(openPR) VR China
IGFM: Peking verstößt systematisch
gegen Arbeitnehmerrechte
Arbeiter ignorierten Streikverbot - Streikführer verschwunden
Frankfurt a. M. (31. Mai 2005) - Die Volksrepublik China ist eines von 178 Ländern, die sich ver-pflichtet haben, die internationalen Standards der International Labour Organization (ILO) ein-zuhalten. Trotzdem müssen dort Millionen Menschen unter menschenunwürdigen Bedingun-gen arbeiten, da chinesische Firmen internationale Standards und Arbeiterrechte missachten, kritisiert die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Im April diesen Jahres sind deshalb 17.000 Beschäftigte des japanisch/chinesischen Mobiltelefonherstellers „Uniden Electronic Products“ in Shenzhen in Streik getreten. Sie forderten bessere Arbeitsbedingungen und Gewerkschaftsfreiheit, berichtet die IGFM weiter.
China hat seit 1930 insgesamt 23 Dokumente der ILO ratifiziert und sich damit vertraglich verpflichtet. Jedoch werden die Arbeiterrechte von zahlreichen Firmen ignoriert. So wurden mehrere Arbeiter der Mobilfunkfabrik, die bereits im November des Vorjahres einen illegalen Streik organisiert hatten, ent-lassen. Nachdem die lokalen Behörden massiven Druck ausgeübt und Polizeikräfte die Streikenden gewaltsam angegriffen hatten, erstickte der Arbeitskampf nach einer Woche. Die Sprecher der Strei-kenden waren plötzlich verschwunden und werden im Gefängnis oder im Arbeitslager vermutet.
Zwar besagt das novellierte Gewerkschaftsgesetz vom 27. Oktober 2001, dass jeder - wie schon im Gewerkschaftsgesetz von 1992 garantiert - das Recht hat, eine Gewerkschaft zu gründen oder bei-zutreten (Art.3). In der Praxis führt dies jedoch zu massiven Repressionen. Neu an diesem Gesetz ist der Zusatz, dass niemand an gewerkschaftlichem Engagement gehindert und eine Gewerkschaft nicht ohne konkreten Grund aufgelöst werden darf (Art.3).
Das neue Gesetz bietet demnach theoretisch eine Möglichkeit der Interessenvertretung der Arbeit-nehmer und der Durchsetzung der Arbeiterrechte. Während die Rolle der chinesischen Gewerkschaf-ten neu definiert und hervorgehoben wird, wird in der Praxis das Monopol des Allchinesischen Ge-werkschaftsbundes und damit der Parteiideologie als Richtlinie zementiert. Faktisch kontrolliert die Kommunistische Partei weiterhin die Gewerkschaften, das neue Gesetz wird somit zur Farce. Zudem sieht das Gewerkschaftsgesetz kein Streikrecht vor, welches 1982 aus der chinesischen Verfassung gestrichen wurde. Die Begründung: Das politische System habe die „Probleme zwischen Proletariat und Unternehmensbesitzern aufgehoben".
„Die Rechte der chinesischen Arbeitnehmer werden trotz internationaler Vereinbarungen und Gesetze weiterhin mit Füßen getreten. Mutige Arbeitnehmervertreter, die sich für die Rechte ihrer Kolleginnen und Kollegen einsetzen, werden bestraft“, erklärt Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM. Die in Frankfurt ansässige Menschenrechtsgesellschaft fordert daher deutsche Firmen auf, eine solche Wirtschaftspolitik chinesischer Unternehmen durch Produktionsverlagerungen in die Volksrepublik nicht länger zu unterstützen und zu tolerieren. Die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte sollte nicht nur in der europäischen, sondern auch in der asiatischen Wirtschaft an erster Stelle stehen.
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