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Struck soll GEBB endlich zu Grabe tragen

29.04.200412:35 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Entscheidung der 1. Vergabekammer des Bundes zur Bekleidungsversorgung

19. November 2002

Zu der bekannt gewordenen Entscheidung der 1. Vergabekammer des Bundes zur Bekleidungsversorgung der Bundeswehr sowie zur geplanten Prüfung der Europäischen Kommission zur Befreiung des Lohnkostenanteils von der Mehrwertsteuer bei privaten Managementgesellschaften der Bundeswehr erklären der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Schmidt MdB, und der stellvertretende Vorsitzende des Verteidigungsausschusses und zuständige Berichterstatter, Thomas Kossendey MdB:



Neueste Entwicklungen rund um die GEBB sollten Verteidigungsminister Struck veranlassen, die GEBB endlich zu Grabe zu tragen. Die weitere Vergeudung von Steuergeldern durch die GEBB muss endlich beendet werden.

Die GEBB und ihre Tochtergesellschaften im Bereich der Bekleidung wurden vom ehemaligen Bundesminister der Verteidigung Scharping u.a. mit dem Ziel gegründet, sich damit dem als zu kosten- und schwerfällig angesehenen öffentlichen Auftrags- und Vergaberecht entziehen zu können. Dieses Ziel hat der Parlamentarische Staatssekretär Hans Georg Wagner MdB in einem Schreiben vom 10. Dezember 2002 nochmals ausdrücklich bestätigt.

Dem schiebt die 1. Vergabekammer des Bundes in einer ersten, noch nicht rechtskräftigen Entscheidung, Az.: VK 83/02 vom 12.12.2002, zur Bekleidungsversorgung einen ersten Riegel vor. Die von der GEBB gegründete Bekleidungsgesellschaft stehe quasi nicht im Wettbewerb und sei ein Monopolnachfrager am Markt. Sie sei durch zahlreiche vertragliche Verpflichtungen derart an staatliche Stellen gebunden, dass sie faktisch von Ihnen beherrscht werde.

Darüber hinaus wurde bekannt, dass der zuständige EU-Kommissar Frits Bolkestein prüfen wolle, ob die zwischen der Bundeswehr und privaten Managementgesellschaften der GEBB abgeschlossenen Verträge, nach denen für den Lohnkostenanteil des bereitgestellten Bundeswehrpersonals keine Mehrwertsteuer anfallen soll, gegen geltendes EU-Recht verstossen. Sollte sich die Auffassung der EU-Kommission bestätigen, dass die Lohnkosten mehrwertsteuerpflichtig seien, fiele der Kostenvorteil der GEBB weg und damit das unausgegorene Geschäftsmodell der GEBB in sich zusammen. Die GEBB gerät neben den kritischen Bemerkungen des Bundesrechnungshofs, die bis heute nicht überzeugend ausgeräumt werden konnten, von weiterer Seite unter starken Druck.

Autor(en): Thomas Kossendey, Christian Schmidt

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

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