openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Finanzkrise - Das BAG stärkt Arbeitnehmerrechte

03.04.200916:57 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Finanzkrise - Das BAG stärkt Arbeitnehmerrechte
Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert
Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert

(openPR) Ein Verzicht auf Lohnansprüche, um einen Betriebsübergang zu ermöglichen, ist unwirksam von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg

Besprechung des BAG Urteils (8 AZR 722/07) vom 19.03.2009 zum Betriebsübergang. Ein Erlassvertrag, mit dem die Parteien eines Arbeitsverhältnisses den Verzicht auf rückständige Vergütung für den Fall vereinbaren, dass es zum Betriebsübergang auf einen Dritten kommt, ist unwirksam.



1. Der Fall

Die Klägerin arbeitete seit 1998 für den Beklagten als Erzieherin in einer Kindertagesstätte. Der Beklagte zahlte das vertraglich vereinbarte Urlaubs- und Weihnachtsgeld 2003 nur noch zum Teil und 2004 gar nicht mehr. Anfang 2005 gab der Beklagte bekannt, dass der Arbeitsbereich der Klägerin am 01.04.2005 von einem anderen Träger übernommen werde und die Arbeitsverhältnisse auf diesen übergehen werden. Diese Übernahme könne aber nur erfolgen, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf alle offenen Urlaubs- und Weihnachtsgeldansprüche verzichten. Andernfalls, so führte die Beklagte aus, drohe die Insolvenz des Beklagten und der Verlust der Arbeitsplätze. Daraufhin verzichtete die Klägerin schriftlich mit einem Nachtrag zum Arbeitsvertrag auf rückständiges Weihnachts- und Urlaubsgeld. Der Verzicht sollte unwirksam sein, wenn der Arbeitsbereich nicht bis zum Jahresende 2005 auf einen anderen Träger übergegangen sein sollte.

2. Entscheidung des BAG

Der achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat der Klage stattgegeben und entschieden, dass der zwischen den Parteien geschlossene Erlassvertrag nach § 397 BGB nichtig ist. Der Anspruch der Klägerin auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld war nicht wirksam abbedungen. Der geltend gemachte Zahlungsanspruch stand der Klägerin zu. Der Klägerin war das rückständige Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu zahlen.

3. Begründung des BAG

Zur Begründung führt das Bundesarbeitsgericht an, dass der zwischen den Parteien des Rechtsstreits geschlossene Vertrag gegen ein gesetzliches Verbot verstößt (§ 134 BGB) und somit nichtig ist. Bei einem Betriebsübergang schreibt § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB zwingend vor, dass der Betriebserwerber in die Rechte und Pflichten zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs eintritt. Kein Arbeitnehmer darf durch den Betriebsübergang seine Rechte verlieren. Diese zwingende Vorschrift des § 613a BGB kann nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen abgeändert oder abbedungen werden. Ließe man Verträge wie den streitgegenständlichen Erlassvertrag der Parteien gelten, dann wäre der Schutz des § 623 BGB abgeschafft.

