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Dienstleistungsrichtlinie: Umsetzung ungenügend!

11.07.201216:32 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Dienstleistungsrichtlinie: Umsetzung ungenügend!

(openPR) Die „Bolkestein-Richtlinie“ über Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt war einer der am heftigsten umstrittenen EU-Rechtsakte und gilt als mitverantwortlich für das Scheitern des EU-Verfassungsvertrags. Viele Bürger in Frankreich und den Niederlanden befürchteten Lohndumping und weitere Nachteile. Sie protestierten gegen Bolkestein und votierten gegen die EU-Verfassung. Nur zögerlich und unter Widerständen nahmen die Mitgliedstaaten den Rechtsakt schließlich doch an. Nun zeigt sich, daß auch die Umsetzung problematisch ist: Die Länder haben ihren Gestaltungsspielraum dabei so genutzt, daß die EU-Kommission noch zahlreiche Hindernisse und Lücken sieht, insbesondere was den Status von grenzüberschreitend erbrachten Dienstleistungen anbelangt.


Nach wie vor existieren nationale Regelungen, die wegen der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes den Dienstleistungserbringer zur Durchführung von „wirtschaftlichen Bedarfsprüfungen“ verpflichten; zudem ist die Versicherungslage bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen oft unklar. Diese Steine will die EU-Kommission aus dem Weg geräumt wissen und droht bereits mit dem Europäischen Gerichtshof. Der Rechtsakt selbst soll allerdings nicht angetastet werden. Stattdessen gibt es Mahnungen - und Zuckerbrot: Bei der vollständigen Umsetzung des Rechtsakts könne das Bruttoinlandsprodukt der EU um bis zu 2,6% gesteigert werden, während die bisher getroffenen Maßnahmen lediglich zu 0,8% mehr Wachstum führen, so die Brüsseler Behörde.
Derzeit entfallen über 45% des Bruttoinlandsprodukts der Europäischen Union auf den Bereich, der durch die Dienst¬leistungsrichtlinie geregelt ist. Diese deckt Dienstleistungen in Bereichen wie Bau und Handwerk, Einzelhandel, Tourismus, privatem Bildungswesen sowie in den meisten reglementierten Berufen (z.B. Anwälte, Architekten, Ingenieure und Buchhalter) ab. Durch den Rechtsakt sollte vor allem Dienstleistern die Wahrnehmung ihrer Niederlassungsfreiheit erleichtert und der freie, grenzüberschreitende Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten einfacher gemacht werden.
Was wurde bislang erreicht, was versäumt? Wer profitiert von der unvollständigen Umsetzung und wem schadet sie? Was plant die EU-Kommission weiter, um den Mitgliedstaaten Beine zu machen, und wie hängt die Richtlinie mit dem Rechtsakt über Berufsqualifikationen zusammen?

Der „Europäische Informationsbrief Bildung & Beschäftigung“ informiert außerdem über neue Antragsmöglichkeiten bei EU-Förderprogrammen und Ausschreibungen in den Bereichen Bildung, Forschung, Kultur und Beschäftigung. Im Sonderteil „STAGE EUROPE aktuell“ werden zudem Praktikumsmöglichkeiten bei EU-Behörden, -Agenturen und -Auslandsvertretungen, z.B. beim Gerichtshof und bei der EU-Delegation in Mexiko, aufgezeigt.
Weitere Themen sind die Prioritäten der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft in den Bereichen Beschäftigung, Soziales, Bildungspolitik sowie Migration und Integration; der Streit zwischen EU-Ministerrat und Europaparlament um Schengen, aktuelle Konsultationen sowie andere Neuigkeiten aus EU-Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik. Darunter befinden sich auch neue Rechtsakte der EU nebst Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Altersdiskriminierung, Sozialleistungen für entsandte Arbeitnehmer u.a. Ein kostenloses Leseexemplar im PDF-Format kann über www.europa-kontakt.de bestellt werden.

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