(openPR) In der Diskussion über eine Reform der Pflegeversicherung hält die Landeszahnärztekammer Thüringen eine Verbesserung der zahnmedizinischen Betreuung pflegebedürftiger Menschen für dringend erforderlich.
Quelle: Landeszahnärztekammer Thüringen >>> zur Mitteilung >>> http://www.lzkth.de/lzkth/cms_de.nsf/news/02B01362A22283BAC12573A0004A259A?OpenDocument&lnkID=aktuelles-EC5F2F83FF533D28C12572110045334B
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Vielerorts wird die Auffassung vertreten, Hochbetagte und Gebissträger bräuchten keinen Zahnarzt mehr. Dies kann zu schwerwiegenden Konsequenzen führen – bis hin zur handfesten Malnutrition.
Oberstes Ziel eines gerostomatologischen Therapiekonzeptes muss hierbei sein, dass die eigenen Zähne des Alterspatienten möglichst lange erhalten bleiben, so dass gerade die Zahnpflege mit zunehmenden Alter immer wichtiger wird. Hier ist freilich in einem besonderem Maße auch die Pflege gefordert
Fehlerhaft wäre es in diesem Zusammenhang, den Speisezettel nach der Gebissfunktion zu richten, da dieses unweigerlich in einen Teufelskreis mündet. „Je schlechter der Biss, desto zuckerhaltiger die Nahrung, desto mehr Karies, desto schlechter der Biss“ so wie unter zeitlichen Gesichtspunkten betrachtet überhaupt Abstand von einer regelmäßigen Zahn- oder Gebisspflege zu nehmen.
„Um den Pflegeaufwand gering zu halten, wird alten Menschen mitunter auch zugemutet, auf Benutzung ihrer funktionstüchtigen Zahnprothese zu verzichten.“, bemängelt Dr. Wagner von der Landesärztekammer Thüringen. Gerade der Prophylaxe kommt eine entscheidende Bedeutung zu und Nachlässigkeiten in diesem Bereich der klassischen Grundpflege führen ggf. zur Haftung.
Vgl. hierzu auch den Beitrag v. Lutz Barth, Die zahnärztliche Behandlung des Alterspatienten - eine rechtliche Orientierung, in IQB-Internetportal >>> zum Beitrag (pdf.) >>> http://www.iqb-info.de/Alterspatient-Zahnarzt.pdf











