(openPR) BGH-Urteil - Führerscheinentzug bei Straftätern
Der Bundesgerichtshof hat zum Az. GSSt 2/04 eine Entscheidung zum Führerscheinentzug von Straftätern getroffen. Er hat geurteilt, dass Straftätern bei einer Verurteilung nur in den Fällen der Führerschein zusätzlich zur Strafe entzogen werden darf, in denen die Täter eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellen.
Damit hat der BGH die bisherige Rechtssprechung aufgegeben, wonach es ausreichend war, dass Straftäter für ihre Taten ein Kfz genutzt haben.
Autoreisezug - Haftung der Bahn
Das Amtsgerichts Hildesheim hat zum Az. 18 C 199/04 entschieden, dass die Bahn für Beschädigungen von mit Autoreisezügen beförderten Kfz haftet, sofern feststeht, dass die Beschädigung bei Transport oder Verladung entstanden ist. Ein Schadenersatz ist nur dann ausgeschlossen, wenn die Beschädigung durch ein unabwendbares Ereignis hervorgerufen wird.
Wegelagerer - keine Polizistenbeleidigung
Mit Wegelagerern hatte sich das Bayerische Oberste Landesgericht zum Az. 1 St RR 163/04 zu befassen. So zumindest hatte ein Autofahrer in Bayern einen Polizisten im Rahmen einer Verkehrskontrolle unfreundlich bezeichnet. Geärgert hatte sich der Autofahrer über ein Bußgeld wegen des Nichtanlegens des Sicherheitsgurtes, daraufhin mehrfach den ihn verwarnenden Polizisten als Wegelagerer bezeichnet.
Nachdem der Autofahrer in der ersten und der zweiten Instanz zu Geldstrafen verurteilt wurde, sprach ihn das Bayerische Oberste Landesgericht in der Revision frei. Die Begründung ist gerade im als konservativ eingeschätzten Bayern ungewöhnlich:
Der Kernbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung sichert jedem Bürger zu, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Angst vor Sanktionen kritisieren zu dürfen. Der Autofahrer habe lediglich die Kontrolle an sich kritisieren, nicht aber den Beamten persönlich beleidigen wollen. Zudem könne der alte Begriff des Wegelagerers wohl kaum einen Vorwurf kriminellen Verhaltens gegenüber dem Polizisten darstellen.
So amüsant das Team von RECHTLEGAL diese Entscheidung auch bewertet, muss dennoch darauf hingewiesen werden, dass der Autofahrer selbstverständlich die Geldbuße wegen des nichtangelegten Gurtes zahlen musste.
Politiker - Abführung von Nebeneinkünften an den Staat
Der niedersächsische Landtagspräsident Jürgen Gansäuer (CDU) hat am 01.06.2005 Klage vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig gegen zwei SPD-Abgeordnete des niedersächsischen Landtags erhoben. Mit der Klage sollen diese beiden Abgeordneten gerichtlich gezwungen werden, ihre über Jahre vom VW-Konzern erhaltenen Nebeneinkünfte in Höhe von jeweils mehr als EUR 340.000.- an die Landeskasse abzuführen.
Hintergrund hierfür ist das niedersächsische Abgeordnetengesetz, welches vorsieht, dass die Politiker die für das Nebeneinkommen erbrachten Leistungen nachweisen müssen. Anderenfalls droht die Rückzahlungspflicht. Niedersachsen ist neben Nordrhein-Westfalen und dem Saarland das einzige Bundesland, das eine solche Rückzahlungsklausel im Abgeordnetengesetz hat, in den anderen Bundesländern gibt es sie nicht.
Experten gehen davon aus, dass zum einen die im Raum stehenden Summen erheblich reduziert werden wegen der Berücksichtigung von Steuern und Sozialabgaben, zum anderen es nicht unwahrscheinlich ist, dass der Rechtsstreit bis zum Bundesverfassungsgericht führen kann.
Das Team von RECHTLEGAL berichtet daher weiter.
Ifo-Institut - Vollbeschäftigung in Deutschland möglich?
Der Präsident des Ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, hält Vollbeschäftigung im Inland für grundsätzlich möglich, allerdings erst nach einer langen wirtschaftlichen Durststrecke. Bis Mitte 2006 sei ein Durchbruch illusorisch.
Wie lange eine "lange wirtschaftliche Durststrecke" ist, kann das Team von RECHTLEGAL nicht einschätzen, da momentan unsere Glaskugel verlegt ist.
In eigener Sache - Google sei Dank
Die führende Suchmaschine Google hat ein update ihres Suchindexes vorgenommen. Dies hat zur Folge, dass RECHTLEGAL.DE unter vielen Begriffen, für die unsere Seite grundsätzlich nicht optimiert ist, auf den ersten Suchseiten gefunden wird, wie z.B. unter "rechtsanwalt internationales recht", "rechtsanwalt it-recht", "rechtsanwalt wirtschaftsrecht", "rechtsanwalt vertragsrecht", "rechtsanwalt verkehrsrecht" etc.
An dieser Stelle bedankt sich daher das Team von RECHTLEGAL nicht nur bei Google, sondern auch bei Yahoo und MSN, der neuen Microsoft-Suchmaschine, wo ähnliche, aber noch nicht ganz so gute Platzierungen erreicht werden.
Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.