4. Konsequenzen

In Zeiten der Finanzkrise sind Interessenten für die Übernahme notleidender Unternehmen rar gesät. Sie wollen die notleidenden Unternehmen und damit auch deren Mitarbeiter nur übernehmen, wenn beim zur Veräußerung stehenden Betrieb die Personalkosten deutlich gesenkt werden. Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern im notleidenden und zur Veräußerung stehenden Betrieb, die diesem Ansinnen des potentiellen Erwerbers Rechnung tragen, erteilt das BAG eine klare Absage. Dieses Urteil zeigt erneut, dass ein Betriebsübergang keinen Freibrief für den alten wie den neuen Arbeitgeber darstellt. Die Rechte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen werden im Bestand durch den § 613a BGB ausdrücklich für den Fall des Betriebsübergangs geschützt. Das Gericht hatte hier mit der in der Praxis häufigen Problematik zu tun, dass ein Arbeitnehmer aus Angst vor Verlust seines Arbeitsplatzes, der ihm angedroht wurde, auf seine arbeitsvertraglichen Rechte beim notleidenden Arbeitgeber verzichtet. Erfreulich deutlich hat das erkennende Gericht klargestellt, dass auch bei „einvernehmlichem Verzicht“ in Form eines Vertrages nach § 397 BGB die absolute Schutzwirkung des § 613a BGB erhalten bleibt. Damit wurde verbindlich klargestellt, dass auch typische „Umgehungsmanöver“, wie die Verbindung der üblichen arbeitsrechtlichen Kündigungsandrohungen mit einem „Angebot“ auf einen geänderten Vertrag zu schlechteren Bedingungen nicht zu einer Umgehung des Schutzes der Arbeitnehmer führen können. Das Bundesarbeitsgericht hat in erfreulicher Praxisnähe sämtlichen derartigen Versuchen eine Absage erteilt. Die Rechtswirklichkeit bei den genannten „Verzichtsverträgen“ wurde durch das Bundesarbeitsgericht zutreffend gewürdigt. Derartige „Verträge“ hatten lediglich den Zweck geltendes Arbeitnehmerschutzrecht auszuhebeln, daher war ihnen zwingend die Rechtswirksamkeit zu versagen.

Wer als Arbeitnehmer unter Androhung der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses zum „Verzicht“ auf seine arbeitsvertraglichen Rechte gezwungen wird, braucht diesen „Verzicht“ später nicht gelten zu lassen. Das Bundesarbeitsgericht hat hier einen entscheidenden Schritt zu mehr Gerechtigkeit für die Mitarbeiter gemacht. In der Vergangenheit war das Verhalten von Arbeitnehmern, die sich nachträglich gegen Rechtsverluste gewehrt hatten oftmals unter dem Gesichtspunkt des widersprüchlichen Verhaltens und der Regel Pacta sunt servanda (Verträge sind zu erfüllen) betrachtet worden. Dem Versuch mancher Arbeitgeber, die Rechte der Mitarbeiter mittels Drohungen zu beschneiden, wurde nunmehr eine klare Absage erteilt. Jedermann kann nunmehr seine arbeitsvertraglichen Rechte unbeschadet einer unwirksamen „Verzichtsvereinbarung“ beim alten Arbeitgeber einfordern.

Besonders erfreulich ist die neu gewonnene Rechtssicherheit immer dann, wenn die Mitarbeiter befürchten müssen, oder zu Recht befürchten, dass der alte Inhaber und der Erwerber gemeinsame Sache zu Lasten der Belegschaft machen wollen.

Versuche, die Belegschaft durch die Drohung mit der eigenen Insolvenz zum Rechtsverzicht zu zwingen, sind somit zum Scheitern verurteilt.

Dr. jur. Frank Sievert
Rechtsanwalt

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 298186
 2055

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Finanzkrise - Das BAG stärkt Arbeitnehmerrechte“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Mobbing-Rechthilfe.de

