dem Ziel, Schwangeren in Konfliktsituationen eine Entscheidung zugunsten ihres ungeborenen Kindes zu erleichtern.
Die Entschließung schlage daher verschiedene Maßnahmen zugunsten von Schwangeren in Konfliktsituationen sowie Maßnahmen bei den Beratungsstellen selbst vor. Bei den Vorschlägen zugunsten von Schwangeren in Konfliktsituationen gehe es vor allem darum, sie in ihrer momentanen Lage rasch zu unterstützen und ihnen Perspektiven für die Zeit nach der Geburt ihres Kindes anzubieten. Dazu gehörten die Entlastung von bestehenden Überschuldungen, die haupt- oder ehrenamtliche Begleitung während und nach der Schwangerschaft, Hilfen zum Abschluss einer Ausbildung oder zur Vermittlung eines Arbeitsplatzes einschließlich gesicherter Unterbringung des Kindes in einer Kindertagesstätte sowie die bevorzugte Vermittlung einer ausreichend großen und bezahlbaren Wohnung.
Für die Beratungsstellen sollte das Antragsverfahren für öffentliche Hilfen an Schwangere in Konfliktsituationen so vereinfacht werden, dass die Beratungsstellen selbst in die Lage versetzt werden, direkt beim Beratungsgespräch verbindliche Zusagen machen zu können. Die notwendige Prüfung einer wirtschaftlichen Bedürftigkeit als Voraussetzung für einen sozial indizierten und vom Land finanzierten Schwangerschaftsabbruch müsse sich nicht nur auf die aktuelle Situation beziehen sondern auch die verschiedenen öffentlichen Hilfen während der Schwangerschaft und nach der Geburt eines Kindes umfassen. Außerdem sollten Beratungsstellen, die Schwangere in Konfliktsituationen beraten, aber keine Beratungsscheine ausstellen, in gleicher Weise öffentlich gefördert werden wie die Beratungsstellen mit Beratungsscheinen.
„Kinder sind das Wichtigste, was wir haben“, meint David Müller. „Wir sollten in Politik, Kirchen und Gesellschaft alles unternehmen, damit in unserem wohlhabenden Land die Zahl der sozial begründeten Schwangerschaftsabbrüche zurückgeht.“










