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Beweismittelunterschlagung durch Richterin: EU-Kommission ermittelt

Warum ignorierte die Richterin verfahrensrelevante fachärztliche Bescheinigungen des Klägers?
Warum ignorierte die Richterin verfahrensrelevante fachärztliche Bescheinigungen des Klägers?

(openPR) Die Bürgerinitiative FAIRES OEG / SOKO Opferschutz wurde aktuell informiert, dass die EU-Kommission Ermittlungen aufgenommen hat. Es steht der Vorwurf im Raum, dass eine Richterin zum Nachteil eines Bürgers verfahrensrelevantes Beweismaterial unterschlagen hat. Der Geschädigte hat sich in einem Schreiben an die Richterin gewendet und an diese appelliert, "zur Rechtsstaatlichkeit" zurückzukehren. Das Schreiben an die Richterin zeigt auf, mit welch harten Bandagen Richter zum Teil versuchen, unverschuldete Gewaltopfer um die sie aus der Sozialhilfefalle rettenden Entschädigungsansprüche und Opferrenten zu prellen. Leider sind dies keine Einzelfälle. Der Bürgerinitiative liegen inzwischen zahlreiche Leidensberichte vor, welche ähnlich gelagert sind. Es ist nur die Spitze eines Eisberges, und wir sind froh, dass die EU-Kommission nun kritische Fragen stellen wird. Der im Folgenden beschriebene Verfahrensverlauf vor Gericht ist typisch für so viele andere Fälle. Den Namen der Richterin haben wir aus rechtlichen Gründen selbstverständlich unkenntlich gemacht. Es ist nicht die Aufgabe der Bürgerinitiative, die Richterin öffentlich zu verurteilen. Darüber muss nun die Europäische Union entscheiden:



Nachricht an die Richterin , Sozialgericht Aurich; Fwd: CHAP(2020)02200- Acknowledgement of receipt

In Kopie an Frau Referatsleiterin Vassiliadou von der Europäischen Kommission mit herzlichen Grüßen

Hallo Frau Richterin,

gestern erhielt ich die Nachricht von der EU-Kommission, demnach auf meine Beschwerde nunmehr eine umfassende Prüfung erfolgen wird. Sie erinnern sich: Sie haben meine Klage abgewiesen, nachdem Sie mir konsequent und über Jahre die Mitnahme einer Begleitperson zum Begutachtungstermin verweigerten, obwohl ich darauf laut Grundsatzurteil des BSG sogar einen Rechtsanspruch hatte, wie Ihnen bekannt war. Ebenfalls war Ihnen bekannt, dass ich als unverschuldetes Gewaltopfer in der Grundschulzeit an einer PTBS erkrankt bin, und deshalb die erhebliche Gefahr bestand, dass ich retraumatisiert werden könnte. Das Opferschutzrecht der EU schreibt unter anderem deshalb einen sehr behutsamen und rücksichtsvollen Umgang mit gewaltgeschädigten Menschen vor. Doch darauf haben Sie von Anfang bis Ende meines Verfahrens beim Sozialgericht Aurich keinerlei Rücksicht genommen.

