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EU-Vertragsverletzungsverfahren zum TKG eingeleitet

28.04.200423:19 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Bundesregierung verschleppt den Kabinettsbeschluss zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes weiter

9. September 2003

Anlässlich des nun begonnenen Vertragsverletzungsverfahrens der EU- Kommission wegen Nichtumsetzung der TK-Richtlinien erklärt die Internet-Beauftragte und Berichterstatterin für Telekommunikation der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Martina Krogmann MdB:

Die Bundesregierung verschleppt den Kabinettsbeschluss zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) weiter. Dadurch entsteht nicht nur erheblicher volkswirtschaftlicher Schaden in der gesamten ITK-Branche, sondern jetzt kommt es noch schlimmer: Die EU-Kommission leitet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik ein!

Hintergrund: Die Umsetzungsfrist für das EU-Richtlinienpaket endete bereits am 24. Juli dieses Jahres. In dem obligatorischen Vorverfahren wird die Bundesregierung nun auch der Kommission erklären müssen, dass sich die Verabschiedung des Gesetzes mindestens bis Mitte nächsten Jahres verzögern wird. Damit ist sicher: Anfang 2004 wird das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof eingeleitet. Folge eines solchen Verfahrens: Es drohen Sanktionen von mindestens 10.000 Euro pro Tag bis zur Verabschiedung des Gesetzes.

Durch die Untätigkeit der Bundesregierung fällt Deutschland in einem weiteren wichtigen Bereich in Europa zurück. Länder wie Großbritannien, Italien, Österreich und die skandinavischen Mitgliedsstaaten haben entsprechende Gesetze inzwischen verabschiedet.

Die Bundesregierung muss schnell einen Gesetzesentwurf vorlegen, damit der parlamentarische Entscheidungsprozess begonnen werden kann!

 

Autor(en): Dr. Martina Krogmann

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

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