(openPR) Arbeitsrecht - Anfechtung bei gefälschtem Zeugnis
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg hat zum Az. 9 Sa 400/05 entschieden, dass der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag rückwirkend anfechten kann, wenn der Bewerber sich mit gefälschten Zeugnissen vorgestellt hat. Ob der Arbeitgeber diesen Eingehungsbetrug zeitnah oder erst nach Jahren merkt, spielt keine Rolle, ebenso wenig wie die Bewährung des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsplatz.
Arbeitsrecht - Urlaubsübertrag ins Folgejahr
Nach einem Urteil des Landesarbeitsgericht (LAG) Kiel zum Az. 3 Sa 433/05 wird Urlaub, den ein Mitarbeiter tatsächlich im laufenden Jahr nicht nehmen kann, ohne weiteres ins Folgejahr übertragen. Ein Antrag des Arbeitnehmers nebst Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich.
Allerdings sind an das Erfordernis, dass der Arbeitnehmer den Urlaub nicht nehmen kann, strenge Voraussetzungen zu stellen. Die simple Nichtbeantragung von Urlaub oder dessen Vergessen durch den Arbeitnehmer reichen hierzu nicht aus, wie das Team von RECHTLEGAL bemerkt.
Geringfügig Beschäftigte - Steuerlast beim Arbeitnehmer
Bis zum Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt ging die Frage, wer die Steuerlast bei einem geringfügigen Beschäftigungs-Verhältnis trägt.
Letztinstanzlich hat das BAG zum Az. 5 AZR 628/04 entschieden, dass - wie bei allen Arbeitsverhältnissen mit Ausnahme der vereinbarten Nettolohn-Abrede - der Arbeitnehmer die Steuerlast zu tragen hat.
Mietrecht - Voraussetzungen für Energieeinsparung und Renovierung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich zum Az. VIII ZR 47/05 mit einer Renovierung, nämlich dem Austausch 30 Jahre alter Isolierglas-Fenster gegen moderne Wärmeschutz-Fenster, auseinander gesetzt.
Der Vermieter hatte die Fenster gewechselt und wollte die Kosten hierfür auf die Mieter umlegen. Dies hat der BGH dem Vermieter untersagt, und zwar mit der Begründung, dass dies nur dann geht, wenn den Mietern der Vergleich zwischen "alt" und "neu" plausibel gemacht wird.
Da es hieran fehlt, muss der Vermieter die Kosten für die neuen Fenster selbst tragen, so der BGH kurz und knapp.
Arbeitsrecht - Ausbezahlung von Urlaub / Urlaubsabgeltung
In der Rechtssache C-124/05 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eine interessante Entscheidung getroffen:
Nach diesem Urteil darf im Vorjahr nicht genommener Jahresurlaub in der Mindesthöhe von vier Wochen nicht ausbezahlt werden. Der Auszahlung steht im wesentlichen die EU-Arbeitszeit-Richtlinie entgegen, darüber hinaus, dass der Urlaubsanspruch ein bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Gemeinschaft ist. Die finanzielle Entschädigung für nicht genommenen Urlaub schafft einen richtlinienwidrigen Anreiz, auf den Urlaub gegen Entgelt zu verzichten, so das höchste Europäische Gericht.
Mit dieser Begründung widersprach der Europäische Gerichtshof der Ansicht des Niederländischen Sozialministeriums.
Vertragsrecht - Idiotentest gegen Schmiergeld ...
... diese Rechnung ging für den Autofahrer, so jedenfalls das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe zum Az. 19 W 37/05, nach hinten los.
Zum Hintergrund: Der Autofahrer und der Betreiber einer Beratungsstelle für MPU ("Idiotentest") vereinbarten, dass letzterer dafür sorgt, dass ersterer die MPU in einer anderen Stadt als bisher ablegt und dort erfolgreich besteht. Hierfür flossen EUR 8.000.-.
Nachdem das Vorhaben scheiterte, verlangte der Autofahrer Rückzahlung des Schmiergeldes, jedoch zu Unrecht, so das OLG Karlsruhe. Nach dessen Urteil ist das Geschäft sittenwidrig, weshalb das Geld nicht zurückverlangt werden kann.
Verkehrsrecht - Halter haftet für Brandschäden
Ein Autofahrer parkte sein Kfz vor einem Einkaufszentrum. Während er seelenruhig seinen Einkäufen nachging, brannte sein Fahrzeug ohne Fremdeinwirkung vollständig aus und beschädigte hierbei ein daneben stehendes Fahrzeug. Dessen Eigentümer wiederum verlangte Ersatz der rund EUR 2.000.- Schaden und zog vor Gericht.
Dort, nämlich beim Amtsgericht (AG) Ulm, bekam er zum Az. 3 C 29/05 Recht. Auch wenn ein Kfz auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt ist, befindet es sich noch in Betrieb. Außer Betrieb ist es erst, wenn es an einem Ort außerhalb des allgemeinen Verkehrsraums abgestellt wird, so die Ulmer Richter.
Zu guter Letzt - In eigener Sache I
Wir bedauern das Nichterscheinen unseres letzten newstickers, avisiert für Ende April 2006 aufgrund technischer Probleme.
Zu guter Letzt - In eigener Sache II
Unser Rechtstipp Mai 2006, der unter dem Titel "Arbeitsrecht - Fußball-WM" letzte Woche erschienen ist, "stürmt die Charts".
Dieser Rechtstipp ist bei den großen Suchmaschinen wie Google, Yahoo und MSN bereits bei der Suche nach "arbeitsrecht fußball-wm" (oder anders herum) auf der ersten Seite der Suchmaschinen hervorragend platziert.
Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.













