(openPR) a) Kürzlich erteilte Zustimmung zur Gesetzesinitiative: die Reform des spanischen Arbeitsmarktes.
Der erwarteten Reform des spanischen Arbeitsmarktes wurde durch Gesetz R.D. 3/2012 vom 10 Februar, in Bezug auf dringende Maßnahmen zur Reform des Arbeitsmarktes zugestimmt.
Einige der Hauptmaßnamen beinhalten was folgt:
- Änderung im individuellen Kündigungsschutz: Die Zahlungen von Abfindungen bei Entlassungen geht von 45 auf 33 Tage Gehalt pro Beschäftigtenjahr zurück, mit einem Maximum von 24 Monaten.
- Änderung im kollektiven Kündigungsschutz aus betrieblichen, technischen oder Produktionsgründen: In der Mehrzahl der
Fälle fällt das Erfordernis der öffentlichen Genehmigung weg.
- Änderungen in den gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitsgerichtprozess: Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens im kollektiven Arbeitsrecht.
- Größere vertragliche Flexibilität und größere Flexibilität bei Suspendierungen, Verkürzung der Arbeitszeiten und den Arbeitsbedingungen. Änderung bei Auswirkungen von Tarifverträgen. Neue unbefristete Verträge für Unterstützung von Unternehmen, mit Steuervergünstigung für Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitnehmern. Verlängerung der maximalen Laufzeit von Ausbildungs- und Fortbildungsverträgen auf 3 Jahre. Steuerliche Ermäßigungen bei der Umwandlung von befristeten Verträgen in feste Verträge.
Tag des Inkrafttretens des R. D. Gesetzes 3/2012: 12.02.2012.
b) Laufende Gesetzgebungsverfahren: Kurz gefasst, das Gesetz über den Unternehmer.
Mit dem Ziel Unternehmen zu unterstützen, bereitet die spanische Regierung ein Gesetz über den Unternehmer vor: weniger Formalitäten bei der Gründung eines Unternehmens, Beschleunigung der Umsetzung des Unternehmens, Steuervergünstigungen, mehr Anreize und Erleichterung bei der Erlangung von Krediten und Unterstützung bei der Internationalisierung.
Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen die Folgenden:
- Beginn der unternehmerischen Tätigkeit bereits mit nur einer Kreditkarte und anschließender formellen Unternehmensgründung in den darauffolgenden 6 Monaten. Anwendung von ermäßigten Körperschaftssteuersätzen für kleine Unternehmen; Antrag auf Körperschaftssteuerermäßigungen für Forschungsaktivitäten. Herausschieben der Verpflichtung zur Abführung der Umsatzsteuer auf den Zeitpunkt der Bezahlung der Rechnung. Regulierung und Förderung von „business angels" Netzwerken.
- Steuerermäßigung zur Förderung der Internationalisierung:
Ausgaben für die Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder anderen Veranstaltungen im Ausland oder in Spanien mit internationalen Bezug; Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen mit Bezug zur Internationalisierung; Ausgaben für Weiterbildungsmaßnahmen des Personals; Ermäßigungen bei Investitionen im Ausland; Steuerermäßigungen für Investitionen für den Erwerb von Eigenmitteln von ausländischen Unternehmen auf spanischem Gebiet um die Mehrheit der Stimmrechte zu erlangen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wobei ein jährlicher Höchstbetrag für Ermäßigungen von 30.050.605,22 € in Abzug gebracht werden kann und nicht mehr als 25% der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage des vorangegangen Veranschlagungzeitraums erreicht werden darf.
Geschätzte Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes: erste Hälfte 2012.










