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RECHTLEGAL - Newsticker 38 + 39/2006 vom 05.10.2006

04.10.200621:08 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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(openPR) Arbeitsrecht - Frist bei Änderungskündigung

Nach der Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Az. 2 AZR 230/05 muss der Arbeitnehmer, dem der Arbeitgeber eine Änderungskündigung gegenüber ausspricht, sich binnen einer Frist von längstens drei Wochen entscheiden, ob er die geänderten Arbeitsbedingungen annimmt, ggf. unter Vorbehalt, oder nicht.



Eine zu kurze Fristsetzung durch den Arbeitgeber macht nicht die Änderungskündigung an sich unwirksam, sondern setzt lediglich die gesetzliche vorgeschriebene Drei-Wochen-Frist in Gang.

Arbeitsrecht - Unwirksamkeit bei Abmahnung

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat zum Az. 19 Sa 1258/05 geurteilt, dass eine arbeitgeberseits erteilte Abmahnung bereits dann vollständig unwirksam ist, wenn sie auf mehrere Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers gestützt ist und bereits eine einzige hiervon unzutreffend ist.

Das Team von RECHTLEGALL rät Arbeitgebern daher, sofern erforderlich, Abmahnungen jeweils auf einzelne Sachverhalte zu beschränken, auf keinen Fall aber zusammenfassende Abmahnungen zu erteilen.

Verkehrsrecht - Rauschdelikte

Während die Zahl der Alkoholunfälle im Straßenverkehr seit Jahren erheblich rückläufig ist, haben sich die amtlich bekannt gewordenen Verkehrsunfälle unter Drogeneinfluss während der letzten zehn Jahre mehr als verdoppelt. Hintergrund hierfür ist sicher auch, dass die Messmethoden erheblich optimiert worden sind.

Erschreckend sind, so das Team von RECHTLEGAL, die Schätzungen von Experten: Danach nehmen etwa 5% der Verkehrsteilnehmer unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teil, weitere 10% unter erheblichem Medikamenteneinfluss und nochmals bis zu 5% unter Drogeneinfluss.

Versicherungsrecht - Typklassenanpassung und Versicherungswechsel

Nachdem zwischenzeitlich die neuen Typklassen veröffentlicht worden sind, wird darauf hingewiesen, dass betroffene Autofahrer ihre Kfz-Versicherungen nicht übereilt kündigen sollten.

Ultimo für die Kündigung des Versicherungsvertrages ist der 30. November des Jahres. Den Zeitraum bis dahin sollten die Versicherungsnehmer nutzen, sich nach anderen Gesellschaften umzusehen.

Wettbewerbsrecht - Vergleichende Werbung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klage des Lebensmittel-Discounters Lidl gegen den Konkurrenten Colruyt zum Anlass genommen, sich wieder einmal mit der - grundsätzlich erlaubten - vergleichenden Werbung zu befassen, diesmal unter dem Teilaspekt, dass diese sich auf ganze Warensortimente bezieht.

Colruyt hat nämlich auf seinen Kassenbons den Hinweis aufgedruckt, wer ein Jahr lang für EUR 100.- pro Woche bei Colruyt einkauft, spare im Vergleich zu anderen Supermärkten mindestens EUR 360.-, im Vergleich zu namentlich genannten Discountern zwischen EUR 150.- und knapp EUR 300.-.

Dieses Vorgehen hat Lidl nicht gepasst, jedoch hat der EuGH entschieden, dass es keinen Grund gibt, warum vergleichende Werbung sich nicht auf das gesamte Warensortiment beziehen kann.

Bruttoinlandsprodukt - Produktivitätsverlust während Fußball-WM

Experten haben errechnet, dass der deutschlandweite Produktivitätsverlust etwa 0,4% des jährlichen Bruttoinlands-Produkts (BIP) beträgt, so nämlich eine Studie der Universität Hohenheim. Danach haben die deutschen Arbeitnehmer durchschnittlich 15 Minuten täglich aufgrund der Fußball-WM weniger gearbeitet.

BGH-Urteil - Absprache bei Aufsichtsrats-Wahl

Absprachen von Großaktionären bei der Wahl eines Aufsichtsrats-Vorsitzenden sind nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zum Az. II ZR 137/05 entgegen der Vorinstanz, dem OLG München, erlaubt. Das höchste deutsche Zivilgericht hat sich strikt an den Gesetzeswortlaut gehalten, wonach solche Absprachen nur auf Hauptversammlungen verboten sind.

Geklagt hatte übrigens die Helvetic GmbH gegen die Münchener Rück, die zusammen mit der Deutschen Bank, Wüstenrot und der Württembergischem den ihr genehmen Kandidaten durchgesetzt hatte.

Recht kurios - Zeitungslesen im schweizer Stau

Der Oberste Schweizer Gerichtshof hat entschieden, dass in der Schweiz bei stockendem Verkehr Zeitung gelesen werden darf. Das oberste schweizer Gericht angerufen hatte ein Züricher, der die Wartezeit im Stau mit Zeitungslesen verbracht hatte, und der nicht bereit war, eine Geldbuße von umgerechnet EUR 63.- zu akzeptieren.

Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.

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