Bild: Mobbing - Ein Mann – ein Wort – kein GeldBild: Mobbing - Ein Mann – ein Wort – kein Geld
Mobbing - Ein Mann – ein Wort – kein Geld
Von einer Eigenkündigung kann selbst bei Mobbing nur abgeraten werden. Besprechung des BAG Urteils (2 AZR 894/07) vom 12.03.2009 zur Eigenkündigung. Spricht ein Arbeitnehmer eine Eigenkündigung aus, so kann er sich später regelmäßig nicht auf die Unwirksamkeit der eigenen Kündigung berufen. Von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg: 1. Der Fall Der Kläger hatte im August 2003 fristlos gekündigt, weil sein Arbeitgeber mit Gehaltszahlungen im Verzug war. Einige Monate später verlangte er jedoch die Zahlung der ausstehenden Gehälter, …
Bild: Mobbing & Abfindung - Hohe Abfindung ist durchsetzbarBild: Mobbing & Abfindung - Hohe Abfindung ist durchsetzbar
Mobbing & Abfindung - Hohe Abfindung ist durchsetzbar
Von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg: Die meisten Rechtstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber um die Beendigung des gemeinsamen Arbeitsverhältnisses enden durch einen Abfindungsvergleich. Die Höhe der Abfindung ist dabei im Regelfall das Ergebnis zäher und zumeist langer Verhandlungen der Parteien. Hierbei spielen neben rein rechtlichen Beurteilungen unter anderem steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Art auch psychologische Faktoren und wirtschaftliche Rahmenbedingungen der Parteien sowie der Zustand der Wirtsc…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Arbeitsrecht / Geschäftsführer: Mündlicher GF-Vertrag läßt vorherige Arbeitnehmereigenschaft nicht entfallenBild: Arbeitsrecht / Geschäftsführer: Mündlicher GF-Vertrag läßt vorherige Arbeitnehmereigenschaft nicht entfallen
Arbeitsrecht / Geschäftsführer: Mündlicher GF-Vertrag läßt vorherige Arbeitnehmereigenschaft nicht entfallen
… Organvertreter gilt aufgrund seiner förmlichen Position entweder nicht als Arbeitnehmer oder fällt nicht mehr unter den Schutz von bestimmten Gesetzen. Er verliert damit wesentliche Arbeitnehmerrechte, unbeschadet der Tatsache, dass er u.U. Arbeitnehmer bleibt. Gerade vor dem inhaltlichen Verlust der Arbeitnehmerstellung will aber die Formvorschrift des § 623 BGB …
Bild: UNI BAG Universal-Staubsaugerbeutel für individuelle Anforderungen - 4 SortenBild: UNI BAG Universal-Staubsaugerbeutel für individuelle Anforderungen - 4 Sorten
UNI BAG Universal-Staubsaugerbeutel für individuelle Anforderungen - 4 Sorten
… Wessel-Werk, größter Hersteller für Staubsaugerdüsen und Staubsaugerzubehör, bietet ab sofort ein neues Staubsaugerbeutel-Sortiment an, das Verbrauchern wertvolle Mehrwerte bietet. Die UNI BAG Universal-Staubsaugerbeutel können in Verbindung mit UNI BAG-Adaptern für viele gängige Staubsaugermodelle eingesetzt werden. Das erspart die Suche nach dem richtigen …
Bild: Ein neuer Trend kommt zum Tragen: Rücksicht auf den RückenBild: Ein neuer Trend kommt zum Tragen: Rücksicht auf den Rücken
Ein neuer Trend kommt zum Tragen: Rücksicht auf den Rücken
Die Healthy Back Bag ist die weltweit erste Rückentasche, eine clevere Kombination aus Rucksack und Tasche. Speziell designed, um Rückenschmerzen zu lindern, unter denen immerhin 70 % der Menschen leiden, kommt die Healthy Back Bag sowohl rückenfreundlich als auch äußerst stylisch daher. Dieses ergonomische Meisterstück schmiegt sich an die natürliche …
Bild: Welcome to the Bluelounge FamilyBild: Welcome to the Bluelounge Family
Welcome to the Bluelounge Family
Bluelounge bringt den Postal Bag Rust auf den Markt Bamberg, im Dezember 2012 – Gerade erst hat Bluelounge die Eco-Friendly Bag Serie in Rust vorgestellt, schon bekommt die Taschenfamilie ein neues Mitglied: Den Postal Bag. Und der ist absolut clever. Je nachdem wie die schmale Tasche geklappt wird, können MacBooks von 11" und 13“ waagerecht oder MacBooks …
