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Beschluss von CDU und CSU zur Europapolitik

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Berlin, den 2. April 2004 - Anlässlich des europapolitischen Spitzengesprächs von CDU und CSU unter Leitung der CDU-Vorsitzenden Dr. Angela Merkel und des CSU-Vorsitzenden, Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber, wurde folgender Beschluss gefasst:



1. Wir treten für einen zügigen Abschluss der Regierungskonferenz auf der Grundlage des Konventsentwurfs ein. Die Schlussberatung muss von der deutschen Regierung zu einer Verbesserung des Verfassungsvertrages genutzt werden.

2. CDU und CSU kritisieren, dass die Bundesregierung deutsche Forderungen nicht in die Verhandlungen zum Verfassungsvertrag eingebracht hat. Wir fordern die Bundesregierung auf, die im Antrag der CDU/CSU-Bundes­tagsfraktion vom 14.10.2003, Drucksache 15/1694, genannten Forderungen in den noch verbleibenden Verhandlungen zu vertreten und dafür Sorge zu tragen, dass die bereits erfolgreich durchgesetzten Anliegen von CDU und CSU Bestand haben. In der Präambel der Verfassung soll ein klarer Bezug auf das christliche Erbe Europas und die Verantwortung des Menschen vor Gott aufgenommen werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich mit Nachdruck für die Erhaltung der Regeln des Vertrages von Maastricht zur Preisstabilität und zur Unabhängigkeit der EZB in der Regierungskonferenz einzusetzen. Der Euro ist für Arbeitnehmer, Rentner, Sparer und die Wirtschaft nur ein Erfolg, wenn er stabil bleibt. Nur stabiles Geld erhält den Wert von Arbeitseinkommen und Ersparnissen. Stabiles Geld und damit niedrige Zinsen sind zugleich eine unabdingbare Voraussetzung für Investitionen und Beschäftigung. Daher ist es überragend wichtig, die eindeutige Stabilitätsorientierung des Euro zu erhalten.

3. Wir setzen uns dafür ein, dass die Mitwirkungsrechte des Bundestages im Rahmen der Ratifizierung der europäischen Verfassung gestärkt werden. Die europäische Verfassung wird eine grundlegend neue Architektur im innerstaatlichen Umgang mit europapolitischen Vorhaben und der Zusammenarbeit zwischen den einzelnen staatlichen Akteuren erfordern. Dies schließt eine Überprüfung und Neubewertung der bisherigen Verfahren zwischen Bundesregierung, Bundesrat und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union ein.

4. Die Union wird ihre Haltung zu dem geplanten EU-Verfassungsvertrag im Lichte des abschließenden Ergebnisses der Regierungskonferenz und der Maßnahmen zu seiner innerstaatlichen Umsetzung festlegen.

5. Die Zustimmung der Bundesregierung zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen muss an die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat geknüpft werden.

6. Gleiches gilt für die Zustimmung der Bundesregierung zu der Entscheidung des Europäischen Rats, durch einstimmigen Beschluss von der Einstimmigkeit zur Mehrheitsentscheidung überzugehen.

7. Die Wiedervereinigung Europas eröffnet am 1. Mai 2004 mit dem Beitritt von 10 Ländern eine neue Perspektive in einem Raum der Freiheit, des Friedens und des Rechts. Wir müssen die EU allerdings vor einer Überdehnung schützen. Deswegen lehnen wir eine EU-Mitgliedschaft der Türkei ab und setzen uns für eine privilegierte Partnerschaft der EU mit der Türkei ein.

8. Mit der EU-Erweiterung entsteht der größte Binnenmarkt der Welt. Dies ist auch eine neue Herausforderung für den der Europäischen Union zu Grunde liegenden Kohäsionsgedanken, die nur zu bestehen ist, wenn die finanzpolitischen Weichen richtig gestellt sind. Die Wirtschaftskraft der neuen Partner liegt deutlich unter dem Durchschnitt der Europäischen Union. Der Anpassungsprozess erfordert erhebliche Finanzmittel und erstreckt sich über einen Zeitraum von mehren Jahrzehnten. Notwendig ist die Konzentration auf klare Prioritäten und eine nüchterne Aufgabenanalyse auf europäischer Ebene. Erst daraus sollten Finanzbedürfnisse entwickelt werden. Der finanzielle Rahmen sollte auf Basis der bisherigen Größenordnung fortgeführt werden. Auch hier gilt das Gebot der Sparsamkeit. Die bloße Verlagerung von Arbeitsplätzen darf mit EU-Mitteln nicht gefördert werden. Ein Subventionswettlauf muss vermieden werden. Im Gegenzug zu einer Konzentration der Förderung besonders benachteiligter Gebiete muss der Spielraum der Mitgliedstaaten für eigene Maßnahmen erweitert werden.

 

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