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Arztethos und ärztlich begleiteter Suizid

14.08.200908:32 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Arztethos und ärztlich begleiteter Suizid
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
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(openPR) Ungeachtet der Auffassung des Präsidiums der BÄK ist die ärztliche Assistenz beim Suizid in bestimmten Grenzfällen durchaus eine Option, die den Ansprüchen höchster Humanität genügt. Hierbei ist nicht von zentraler Bedeutung, ob die ärztliche Assistenz beim Suizid dem Arztethos entspricht oder nicht; entscheidend ist, dass das Recht nicht weithin das zu übernehmen gedenkt, was eine konservative Arztethik als „moralisches Recht“ für die einzelnen Berufsangehörigen für verbindlich erachten will. Im Übrigen spricht einiges dafür, unabhängig von der strafrechtlich relevanten Frage der sog. Tatherrschaft das Thema insgesamt zu enttabuisieren, da in der Tat die Grenzen zu einer aktiven Sterbehilfe fließend werden, wie u.a. an der finalen Sedierung besonders deutlich wird. .



Freilich bleibt es der BÄK unbenommen, sich in dieser Frage zu positionieren. Aber vermessen dürfte der damit eingehende Anspruch sein, nicht nur für einen gesamten Berufsstand eine ethische Grundsatzentscheidung zu treffen, sondern zugleich auch erhebliche Hürden aufzurichten, die es dem sterbenskranken verunmöglichen, würdevoll zu sterben und eine diesbezüglich Entscheidung auch für einen „schnellen Tod“ zu treffen. Eine derartige (moralische Rechtssetzungs-)Kompetenz kommt weder der BÄK noch den LÄK zu, wie im Übrigen sich an der Berliner Berufsregelung (§ 16 – Sterbebegleitung) deutlich ablesen lässt. Auch hier sind die Grenzen der Patientenautonomie nicht gewahrt und der Versuch, Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht der Patienten mit Hinweis auf das ärztliche Selbstbildnis zu kaschieren, dürfte im Hinblick auf die Verfügung der Berliner Staatsanwalt „enttarnt“ worden sein.

Es scheint an der Zeit zu sein, dass die Ärzteschaft sich auf das konzentriert, was unmittelbar in ihrem Interesse liegt, ohne sich gleich dazu berufen zu fühlen, einen moralischen und ethischen Grunderziehungsauftrag gegenüber den Patienten und den Bürgerinnen und Bürgern wahrzunehmen, der ihr nicht zukommt! Es ist daher völlig zureichend, wenn der Arztberuf von Ideologien freigehalten wird und nicht dazu dient, ein überhöhtes Selbstbildnis in der Öffentlichkeit zu skizzieren, mit dem nicht selten ein Missionierungsauftrag besonderer Art und Güte verbunden zu sein scheint, der gelegentlich die Züge einer ethischen Inquisition anzunehmen droht.

Im Oktober werden sich namhafte Referenten aus Lehre, Forschung und Praxis sich des Themas annehmen, um so einen nachhaltigen Beitrag zur Diskussion leisten zu können. Vgl. dazu http://www.nursing-health-events.de/

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