(openPR) Für ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Dosenpfand gibt es keine sachlichen Gründe
Berlin, 18. Juli 2003 - Zu Berichten über die angebliche Absicht des für Binnenmarkt zuständigen EU-Kommissars Frits Bolkestein, wegen des gegenwärtig eingeschränkten Vollzugs der Pfandpflicht in Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten zu wollen, erklärt der Sprecher des BMU, Michäl Schroeren:
Es gibt keine Anzeichen dafür, dass Importprodukte von der gegenwärtigen Pfandübergangsregelung benachteiligt werden. Im Gegenteil: In Deutschland ist im ersten Halbjahr 2003 -- also seit der Einführung des Pfandes -- 15% mehr ausländisches Mineralwasser verkauft worden als vorher -- so die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung. Mineralwässer aber machen mehr als die Hälfte der pfandpflichtigen Importe aus.
Ein Vertragsverletzungsverfahren in dieser Angelegenheit hätte keinerlei sachliche Grundlage. Das Gegenteil des vorgeblich gewollten würde erreicht. Eine vorzeitige Beendigung der Übergangsregelung ohne bundesweites Rücknahmesystem träfe gerade die Importeure ausländischer Getränke besonders hart. Deutschland müsste dann das Pfand vom Abfüller bis zur Ladentheke auf jeder Stufe des Vertriebs erheben. Will Herr Bolkestein den Importeuren ausländischer Mineralwässer dadurch helfen, dass er Pfandvollstrecker bis nach Evian und San Pelegrino schickt?
Selbst wenn es zu einem Vertragsverletzungsverfahren käme, hätte dies keinerlei rechtliche Auswirkungen, da nicht das Einwegpfand selber von der Kommission beanstandet würde. Vor Ablauf der Übergangsfrist am 30.9.2003 wäre ohnehin nicht mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu rechnen. Nach der Ankündigung des Unternehmens Lekkerland-Tobaccoland wird es ab dem 1.10.2003 ein bundesweites Rücknahmesystem geben
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