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RECHTLEGAL - Newsticker 08/2006 vom 24.02.2006

24.02.200610:57 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: RECHTLEGAL - Newsticker 08/2006 vom 24.02.2006
Anwaltskanzlei Kronenberghs
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(openPR) Arbeitsrecht - "Grußlose" Kündigung

Bis zum Landesarbeitsgericht (LAG) Köln gelangte die verhaltensbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers, der den Arbeitgeber aus Verärgerung nicht mehr grüßte. Der nicht gegrüßte Arbeitgeber sprach daraufhin die Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen aus. Die Kölner LAG-Richter erkannten demgegenüber zum Az. 9 Sa 657/05, dass lediglich das einfache Nichtgrüßen keine Kündigung rechtfertigt, da die Grußverweigerung keine grobe Beleidigung darstellt.



Das Team von RECHTLEGAL ist immer wieder erstaunt über den sehr pfleglichen und kollegialen Umgang zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages.



Versicherungsrecht - gestohlenes Notebook

Wer seine Tasche, beinhaltend sein Notebook, an einem frequentierten Bahnhof kurz abstellt, um sich eine Fahrkarte zu holen, verhält sich grob fahrlässig. Ist nach dem erfolgreichen Erwerb der Fahrkarte die Tasche nebst Notebook gestohlen, gibt es hierfür keinen Ersatz, so das in Computer-Rechtsfragen renommierte Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg zum Az. 7 C 68/04.

Damit liegt dieses Gericht auf der Linie weiterer Gerichte, wie unter anderem des Landgerichts Köln, welches zum Az. 24 S 13/04 zu einem vergleichbaren Ergebnis bei einem aus einem Auto gestohlenen Notebook, ebenfalls aufbewahrt in einer Aktentasche, kam.



Vertragsrecht - Rückabwicklung Autokauf

Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat zum Az. 8 U 2366/04 die Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrages für den Käufer erleichtert. Im Rahmen einer solchen Rückabwicklung muss der Verkäufer das fehlerhafte Auto zurücknehmen und den Kaufpreis rückerstatten. Im Gegenzug muss sich der Käufer die gezogenen Nutzungsvorteile anrechnen lassen.

Bislang galt die richterliche Faustformel, ein Auto hält 150.000 km, weshalb die Nutzungsentschädigung des Käufers 0,67% je 1.000 km beträgt. Inzwischen legen die Gerichte, so auch das OLG Nürnberg, eine Haltbarkeit von 250.000 km zugrunde, weshalb die Nutzungsentschädigung sich von 0,67% auf 0,4% je 1.000 km reduziert, also um beachtliche 40%.



Primärenergie - Offenlegung von Gaspreisen

Die RECHTLEGAL-Lieblingsthematik der Kosten der Primärenergie ist um einen neuerlichen Beschluss des Landgerichts Hannover (das Az. liegt noch nicht vor) bereichert worden.

Das LG Hannover hat die Stadtwerke Hannover in diesem Beschluss verpflichtet, die gesamte Kalkulation des Unternehmens vor Gericht offen zu legen, damit das Gericht die in diesem Verfahren streitige Erhöhung der Gaspreise nachvollziehen kann.

Das Team von RECHTLEGAL berichtet weiter.



Sozialrecht - Klagewelle erwartet

Die Sozialgerichte erwarten eine erhebliche Klagewelle im laufenden Jahr, gestützt auf die Zahlen für den Monat Januar 2006. Grund hierfür sollen nach Expertenkreisen die Umzugsaufforderungen sein, eine neue, kleinere und preiswertere Wohnung zu beziehen.

Nach Ansicht des Teams von RECHTLEGAL ist dies wieder einmal ein eindrucksvoller Beweis für die Kompetenz des Staates, Reformen ohne jede Überlegung ihrer Konsequenzen in Kraft zu setzen.



Steuerrecht - erhebliche Mehreinnahmen

Die deutschen Steuereinnahmen steigen nach neuesten Berechnungen innerhalb des Zeitraums bis zum Jahr 2009 um mehr als EUR 80 Mrd. Bereits dieses Jahr waren Mehreinnahmen von über EUR 4 Mrd. im Vergleich zur Steuerschätzung aus November 2005 zu verzeichnen.

Ob diese Mehreinnahmen in die Sanierung der Haushalte zur künftigen Minimierung von Zinszahlungen fließen, bleibt - sehr vorsichtig formuliert - abzuwarten.



Logistik - Firmen gründen Initiative

Firmen der Hamburger Logistik-Branche haben einen Verein gegründet, der sich künftig für die Firmeninteressen einsetzen soll.

Grund hierfür ist das Fehlen einer Organisation, die die gesamte Logistik im Großraum Hamburg abdeckt. Diese Lücke soll, so der stellvertretende Vorsitzende der Initiative, Gunther Bonz, Staatsrat in der Wirtschaftsbehörde, geschlossen werden.

Das Team von RECHTLEGAL bleibt logistisch am Ball.



Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.

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