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Nachgehakt - Der „Tod aus den Gelben Seiten“?

01.12.200814:56 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Nachgehakt - Der „Tod aus den Gelben Seiten“?
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth

(openPR) „Es darf keinen Tod aus den Gelben Seiten geben“, so Eugen Brysch von der Deutschen Hospizstiftung und vor dem Hintergrund des erneuten Medienrummels um Roger Kusch fordert er ein Verbot der kommerziellen Suizidvermittlung.

Die Frage, ob R. Kusch jegliches Unrechtsbewusstsein fehlt, wie Brysch mutmaßt, soll hier dahingestellt bleiben. Entscheidend dürfte vielmehr sein, dass die mittlerweile zähe Debatte über bedeutsame Fragen der Sterbehilfe mehr halbherzig, denn konstruktiv geführt wird. Es scheint im Interesse großer ethischer Gemeinschaften zu liegen, die Fragen patientenautonomer Entscheidungen nach einem selbstbestimmten Tod weiter zu tabuisieren und die an sich geforderte Ärzteschaft wird mit einem ethischen Standesbewusstsein konfrontiert, dass es ihr erschwert, sich in der Öffentlichkeit mit Blick auf eine in Einzelfällen gebotene ärztliche Assistenz bei einem freiverantwortlichen Suizid zu positionieren. Den Gegenwartsethikern insbesondere der Bundesrepublik Deutschland sollte bewusst werden, dass mit der zunehmenden Tabuisierung des Todes der Weg in eine paraprofessionelle Sterbebegleitung geebnet wird, ohne hier allerdings beurteilen zu wollen, ob dies bei R. Kusch der Fall ist.

Die jüngste Umfrage unter den Ärzten scheint jedenfalls zu belegen, dass bei mehr als einem Drittel der befragten Ärzte gleichsam der Untergang der Rechtskultur und, was noch schwieriger zu wiegen scheint, der Untergang des traditionellen (man könnte auch meinen, mit einer Ewigkeitsgarantie zementierten) Arztethos zu beklagen ist.

Dem ist mitnichten so und solange sich die einschlägigen Fachkreise nicht dazu durchringen können, den tausendjährigen Mief unter ihren Gewänder entweichen zu lassen, wird der gebotene Blick auf das verfassungsrechtlich Gebotene und eigentlich Selbstverständliche nicht freigegeben und die Sinne bleiben nach wie vor eingetrübt.

Nach wie vor bestehen keine guten Aussichten für ein selbstbestimmtes Sterben auch an der Hand eines Arztes, der es mit seinem freien Gewissen vereinbaren kann, hierbei zu assistieren. Solange dies nicht möglich ist, werden vielfach „Fahrkarten ins Jenseits“ gelöst oder über die Konstruktion von Todesautomaten nachgedacht.

Lutz Barth

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