Bild: Verrat an der hessischen Sozialdemokratie - Politikwechsel bleibt auf der TagesordnungBild: Verrat an der hessischen Sozialdemokratie - Politikwechsel bleibt auf der Tagesordnung
Verrat an der hessischen Sozialdemokratie - Politikwechsel bleibt auf der Tagesordnung
Michael Frischkorn, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Arbeitnehmerfragen (AfA) im Bezirk Hessen-Süd erklärt: Eine bessere Bildungspolitik, Stärkung der Arbeitnehmerrechte, soziale Gerechtigkeit und erneuerbare Energien - für diese Ziele wurde die hessische SPD am 27. Januar gewählt. Die Umsetzung dieses Wählerauftrags haben nun diese vier Abweichler …
Wirtschaftsrat Baden-Württemberg kontert SPD Generalsekretär Hubertus Heil
Wirtschaftsrat Baden-Württemberg kontert SPD Generalsekretär Hubertus Heil
… hervorragend gefahren sind. ?Deshalb wäre es geradezu absurd, zum Beispiel den Kündigungsschutz abschaffen zu wollen, ganz im Gegenteil?, so Zeitel. ?Wir stehen hinter den Arbeitnehmerrechten, fordern aber ganz klar eine Reform des gesamten Arbeitsrechtes hin zu einem fairen Ausgleich für beide Seiten.? Ebenso laufe der SPD-Generalsekretär völlig aus dem …
Bild: Workshop auf der CallCenterWorld: Rechtsrahmen fur das Quality Monitoring im Call CenterBild: Workshop auf der CallCenterWorld: Rechtsrahmen fur das Quality Monitoring im Call Center
Workshop auf der CallCenterWorld: Rechtsrahmen fur das Quality Monitoring im Call Center
… 14.30 Uhr. Anmeldungen sind ab sofort auf www.nice-deutschland.de moglich. Die Teilnahme ist kostenlos. NICE zeigt, wie Call Center beim Thema Sprachaufzeichnungen Arbeitnehmerrechte wahren und ernst nehmen, ohne Unternehmensinteressen zu vernachlassigen. NICE vermittelt so zwischen den unterschiedlichen Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, …
Bild: Forschung mit „brown bag“: Veranstaltungsreihe nach US-Vorbild startet an Fachbereich Wirtschaft und RechtBild: Forschung mit „brown bag“: Veranstaltungsreihe nach US-Vorbild startet an Fachbereich Wirtschaft und Recht
Forschung mit „brown bag“: Veranstaltungsreihe nach US-Vorbild startet an Fachbereich Wirtschaft und Recht
… findet am Donnerstag, 4. April 2013 um 12 Uhr statt. Prof. Dr. Tobias Hagen stellt seine empirische Studie zur Auswirkung der im Jahr 2007 begonnenen Finanzkrise vor. Darin untersucht er, welche Auswirkungen diese auf 88 Länder in Abhängigkeit von deren Finanzmarktregulierung hatte. „Je liberalisierter die Finanzmärkte der Länder waren, desto größer …
VR China: Peking verstößt systematisch gegen Arbeitnehmerrechte
VR China: Peking verstößt systematisch gegen Arbeitnehmerrechte
VR China IGFM: Peking verstößt systematisch gegen Arbeitnehmerrechte Arbeiter ignorierten Streikverbot - Streikführer verschwunden Frankfurt a. M. (31. Mai 2005) - Die Volksrepublik China ist eines von 178 Ländern, die sich ver-pflichtet haben, die internationalen Standards der International Labour Organization (ILO) ein-zuhalten. Trotzdem müssen dort …
Wessel-Werk präsentiert neues UNI BAG Universal-Staubsaugerbeutel Starter-Set für Bodenstaubsauger
Wessel-Werk präsentiert neues UNI BAG Universal-Staubsaugerbeutel Starter-Set für Bodenstaubsauger
Reichshof-Wildbergerhütte, 10. Juni 2015 – Mit dem neuen UNI BAG Starter-Set bietet Staubsaugerzubehör-Spezialist Wessel-Werk einen leichten Umstieg auf das flexible UNI BAG Universal-Staubsaugerbeutel-System, das eine große Vielfalt an innovativen Staubsaugerbeutel-Sorten für unterschiedliche Hygiene-Anforderungen bietet. Das Starter-Set beinhaltet …
Sie lesen gerade: Finanzkrise - Das BAG stärkt Arbeitnehmerrechte