(openPR) Arbeitsrecht - Vererbbarkeit von Abfindungen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich letztinstanzlich zum Az. 1 AZR 322/05 mit der Frage, ob und wie Abfindungen vererblich sind, befasst.
Konkreter Fall war ein Mitarbeiter, der eine Abfindung aus einem mit dem Arbeitgeber ausgehandelten Sozialplan erhalten sollte, zuvor jedoch verstarb. Die Erben des Arbeitnehmers waren der Ansicht, auf diese Abfindung Anspruch zu haben, klagten daher durch sämtliche arbeitsgerichtlichen Instanzen, letztlich aber erfolglos, wie das BAG im Urteil feststellte.
Danach haben Erben eines vor Fälligkeit einer Abfindung versterbenden Arbeitnehmers nur dann Anspruch auf die Abfindung, wenn diese ausdrücklich als vererblich gekennzeichnet oder vereinbart ist.
Arbeitsrecht - Rückzahlung von Ausbildungskosten
Die Überwälzung von Ausbildungskosten durch den Arbeitgeber auf den Mitarbeiter ist üblich. Meist werden umfangreiche Klauselwerke zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages vereinbart, die die Rückzahlung - gestaffelt nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und weiteren Faktoren - regeln.
Etwas einfacher wollte es sich ein Arbeitgeber machen, der mit vermeintlicher Prägnanz in den Arbeitsvertrag die kurze Klausel aufnahm, dass Ausbildungskosten bei Beendigung in jedem Fall zurückgezahlt werden müssen.
Nachdem dieser Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kündigte und die diesem gezahlten Ausbildungskosten zurückverlangte, wogegen der Arbeitnehmer einwand, dies könne nicht sein, immerhin sei ihm arbeitgeberseits betriebsbedingt gekündigt worden, stritten die Parteien durch die Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht (BAG), dass die Angelegenheit zum Az. 9 AZR 610/05 erwartungsgemäß zu Gunsten des Arbeitnehmers unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte entschied.
Verkehrsrecht - Verbot von Minicomputern beim Fahren
Die Bedienung von Minicomputern, sogenannten Handhelds oder PDAs, ist ebenso wie die von Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt verboten, wie das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe zum Az. 2 Ss 213/05 entschieden hat. Gewehrt hatte sich ein Autofahrer, der just ein solches Gerät beim Fahren benutzte, und von der Polizei mit Bußgeld und einem Punkt in Flensburg belegt wurde.
Die Karlsruher Richter entschieden, dass die Gefahren bei der Bedienung solcher Computer ähnlich groß sind wie die beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, weshalb die Bedienung der Geräte während der Fahrt per se verboten ist.
Das Team von RECHTLEGAL meint augenzwinkernd: "Scheinbar ist nur noch Anwälten und artverwandten Berufsgruppen die Bedienung eines - zumindest analogen - Diktiergeräts während der Fahrt erlaubt."
Versicherungsrecht - unversicherter Kaufpreis-Betrug
Ein nicht rechtsschutzversicherter Kfz-Verkäufer erhielt beim Verkauf seines Wagens einen Scheck über den Kaufpreis, was an sich nicht problematisch ist. Problematisch war nur, dass der Scheck ungedeckt war, was aber erst auffiel, als das verkaufte Kfz samt Schlüssel und Brief weg war.
Kurzerhand meldete der Verkäufer den betrügerischen Kauf seines Wagens seinem Kasko-Versicherer mit der Begründung, sein Kfz sei gestohlen worden, und Diebstahl sei versichert. Der Kasko-Versicherer verweigerte erwartungsgemäß die Regulierung und ließ den versicherten Verkäufer durch die Instanzen klagen.
Letztinstanzlich entschied das Oberlandesgericht (OLG) Saarland zum Az. 5 U 650/05-100, dass es sich bei dem Verkauf gegen ungedeckten Scheck um einen Betrug gehandelt hat, der keinen versicherten Diebstahlsfall darstellt.
In eigener Sache I - Logistikrecht
Rechtsanwalt Kronenberghs hält im Rahmen zweitägiger Seminare in München, Frankfurt und Düsseldorf im Zeitraum April und Mai 2007 Vorträge zum Logistikrecht, im wesentlichen zu rechtlich interessanten Fragen zu Internationaler Logistik und Outsourcing.
Nähere Einzelheiten werden nachgereicht, Informationsmaterial ist beim Team von RECHTLEGAL verfügbar.
In eigener Sache II - Mailserver bei 1&1 down
Seit Anfang der Woche ist der 1&1-Mailserver nur eingeschränkt verfügbar, weshalb Sie diesen newsticker etwas später als sonst erhalten. Eingehende mails wurden an den ersten beiden Tagen kaum ausgeliefert, aktuell scheint sich die Problematik zu normalisieren. Ausgehende mails scheinen nicht betroffen zu sein.
Wir bitten daher unsere Mandanten, die nach dem 14.01.2007 mails an RECHTLEGAL gesendet haben, auf diesem Wege nochmals, sofern es sich um wichtige und eilige Angelegenheiten handelt, um Übersendung, zusätzlich am besten per Fax.
Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.













