openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Ärztliches Berufethos nicht bindend

26.08.200908:59 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Ärztliches Berufethos nicht bindend
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth

(openPR) Ungeachtet der Auffassung des Präsidiums der BÄK ist die ärztliche Assistenz beim Suizid in bestimmten Grenzfällen durchaus eine Option, die den Ansprüchen höchster Humanität genügt. Hierbei ist nicht von zentraler Bedeutung, ob die ärztliche Assistenz beim Suizid dem Arztethos entspricht oder nicht; entscheidend ist, dass das Recht nicht weithin das zu übernehmen gedenkt, was eine konservative Arztethik als „moralisches Recht“ für die einzelnen Berufsangehörigen für verbindlich erachten will. Im Übrigen spricht einiges dafür, unabhängig von der strafrechtlich relevanten Frage der sog. Tatherrschaft das Thema insgesamt zu enttabuisieren, da in der Tat die Grenzen zu einer aktiven Sterbehilfe fließend werden, wie u.a. an der finalen Sedierung besonders deutlich wird. Im Oktober werden sich namhafte Referenten aus Lehre, Forschung und Praxis sich des Themas annehmen, um so einen nachhaltigen Beitrag zur Diskussion leisten zu können. Vgl. dazu http://www.nursing-health-events.de .



Freilich bleibt es der BÄK unbenommen, sich in dieser Frage zu positionieren. Aber vermessen dürfte der damit eingehende Anspruch sein, nicht nur für einen gesamten Berufsstand eine ethische Grundsatzentscheidung zu treffen, sondern zugleich auch erhebliche Hürden aufzurichten, die es dem sterbenskranken verunmöglichen, würdevoll zu sterben und eine diesbezüglich Entscheidung auch für einen „schnellen Tod“ zu treffen. Eine derartige (moralische Rechtssetzungs-)Kompetenz kommt weder der BÄK noch den LÄK zu, wie im Übrigen sich an der Berliner Berufsregelung (§ 16 – Sterbebegleitung) deutlich ablesen lässt. Auch hier sind die Grenzen der Patientenautonomie nicht gewahrt und der Versuch, Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht der Patienten mit Hinweis auf das ärztliche Selbstbildnis zu kaschieren, dürfte im Hinblick auf die Verfügung der Berliner Staatsanwalt „enttarnt“ worden sein.

Es scheint an der Zeit zu sein, dass die Ärzteschaft sich auf das konzentriert, was unmittelbar in ihrem Interesse liegt, ohne sich gleich dazu berufen zu fühlen, einen moralischen und ethischen Grunderziehungsauftrag gegenüber den Patienten und den Bürgerinnen und Bürgern wahrzunehmen, der ihr nicht zukommt! Es ist daher völlig zureichend, wenn der Arztberuf von Ideologien freigehalten wird und nicht dazu dient, ein überhöhtes Selbstbildnis in der Öffentlichkeit zu skizzieren, mit dem nicht selten ein Missionierungsauftrag besonderer Art und Güte verbunden zu sein scheint, der gelegentlich die Züge einer ethischen Inquisition anzunehmen droht.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 342981
 199

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Ärztliches Berufethos nicht bindend“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth

Bild: Wir sollen nicht sterben wollenBild: Wir sollen nicht sterben wollen
Wir sollen nicht sterben wollen
Der „Diskurs“ (?) über das frei verantwortliche Sterben eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen ist nach wie vor nicht nur soziologisch unterbelichtet, sondern zeichnet sich insbesondere durch Glaubensbotschaften der selbsternannten „Oberethiker“ und deren „Geschwätzigkeit“ aus. „Lebensschützer“ meinen zu wissen, was die Schwersterkrankten und Sterbenden wünschen und welcher Hilfe diese am Ende ihres sich neigenden Lebens bedürfen. Mit Verlaub: Es reicht nicht zu, stets die Meinungsumfragen zu kritisieren, in denen die Mehrheit der…
Bild: Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubarBild: Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubar
Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubar
Es scheint an der Zeit, in einer hoch emotionalisierten Debatte „Ross und Reiter“ zu benennen, die sich fortwährend um den „Lebensschutz“ scheinbar verdienstbar gemacht haben und unbeirrt auf ihrer selbst auferlegten Mission fortschreiten. Einige politisch Verantwortlichen sind gewillt, die „Sterbehilfe“ gesetzlich zu regeln und wie es scheint, besteht das Ziel in einer strikten Verbotsregelung. Auffällig ist, dass es sich um eine handverlesene Schar von Ethiker, Ärztefunktionären, freilich auch Theologen und Mediziner handelt, bei denen ber…

Das könnte Sie auch interessieren:

