CDU wird Verfassungsbeschwerde einlegen
(openPR) Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, keine Revision gegen das höchst umstrittene Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin zuzulassen, das in Folge von Finanztransaktionen des CDU-Landesverbandes Hessen zustande gekommen ist.
Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass eine neue gesetzliche Regelung der Parteienfinanzierung in Kraft getreten ist. Diese Entscheidung ist umso bedauerlicher, als nach dieser neuen Regelung gegen die CDU eine solche Sanktion nicht verhängt werden könnte.
Das Bundesverwaltungsgericht hat keine Entscheidung in der Sache getroffen, sondern nur prozessuale Abläufe formal geprüft. Deshalb wird die CDU nunmehr eine inhaltliche Überprüfung des OVG-Urteils durch eine Verfassungsbeschwerde herbeiführen.
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