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VeR unterstützt Ziel der EU-Kommission: Bis 2020 sollen Papierrechnungen verschwinden

07.12.201008:38 UhrVereine & Verbände

(openPR) Frankfurt am Main, 06. Dezember 2010 – Die Europäische Kommission will sich dafür einsetzen, dass bis zum Jahr 2020 die elektronische Rechnung die vorherrschende Fakturierungsmethode ist. In einer Mitteilung hat die EU-Kommission die Vorteile der papierlosen Rechnung betont: geringere Druck- und Portokosten, schnellere Zahlungen und eine niedrigere Fehlerquote. Damit diese Vorteile erreicht werden können, müssen Geschäftspartner laut EU strukturierte Datenformate statt nur PDF-Dateien oder Bilddateien austauschen. Um die Einführung der elektronischen Rechnung voranzutreiben, hat die Kommission ein Bündel an konkreten Maßnahmen vorgestellt. Der VeR engagiert sich auf nationaler und europäischer Ebene für die Verbreitung der elektronischen Rechnung und unterstützt aktiv die Zielsetzung der EU-Kommission.



Die EU-Kommission will technische und rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, die den einfachen Austausch elektronischer Rechnungsdaten ermöglichen. „In einer unabhängigen Expertengruppe, die von der EU eingesetzt wurde, haben wir die Grundlagen für die jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen erarbeitet“, sagt Marcus Laube, Vorstandsmitglied des VeR. Ein wichtiger technischer Aspekt für die maximale Verbreitung von E-Invoicing ist ein Roaming-Standard. Der VeR hat für seine Mitglieder bereits einen solchen Standard entwickelt, mit dem verschiedene E-Invoicing-Dienstleister reibungslos Rechnungsdaten austauschen können. „Damit haben wir in Europa eine Vorreiterrolle übernommen“, ergänzt Laube.

Eines der Hauptziele der EU-Kommission ist die Förderung eines Standard-Datenmodells für elektronische Rechnungen. Ein einheitliches Datenmodell ermöglicht einen fehlerfreien Datenaustausch. Das Europäische Komitee für Normung (CEN) wird im nächsten Jahr Leitlinien für die Standardisierung des von der EU empfohlenen Datenformats erarbeiten. Neben der Definition der technischen Standards spielt auch die Harmonisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen eine große Rolle: Mit der neuen EU-Richtlinie, die zum 1.1.2013 in Kraft tritt, wurde hier zwar ein erster Schritt von der EU-Kommission vollzogen, der VeR sieht aber noch weiteren Handlungsbedarf im Hinblick auf einen konkreten, allgemein verständlichen und von allen EU-Mitgliedsstaaten akzeptierten rechtlichen Rahmen.

Der VeR untertützt aktiv die Arbeit des CEN. Der VeR-Vorstandsvorsitzende Hubert Hohenstein leitet in Brüssel einen Arbeitskreis des CEN, der sich damit beschäftigt, den Austausch von elektronischen Rechnungen zwischen den Dienstleistern auf internationaler Ebene zu vereinfachen. Darüber hinaus treibt der VeR das Thema Datenstandard auch intern voran. Ein verbandsinterner Arbeitskreis prüft, ob das empfohlene Datenformat als Standard zwischen den Verbandsmitgliedern zum Einsatz kommen kann.

Um die Maßnahmen zur Förderung von E-Invoicing zu koordinieren und voranzutreiben, hat die EU-Kommission den Beschluss gefasst, für drei Jahre ein europäisches Stakeholder-Forum einzusetzen. Gleichzeitig werden die EU-Mitgliedsstaaten gebeten, nationale Stakeholder-Foren einzurichten. In Deutschland wurde im März 2010 bereits das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) gegründet. „Wir sind Gründungsmitglied des FeRD, in dem die wichtigsten Dachverbände und die Bundesministerien in Arbeitsgruppen aktiv sind. Das FeRD ist ein schlagkräftiges Gremium, das sich erfolgreich für die Verbreitung von E-Invoicing einsetzt“, erklärt Laube.

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