Mit Green IT zu energieeffizienten Kliniken
Mit Green IT zu energieeffizienten Kliniken
… informationstechnische Vernetzung verschiedener Häuser und Abteilungen ungebremst weiter an, hinzu kommen neue computergestützte Diagnostikmethoden und eine rapide wachsende Dokumentationspflicht für ärztliches Handeln. Nur folgerichtig ist es daher, dass Harald Rossol, der Vorstandsvorsitzende der erecon AG, beim Rhein Main Zukunftskongress der deutschen …
Vorbereitet für den Ernstfall - Ulmer Sommerakademie für Katastrophenmedizin und Humanitäre Hilfe
Vorbereitet für den Ernstfall - Ulmer Sommerakademie für Katastrophenmedizin und Humanitäre Hilfe
Ob bei Naturkatastrophen, Terroranschlägen oder Massenunfälle: Ärztliches Handeln in Ausnahmesituationen will gelernt sein. Bei der fünftägigen „Sommerakademie Katastrophen-medizin und Humanitäre Hilfe“, die vom 18. bis zum 22. September an der Universität Ulm stattfindet, lernen Medizinstudierende wie sie bei Großschadensereignissen professionelle Hilfe …
Steuern: Altersheim-Aufenthalt wegen akuter Krankheit ist absetzbar
Steuern: Altersheim-Aufenthalt wegen akuter Krankheit ist absetzbar
… Erkrankung zu einer außergewöhnlichen finanziellen Belastung, die vom Finanzamt berücksichtigt werden müsse, heißt es unter Berufung auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes. Voraussetzung für die Steuererleichterung ist den Angaben zufolge aber ein ärztliches Attest, aus dem die Notwendigkeit der vorübergehenden Unterbringung in dem Altersheim hervorgeht.
Bild: Für schwangere Arbeitslose mit einem Beschäftigungsverbot muss Arbeitsagentur zahlenBild: Für schwangere Arbeitslose mit einem Beschäftigungsverbot muss Arbeitsagentur zahlen
Für schwangere Arbeitslose mit einem Beschäftigungsverbot muss Arbeitsagentur zahlen
… – Az. L 9 AL 35/04 entschieden, dass für arbeitslose schwangere Frauen, für die - z.B. aufgrund einer Risikoschwangerschaft - ein ärztliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde, die Arbeitsagentur als "Ersatzarbeitgeber" zuständig und nach dem Mutterschutzgesetz verantwortlich ist. Die Schwangere darf nicht auf Krankengeld der Krankenversicherung …
Bild: Neue Behandlungsmöglichkeiten bei HerzkrankheitenBild: Neue Behandlungsmöglichkeiten bei Herzkrankheiten
Neue Behandlungsmöglichkeiten bei Herzkrankheiten
Medica: Ärztliches Beratungsportal http://www.herzberatung.de bietet kostenlos telefonische Beratung an (Köln - 13. November 2006): Das ärztliche Patientenberatungsportal http://www.herzberatung.de veranstaltet zum Start der Medica am 15. November 2006 eine bundesweite Telefon-Beratung. Zwischen 15.00 und 17.00 Uhr steht ein ärztliches Expertenteam für …
Bild: Behandlung von Übergewicht und AdipositasBild: Behandlung von Übergewicht und Adipositas
Behandlung von Übergewicht und Adipositas
Ganzheitliches ärztliches Konzept gefordert sup.- Acht renommierte Wissenschaftler haben zehn Thesen zur Behandlung von Übergewicht und Adipositas verabschiedet. Zu den Experten gehören z. B. Prof. Jörg Schulz (Präsident der Internationalen Gesellschaft für Präventivmedizin, Berlin), Prof. Burkhard Weisser (Direktor des Instituts für Sport und Sportwissenschaften, …
Bild: eBook Ärztliches Werberecht – Ein Leitfaden für MedizinerBild: eBook Ärztliches Werberecht – Ein Leitfaden für Mediziner
eBook Ärztliches Werberecht – Ein Leitfaden für Mediziner
… Komplex einmal von allen Seiten zu beleuchten, ein solides Basiswissen zu schaffen und die gröbsten Fehler aufzuzeigen, bietet die IT-Recht Kanzlei München nun das eBook „Ärztliches Werberecht – ein Leitfaden für Mediziner“ an. Der Ärztestand gehört zu den „freien Berufen“ und hat als solcher nach der klassischen Wahrnehmung „auf der Grundlage besonderer …
Bild: Landesärztekammer Thüringen sieht Einsatz von Anästhesieassistenten kritisch!Bild: Landesärztekammer Thüringen sieht Einsatz von Anästhesieassistenten kritisch!
Landesärztekammer Thüringen sieht Einsatz von Anästhesieassistenten kritisch!
Die Delegation originär ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal stellt nach Auffassung der LÄK Thüringen ein Sicherheitsrisiko für die Patienten dar. Die Kammerversammlung hat hierzu am vergangenen Wochenende eine Entschließung gefasst und mit Blick auf die Delegation ausgeführt, dass es keine hinreichende Begründung für einen gezielten und …
Bild: ORIGNAL RADEBERGER gewinnt Vergleichstest deutscher Premium-KräuterspirituosenBild: ORIGNAL RADEBERGER gewinnt Vergleichstest deutscher Premium-Kräuterspirituosen
ORIGNAL RADEBERGER gewinnt Vergleichstest deutscher Premium-Kräuterspirituosen
… die Auszeichnung. Hier Auszüge aus der MTF-Begründung: „Unser Testsieger kommt aus der Bierstadt Radeberg und schmeckt intensiv, würzig und doch perfekt balanciert. Ein ärztliches Gutachten bescheinigte ursprünglich dem Likör der »Dampfdestillation und Liqueurfabrik Goldene Sonne« seine wohltuende Wirkung. Die Tester zeigten sich durchweg sehr angetan …
Bild: Was würde heute Immanuel Kant den Medizinethikern entgegnen?Bild: Was würde heute Immanuel Kant den Medizinethikern entgegnen?
Was würde heute Immanuel Kant den Medizinethikern entgegnen?
… des Sterbens verbürgen soll, dürfte aus der Sicht der Paternalisten höchst angenehm sein, wenngleich wir nicht umhinkommen, feststellen zu müssen, dass hier das Berufethos mit dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten kollidiert und freilich das letztere der Oberaufsicht der Vormünder deutliche Grenzen setzt. Entlasten wir die Ärzteschaft, allen voran …
Sie lesen gerade: Ärztliches Berufethos nicht bindend