(openPR) Union ist gesprächsbereit, die erforderliche Grundgesetzänderung vorzunehmen
22. Oktober 2003 - Zu Zeitungsmeldungen, Rot-Grün sei sich bei den Themen Terrorabwehr aus der Luft und der Verfassungsklarstellung für den Bundeswehreinsatz zur Antiterrorbekämpfung uneinig, erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Rot-Grün ist bei der Terrorabwehr aus der Luft handlungsunfähig. Das ist unverantwortlich und verhindert den notwendigen Schutz der Bevölkerung.
Es ist bekannt, dass bereits innerhalb der SPD zwischen Verteidigungsminister Struck und Innenminister Schily zur Frage der Verfassungsänderung grundlegende Meinungsverschiedenheiten bestanden. Struck durfte aus Gründen der Fraktionsdisziplin seine zutreffende Ansicht, zur Terrorabwehr in der Luft bedürfe es einer Grundgesetzänderung, nicht mehr äußern. Und jetzt sträuben sich auch noch die Grünen dagegen, dass das ohnehin rechtlich unzureichende Luftsicherheitsgesetz notfalls den Abschuss eines von Terroristen entführten Flugzeuges vorsieht.
Es ist gut, dass Innenminister Schily jetzt auf den Weg der Vernunft eingeschwenkt sein soll und eine Grundgesetzänderung befürwortet.
Die Union ist gesprächsbereit, die erforderliche Grundgesetzänderung vorzunehmen. Wir hoffen, dass zum Schutz der Bevölkerung nicht noch mehr Zeit sinnlos verstreicht.
Autor(en): Hartmut Koschyk
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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