Die von Ihnen beauftragte Gutachterin hatte entgegen der höchstrichterlich entschiedenen Rechtslage eine Begleitperson verweigert, und Sie haben bis zur Urteilsverkündung einfach wieder und wieder nicht auf meine diesbezüglichen Anträge reagiert. Ihnen war bekannt, dass ich schon einmal bei einer Begutachtung zuvor eine Panikattacke bekommen hatte und vom Notarzt aus der Praxis geholt worden war. Schließlich wurde ich vor dem von Ihnen in Auftrag gegebenen Gutachtentermin vor Aufregung so stark gesundheitlich belastet, dass ich nächtelang nicht mehr schlafen konnte und mehrere Nervenzusammenbrüche bekam. Schließlich teilte ich Ihnen mit, dass es mir unmöglich ist, unter diesen gesundheitlichen Umständen den Gutachtentermin wahrzunehmen. Unter Verweis auf die Grenzen der Mitwirkungspflichten (gesundheitliche Unzumutbarkeit) sagte ich meine Teilnahme einige Tage vor dem Gutachtentermin ab und legte ein fachärztliches Attest meiner Traumatherapeutin vor, welches Ihnen eindeutig aufzeigte, dass ich beim besten Willen gesundheitlich nicht mehr konnte. Aber Sie ignorierten meine Gesundheitssituation trotz der vorgelegten fachärztlichen Atteste. Über all die Jahre des Verfahrens haben Sie keinerlei Rücksicht auf meinen Gesundheitszustand genommen, und durch Ihre rücksichtslose Verfahrensführung wurde ich mehrmals retraumatisiert, teils schwer und im Grade einer Körperverletzung. Damit haben Sie nicht nur gegen deutsches Recht verstossen, sondern zugleich mehrere Verstösse gegen das Opferschutzrecht der Europäischen Union begangen, nicht zuletzt gegen den Anspruch auf ein "faires Verfahren". Hinzu kam der enorm lange Verfahrensverlauf von mehreren Jahren. Als dann der Anhörungstermin kam, konnte ich mich wiederum nicht gegen Ihr richterliches Fehlverhalten wehren, weil mein Gesundheitszustand meine persönliche Teilnahme auch hier unmöglich machte. Meine Traumatherapeutin Dr. hatte aus diesem Grunde eine fachärztliche Stellungnahme erstellt, welche Ihnen fristgemäß sowohl von meinem Prozessbevollmächtigten (Herrn D. vom VdK) als auch von mir vorgelegt worden war. Auch bezüglich der medizinischen Notwendigkeit einer Begleitperson zur Begutachtung war Ihnen die fachärztliche Bescheinigung meiner Traumatherapeutin Dr. fristgemäß von meinem Prozessbevollmächtigten vorgelegt worden (siehe beide Bescheinigungen im Anhang). Zur Sicherheit hatte ich seinerzeit jeweils ergänzend eine Kopie an Sie übermittelt. Damit waren Ihnen die beiden Bescheinigungen von Frau Dr. je zweimal zugestellt worden. Es wäre daher unvorstellbar und absolut nicht glaubhaft, dass Sie diese Bescheinigungen komplett nicht bekommen haben. Somit mussten Ihnen diese inhaltlich also bekannt sein. Da Sie diese verfahrensrelevanten Unterlagen in Ihrem Urteil jedoch anschließend komplett ignorierten, steht der Vorwurf im Raum, dass Sie diese Beweismittel unterschlagen haben und damit Recht gebeugt haben. Schließlich wiesen Sie in meiner Abwesenheit die Klage ab mit der lapidaren Begründung, ich hätte mich "geweigert", an einer von Ihnen veranlassten Begutachtung teilzunehmen und meine Mitwirkungspflicht zu erfüllen.

Seinerzeit hielten es weder die niedersächsische Landesregierung (vertreten durch die damalige Justizministerin) noch der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas noch der Präsident des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen Peter Heine für nötig, auf meine Beschwerde zu reagieren.

Nun liegt es in den Händen der Europäischen Kommission, Sie und ihre in mein Verfahren involvierten weiteren Kollegen auf das Opferschutzrecht der Europäischen Union zu verweisen und Ihr menschenverachtendes Verhalten kritisch zu würdigen. Von Herzen wünsche ich mir, dass sich in Ihnen ein Sinneswandel zurück zu rechtsstaatlichem Denken vollziehen möge, und sie in künftigen Verfahren die Stärke des Rechts über das Recht des Stärkeren stellen mögen.

Darauf haben Sie schließlich einmal einen richterlichen Eid geschworen...

Es verbleibt Herr

ENDE DES SCHREIBENS AN DIE RICHTERIN BEIM SG AURICH


-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: CHAP(2020)02200- Acknowledgement of receipt
Datum: Wed, 14 Oct 2020 11:14:30 +0000
Von: E-Mail
An:


EUROPÄISCHE KOMMISSION - Justiz und Verbraucher
Brüssel, den 13/10/2020
Mr
Deutschland


Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15/06/2020 , das als Beschwerde unter dem Aktenzeichen
CHAP(2020)02200 registriert wurde (bitte geben Sie das Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel an).
Ihre Beschwerde wird auf der Grundlage des einschlägigen EU-Rechts geprüft werden. Die Dienststelle Justiz
und Verbraucher wird Sie über die Ergebnisse und etwaigen Maßnahmen im Zusammenhang mit Ihrer
Beschwerde unterrichten. (...)
Weitere Informationen zu Vertragsverletzungsverfahren bei Verstößen gegen das EU-Recht entnehmen Sie bitte
dem Anhang zu diesem Schreiben.
Mit freundlichen Grüßen

Europäische Kommission

cid:image002.jpg@01D04A9C.2C093960
GD JUSTIZ und VERBRAUCHER
Referat B2 - Strafprozessrecht
LX40 01/076
B-1049 Brussels
Belgium

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