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Anhörung bestätigt Notwendigkeit der Grundgesetzänderung bei der Terrorbekämpfung

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Anhörung zum Luftsicherheitsgesetz

Zum Verlauf der Expertenanhörung zum Luftsicherheitsgesetz erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der zuständige Berichterstatter, Clemens Binninger MdB:

Nach dem Verlauf der heutigen Expertenanhörung ist Rot-Grün jetzt aufgerufen, den Weg für die notwendige Grundgesetzänderung freizumachen und dem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (BT-Drs. 15/2649) zuzustimmen.

Das sollte Rot-Grün nunmehr nicht mehr so schwer fallen, da auch von Seiten der von der Koalition genannten Sachverständigen die Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung bestätigt wurde.

Es ist eine Zumutung für die Personen, die zum Schutz der Bevölkerung handeln und entscheiden müssen, wenn sie sich auf eine unsichere Rechtsgrundlage stützen müssen. Eine wirksame Erhöhung der Rechtssicherheit durch unmissverständliche Ermöglichung eines Luftwaffeneinsatzes ist daher zum Schutz unserer Bevölkerung und zum Schutz der handelnden Personen unverzichtbar.

Es ist deutlich geworden, dass die Terrorabwehr bei Gefahren aus der Luft und der See kein Thema für ideologische Gräbenkämpfe ist.

Gesetzentwurf der Unionsfraktion (PDF): http://www.cducsu.de/aktuelles/initiativen/A4E1F248C63D44E44BA502E44C3096B711348-o7dx1wrh.pdf

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