(openPR) Die Delegation originär ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal stellt nach Auffassung der LÄK Thüringen ein Sicherheitsrisiko für die Patienten dar. Die Kammerversammlung hat hierzu am vergangenen Wochenende eine Entschließung gefasst und mit Blick auf die Delegation ausgeführt, dass es keine hinreichende Begründung für einen gezielten und regelhaften Einsatz nichtärztlichen Personals zur Erbringung ärztlicher Leistung gibt. Zu dieser Entschließung sah sich die Kammer wohl veranlasst, weil in einigen Krankenhäusern im Kammerbereich vermehrt derartige Tätigkeiten auf das nichtärztliche Assistenzpersonal delegiert werden.
Die rechtlichen Grundlagen bei einer derart umfassenden Delegation ärztlicher Tätigkeiten an nichtärztliches Personal sind nach Auffassung der Kammer ungeklärt und die daran Beteiligten sind somit einem hohen Haftungsrisiko ausgesetzt.
Die Kammer weist insbesondere ihre Mitglieder darauf hin, im Hinblick auf die Übernahme ärztlicher Tätigkeiten durch Pflege- oder Assistenzpersonal und die Festlegung der Kompetenzbereiche von Hilfspersonen unbedingt die Empfehlungen der zuständigen Fachgesellschaften einzuhalten.
Quelle: LÄK Thüringen >>>
http://www.laek-thueringen.de/www/lakj/lak.nsf/ad94fd381e672ef0c1256eb50023be9e/2619a1177d98f7a0c1257295003a2135?OpenDocument
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Bereits im Jahre 2005 hat die Ärztekammer Berlin sowie die Landesverbände des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten (BDA) und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) vor den möglichen Folgen für Patienten, Ärzte und Pflegepersonal gewarnt.
Vgl. dazu die entsprechende Erklärung und Begründung >>>
Quelle: LÄK Berlin >>> http://www.aerztekammer-berlin.de/10_Aktuelles/bae/18_BERLINER_AERZTE/Berliner_Aerzte_bis_2005/BAEthemen/ThemaArtikel2005_11/AnaesthAssis.html
Der 108. Deutsche Ärztetag (2005) hat im übrigen die folgende Entschließung zur Problematik gefasst:
„Der 108. Deutsche Ärztetag sieht mit Besorgnis zunehmende Tendenzen, originär ärztliche Tätigkeiten aus Gründen der Kostenersparnis auf nicht-ärztliches Personal zu verlagern.
Hier sind besonders der Einsatz von Operations- und Anästhesieassistenten zu erwähnen.
Die Verlagerung bisher ärztlicher Tätigkeiten an nicht-ärztliches Personal bedeutet eine Verschlechterung der Qualität der Patientenversorgung und hat erhebliche negative Auswirkungen auf die Weiterbildung des ärztlichen Nachwuchses.“
Quelle: BÄK >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.2.20.1827.1832.1926.1929









