(openPR) Thema: Bundesverfassungsgericht / Luftsicherheitsgesetz
Datum: 15. 02. 2006
Das Bundesverfassungsgericht hat heute geurteilt: Das so genannte Luftsicherheitsgesetz ist grundgesetzwidrig. Dazu erklären Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. und Paul Schäfer, verteidigungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. :
Das Bundesverfassungsgericht hat damit zugleich die Position der Linkspartei.PDS bestärkt: Das so genannte Luftsicherheitsgesetz ist eine Lizenz zum Töten. Das wiederum verstößt gegen Artikel I Grundgesetz, wonach die Würde des Menschen unantastbar ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat zudem betont: Der Bundestag hat mit diesem Gesetz seine Kompetenz überschritten und versucht, das grundgesetzliche Trennungsgebot zwischen Bundeswehr und Polizei aufzuheben.
Wir appellieren daher dringend an die Koalitions-Parteien, nicht länger mit dem Grundgesetz zu spielen. Die Bundeswehr hat im Inneren nichts zu suchen, auch nicht zur Fußball-Weltmeisterschaft.
* * *


