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EU-DLR – nur mit elektronischen Signaturen

09.11.200917:38 UhrIT, New Media & Software
Bild: EU-DLR – nur mit elektronischen Signaturen
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(openPR) Governikus Kunden sind gut gerüstet für die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie

Die Kommunikation zwischen Dienstleistungserbringern und Einheitlichen Ansprechpartnern darf, wenn sie wie in der EU-Dienstleistungsrichtlinie festgelegt, vollständig elektronisch und aus der Ferne erfolgt, nur unter Einsatz qualifizierter elektronischer Signaturen abgewickelt werden. Nur so kann dem in der „Papierwelt“ üblichen Schriftformerfordernis bei der elektronischen Kommunikation entsprochen werden. Dies wurde jetzt in einem Gutachten der Universität Mannheim festgestellt, das im Auftrag der Projektgruppe „Dienstleistungsrichtlinie“ des priorisierten Deutschland-Online-Projekts erstellt wurde.


Die Vorbereitungen zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die bis Ende Dezember dieses Jahres abgeschlossen sein müssen, laufen auf Hochtouren. Die Verwaltungen in Ländern und Kommunen sind dabei, Strukturen einzurichten, mit denen Dienstleistungserbringer aus ganz Europa mit den Einheitlichen Ansprechpartnern elektronisch kommunizieren können. Dazu gehören neben Dokumentenmanagementsystemen auch Lösungen für die elektronische Signatur von Dokumenten und für den sicheren und rechtsverbindlichen Versand von Nachrichten.
Landes- und Kommunalverwaltungen, in Bundesländern, die dem Projekt „Pflege Governikus“ beigetreten sind, stehen mehrere Lösungen von bremen online services GmbH & Co. KG (bos KG) bereit, um diesen Anforderungen gerecht zu werden:
• der Governikus Signer Professional Edition - mit ihm können Signaturen erstellt und verifiziert sowie Dokumente ver- und entschlüsselt werden
• Govello, die Software zum Erstellen, Senden und Empfangen von OSCI-Nachrichten – auch mit elektronischer Signatur
Für die Verwaltungen in Ländern und Kommunen gibt es die Möglichkeit, Landeslizenzen für die Signaturlösungen Governikus Signer Integration Edition und Governikus Web Signer zu erwerben. Dies ermöglicht die Einbindung der beiden Signatursoftwareprodukte in Fachverfahren und Online-Anwendungen zu besonders günstigen Konditionen. Dabei ist deren Anwendung keineswegs auf die Umsetzung der EU-DLR beschränkt. Beide Produkte können auch in anderen Bereichen der Verwaltung eingesetzt werden, zum Beispiel im Personenstandswesen oder bei der Langzeitarchivierung elektronischer Dokumente.
Der Governikus Signer Integration Edition ermöglicht die einfache Einbindung von Signatur- und Verifikationsfunktionen sowie Ver- und Entschlüsselung in bestehende Fachanwendungen per Schnittstellenanbindung. So können beispielsweise Dokumentenmanagementsysteme einfach um Signaturfunktionen erweitert werden.
Mit dem Governikus Web Signer können Signaturfunktionen in Web-Anwendungen und Online-Formulare integriert werden.
Mit einbezogen in das Projekt „Pflege Governikus“ und die Rahmenverträge zum Erwerb von Landeslizenzen sind übrigens auch Kammern und Berufsgenossenschaften, die ebenfalls von der Umsetzung der EU-DLR betroffen sind.

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